www.contergan-infoportal.de/stiftung/stiftungsrat/wahl_2019/ :
"Am 01.12.2019 beginnt die 13. Amtszeit des Stiftungsrates der Conterganstiftung für behinderte Menschen und der Stiftungsrat ist neu zu besetzen.
Zwei der Mitglieder werden von allen Leistungsberechtigten - also von den gem. § 2 des Conterganstiftungsgesetzes bezeichneten Personen - direkt gewählt und danach vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Vorschlag in den Stiftungsrat berufen.
Die Wahlunterlagen werden Ende August / Anfang September 2019 versendet. Die Unterlagen mit der Stimmabgabe müssen bis zum 16. Oktober 2019, 24:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung eingegangen sein.
Später eingereichte Wahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Am 28. Oktober 2019 findet um 10:00 Uhr in Köln die öffentliche Stimmenauszählung statt. Die genaue Adresse finden Sie im Wahlausschreiben."