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Aufnahme der Conterganopfer ins Bundesversogungsgesetz !
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THEMA: Aufnahme der Conterganopfer ins Bundesversogungsgesetz !

Aufnahme der Conterganopfer ins Bundesversogungsgesetz ! 24 Jun 2012 23:13 #19361

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Die Aufnahme der Conterganopfer ins Bundesversorgungsgesetz ist dringend erforderlich.
Hierbei ist es für uns besonders wichtig, dass endlich unser medizinischer und gesundheitlicher Aufwand endlich ersetzt wird.
Durch die Unterversorgung der Betroffen in finanzieller und medizinischer Hinsicht seit Geburt , sind die Folgen heute so gravierend ,dass bei allen Schäden der Conterganbetroffenen , diese nach dem Bunderversorgungsgesetz regulieren sollte.
Man kann z.B. Diabetes zwar nicht direkt , sondern bedingt als Folgeschaden ansehen , da durch die mangelnde Bewegungsfähigkeit ein höheres Erkrankungsrisiko besteht.
Dies gilt Analog für vieles , z.B. Herzschäden , Durchblutungsschäden , Venenleiden , Zahnschäden,psychische Leiden usw..
Damit es hier nicht immer wieder zu Diskussionen kommt , ob Folgeschäden vorliegen oder nicht , sollte man hier als Ausgleich
für begangenes Unrecht , allgemein alle außergewöhnlichen Gesundheitskosten , die nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden , übernehmen.
Dies alles benötigt keine Sondergesetze , sondern nur eine Ausweitung des Stiftungsgesetzes und die Aufnahme aller Contergangeschädigten in das Bundesversorgungsgesetz.
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Aw: Aufnahme der Conterganopfer ins Bundesversogungsgesetz ! 25 Jun 2012 01:09 #19364

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Gedacht ist und angemessen wäre, wenn die conterganopferspezifischen Leistungen die Entschädigung wäre und ZUSÄTZLICH die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz die Versorgung.
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Aw: Aufnahme der Conterganopfer ins Bundesversogungsgesetz ! 25 Jun 2012 09:38 #19366

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Die Anerkennung der Conterganschäden nach dem Bundesversorgungsgesetz ist schon eine so alte Forderung. Wenn wir denn jetzt endlich endlich nach dem BVG anerkannt werden sollten, müssten wir auch einen Ausgleich dafür bekommen, dass wir 50 Jahre nicht in den Genuss dieser Leistungen kamen. Viel viel Geld, auch von vielen Angehörigen der Opfer, ist längst futsch. Dieses Geld werden wir wohl nie wiedersehen.
Grüsse Euch

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Aw: Aufnahme der Conterganopfer ins Bundesversogungsgesetz ! 26 Jun 2012 15:22 #19390

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Die Forderung der Aufnahme ins Soziale Entschädigungsrecht ist erstmals von uns gestellt worden
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Aw: Aufnahme der Conterganopfer ins Bundesversogungsgesetz ! 26 Jun 2012 16:22 #19394

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Ich habe am 10.09.2009 einen Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) gestellt und als Schädiger die Firma Grünenthal angegeben. Ich wollte das aus Prinzip einfach mal durchziehen.
Der Bescheid wurde natürlich umgehend abgelehnt mit der Begründung, daß es sich nicht um einen vorsätzlichen Angriff gegen meine Person gehandelt habe. Man hat mir eine Abschrift eines Schriftsatzes mit geschwärzten Personendaten überlassen, bei dem es sich um einen ähnlichen Fall handelte. Später am 22.02.2010 ist die Klage in diesem Fall vom Sozialgericht Köln abgewiesen worden.
Hier ein Link zum Urteilsspruch. Ob dagegen Widerspruch beim Bundessozialgericht eingereicht wurde, entzieht sich meiner Kenntnis, vermutlich nicht wegen des Prozeßkostenrisikos. Wenn jemand Näheres dazu weiß, würde ich mich über eine entsprechende Information freuen.
Grüsse Euch

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Aw: Aufnahme der Conterganopfer ins Bundesversogungsgesetz ! 26 Jun 2012 16:35 #19395

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ich vergaß den Link einzukopieren.

