Zur Information als Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen
Unbekannte Akten eines ehemaligen Assessors, der zur Zeit des Conterganprozesses in der Rechtsabteilung bei der Firma Grünenthal beschäftigt war, durch die Conterganstiftung abgelehnt
In der letzten Stiftungsratssitzung der Conterganstiftung für behinderte Menschen kam heraus, dass die Tochter eines Juristen, der zum Zeitpunkt des Conterganprozesses Assessor in der Rechtsabteilung der Firma Grünenthal war, in dessen Nachlass Akten gefunden hat, die den Conterganskandal, insbesondere den Conterganprozess, betreffen, also Unerlagen zum Conterganskandal und persönliche Notizen des Rechtsassessors hierzu - mithin hochbrisantes Material......
Dieses Angebot der Erbin wurde den Betroffenenvertretern in der 108. Stiftungsratssitzung Ende 2018 durch die ehemalige Stiftungsvorsitzende Marlene Rupprecht verschwiegen, obwohl zuvor, mir vorliegende umfangreiche Korrespondenz zwischen der Stiftung und der Rechtsanwaltskanzlei GSK Stockmann hierzu erfolgte.
Die Ministerialvertretern haben in der 109 Stiftungsratssitzung am 5.6.2019 durchgesetzt, dass die Conterganstiftung diese Akten nicht annimmt und in der Folge auswerten lässt. Vielmehr wurde in der Stiftungsratssitzung vom 5.6.2019 gegen meine Stimme beschlossen, dass der Erbin empfohlen wird, die Unterlagen einer unabhängigen Stelle zur Auswertung zu überlassen. Hergegen habe ich mich gewandt, weil die Stiftung damit nicht Eigentümerin der Akten wird und entscheiden kann, was mit den Unterlagen im Weiteren passiert, bzw. wer hierin Einsicht bekommt oder auch nicht. Entgegengehalten wurde uns Betroffenenvertretern, dass man sich bei der Annahme der Akten unter Umständen strafbar machen könne (Datenschutz, etc.), was ich was ich persönlich für Unsinn halte. Selbst wenn solche Probleme bestünden, wären diese umgehbar gewesen.
Komischerweise konnte man zuvor auch eine Ladung alter Akten durch die Firma Grünenthal (die sicherlich zuvor schon gut sortiert waren!!!) problemlos annehmen. Wo jetzt da der Unterschied zwischen - zum einen - der alten Lieferung von Akten durch Grünenthal und zum anderen der angebotenen Schenkung durch die Erbin des ehemaligen Rechtsassessors liegen soll, erschließt sich mir nicht. wohlgemerkt, allenfalls mit der einzigen Ausnahme, dass die Akten des Rechtsassessors nicht vorher gefilzt und noch sehr unangenehm hätten werden können.....
Diese Entscheidung durch den Stiftungsrat erfolgte damit gegen meinen Antrag als Betroffenenvertreter, die Akten durch die Stiftung anzunehmen und einer wissenschaftlichen Stelle zur Auswertung zuzuleiten. Das von mir vorgeschlagene Verfahren hätte den Vorteil, dass die Stiftung damit sehr wohl Herrin des Verfahrens geworden wäre und entscheiden könnte, was in Einzelnen mit den Informationen passiert.
Nunmehr wurde mir heute mitgeteilt, dass die Erbin des Rechtsassessors, der in der Zeit des Conterganprozesses in der Rechtsabteilung bei Grüenthal beschäftigt war, die gesammelten conterganspezifischen Unterlagen der Firma Grünenthal übergeben hat.
Ich sehe in dem Geschehenen - zumindest - eine verpatzte Chance für die Conterganopfer, quasi Unterlagen aus erster Hand für die Aufarbeitung des Conterganskandals zu generieren.
Sehr schade, und traurig!!!