was Du meinst, ist die Frage, können Conterganopfer unter das Bundesversorgungsgesetz subsumiert werden - können die geltenden Vorschriften auf Contergangeschädigte angewendet werden? Nach gegenwärtiger Lage: "nein!" - Grund: Der Vorsatz der Tat wurde bisher nicht nachgewiesen!
Diesen rechtspolitischen Skandal haben ich in der Verfassungsbeschwerde erstmals herausgearbeitet, nämlich dass das ungerecht ist:
Vorab wichtig: Alle Leistungen nach Gesetzen, die auf das Bundesversorgungsgesetz verweisen, die also nach dem BVG abgerechnet werden, nennt man "Soziales Entschädigungsrecht". Hierunter fallen z.B. Kriegsversehrte Zivildienstleistende, (nach dem Impfgesetz) Impfgeschädigte und (nach dem Opferentschädigungsgesetz) Opfer privater Gewalttaten.
Ich habe mit der Verfassungsbeschwerde dargelegt, dass dies gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt, wenn Kriegsversehrte, Impfgeschädigte, sogar Opfer privater Gewalttaten im Sozialen Entschädigungsrecht sind, Conterganopfer aber nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass Impfgeschädigte, Kriegsversehrte ein sogenanntes "Sonderopfer" erbracht haben, Conterganopfer aber nicht. Ich sehe das als Unverschämtheit!!!! Opfer privater Gewalttaten seien im Sozialen Entschädigungsrecht, weil sie der Staat nicht hat schützen können....... UNGLAUBLICH:
Das hat zur Folge, dass jemand der privat in den Behindertenstand geschlagen wird, mehr vom deutschen Staat erhält, als seine Conterganopfer, denen er mit Schaden zugefügt hat!!!!
Diese Frage ist nicht nur Bestandteil unseres Verfahrens vor dem EGMR, sondern hierüber ist auch politisch zu reden!.