Hier ist er:

www.anhaltspunkte.de/zeitung/urteile/L_10_6_B_8.09_VG.htm
Grüsse Euch

Braunauge
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Aw: Aufnahme der Conterganopfer ins Bundesversogungsgesetz ! 26 Jun 2012 16:54 #19396

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Man soll alles richtig bis zu Ende lesen. Am Ende des Urteils steht, das eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Bundessozialgericht ausgeschlossen wurde. Aus, Schluß, Finito also...
Wir können also nur noch auf eine gute Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hoffen.
Grüsse Euch

Braunauge
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Aw: Aufnahme der Conterganopfer ins Bundesversogungsgesetz ! 26 Jun 2012 18:11 #19397

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was Du meinst, ist die Frage, können Conterganopfer unter das Bundesversorgungsgesetz subsumiert werden - können die geltenden Vorschriften auf Contergangeschädigte angewendet werden? Nach gegenwärtiger Lage: "nein!" - Grund: Der Vorsatz der Tat wurde bisher nicht nachgewiesen!

Diesen rechtspolitischen Skandal haben ich in der Verfassungsbeschwerde erstmals herausgearbeitet, nämlich dass das ungerecht ist:

Vorab wichtig: Alle Leistungen nach Gesetzen, die auf das Bundesversorgungsgesetz verweisen, die also nach dem BVG abgerechnet werden, nennt man "Soziales Entschädigungsrecht". Hierunter fallen z.B. Kriegsversehrte Zivildienstleistende, (nach dem Impfgesetz) Impfgeschädigte und (nach dem Opferentschädigungsgesetz) Opfer privater Gewalttaten.

Ich habe mit der Verfassungsbeschwerde dargelegt, dass dies gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt, wenn Kriegsversehrte, Impfgeschädigte, sogar Opfer privater Gewalttaten im Sozialen Entschädigungsrecht sind, Conterganopfer aber nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass Impfgeschädigte, Kriegsversehrte ein sogenanntes "Sonderopfer" erbracht haben, Conterganopfer aber nicht. Ich sehe das als Unverschämtheit!!!! Opfer privater Gewalttaten seien im Sozialen Entschädigungsrecht, weil sie der Staat nicht hat schützen können....... UNGLAUBLICH:

Das hat zur Folge, dass jemand der privat in den Behindertenstand geschlagen wird, mehr vom deutschen Staat erhält, als seine Conterganopfer, denen er mit Schaden zugefügt hat!!!!

Diese Frage ist nicht nur Bestandteil unseres Verfahrens vor dem EGMR, sondern hierüber ist auch politisch zu reden!.
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Aw: Aufnahme der Conterganopfer ins Bundesversogungsgesetz ! 26 Jun 2012 18:19 #19398

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Danke sehr für die klarstellenden Worte. Die Sachverhalte mit dem sogenannten "Sonderopfer" waren mir klar. Erschreckend für mich ist, dass Opfer von Gewalttaten nach dem BVG anerkannt werden, weil sie der Staat nicht schützen konnte. Und wo war der Staat, als er unsere Mütter Giftpillen hat schlucken lassen? Die waren halt selber schuld? Unglaublich ....
Grüsse Euch

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Aw: Aufnahme der Conterganopfer ins Bundesversogungsgesetz ! 26 Jun 2012 18:46 #19399

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Schlimmer:
Der Staat hat nicht nur die Grundlage gelegt, dass Grünenthal sich so richtig austoben konnte, indem er es unterließ adäquate Arzneimittelschutzgesetze zu erlassen. 4 Gestzgebungsvorhaben waren aufgrund des Einfluißes der Pharma-Lobby gescheitert - als letztes Land musste Deutschland im gesamten EWR-Raum mit den Römischen Verträgen zum Erlaß von Arzneimittelschutzgesetze gezwungen werden......

Der Staat hat also Schuld - Mitschuld!

Und nachdem "das Kind in den Brunnen gefallen ist", haben die alten Spezis noch geholfen.... Hinlänglich bekannt......

In dieser Sachlage nochmal mit dem "Sonderopfer"-Vergleich so getreten zu werden, tut weh. Sind wir also weniger wert? Haben wir keinen Anspruch - jetzt endlich nach fünfzigjährigen Leid -, dass wir persönlich und unseren Familien, mal anerkannt werden? Worte reichen da nicht! "Anerkennen" bedingt zumindest eines adäquaten Versuchs der materiellen Wiedergutmachung!

Wir werden sehen!
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Aw: Aufnahme der Conterganopfer ins Bundesversogungsgesetz ! 26 Jun 2012 22:03 #19406

  • Brigitte1959
Ich hatte auch einen Antrag wegen Opferentschädigungs Geld gestellt wurde abgewiesen .
Bekam wie du ein geschwärztes Gerichtsurteil und natürlich eine Ablehnung mit dem Verweiß es wäre nichts mehr zu machen .
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