Kurzbericht zur letzten, 109. Stiftungsratssitzung
Vorab: Wie bekannt, liefen in den vergangenen Wochen die Abschlussarbeiten unseres Umbauvorhabens hier. Das hat mich so gefordert, dass ich es erst etzt zur letzten, 109. Stiftungsratssitzung berichten kann:
Die Sitzung hat besonders gezeigt, mit welcher Vehemenz das Ministerium die dortigen Interessen gegen die Betroffenenvertreter durchzusetzen bereit sind.
Hierbei war der Tagesordnungspunkt zur Rechnungsprüfung noch harmlos, obwohl uns, trotz mehrfachen Nachfragens, Details zu gewissen erheblichen Positionen, nach wie vor im Verborgenen geblieben sind.
Entsprechend haben wir Betroffenenvertreter der zusätzlich angereisten Frau Rupprecht die Entlastung verweigert.
Als skandalös empfinde ich, dass die Satzung geändert wurde und zwar neben redaktionellen Änderungen ausdrücklich so, dass wir Betroffenenvertreter weitgehend entrechtet werden, unsere Informationsrechte erheblich beschnitten wurden. In der Vergangenheit war so, dass wir Anspruch auf sämtliche Informationen bezüglich der Stiftung hatten. Mit der Satzungsänderung ist das nun so eingeschränkt, dass unzählige Punkte erfüllt sein müssen, um ein Informationsrecht durchzusetzen. Diese Bedingungen für Informationsrechte sind so schwammig formuliert, dass es im Zweifel in das Ermessen des Vorstands gestellt wird, ob wir eine Information bekommen oder auch nicht. Zu diesen jeweiligen,, die Rechte der Betroffenenvertreter beschneidenden Satzungsänderung, haben Andreas und ich jeweils unter Protest die Sitzung verlassen und verlangt, dass dieser Protest auch ausdrücklich in das Protokoll aufgenommen wird, so dass wir iin der Politik um entsprechende Hilfe in der Durchsetzung unserer Rechte gut bitten werden können. Gut war, dass bei diesen Vorgängen eine wissenschaftliche Mitarbeiterin von den Grünen im Auditorium und auch geschockt über den Umgang mit uns gewesen ist.
Überdies wurde der Anwaltskanzlei GSK Stockmann, die über die gesamte Sitzung auch einen Anwalt in der Runde hatte, der Prüfauftrag in Bezug auf die Grundakten erweitert.
Wirklich interessant war aber, dass in der Sitzung herauskam, dass es einen weiteren Aktenfund gibt..... Und dieser ist spektakulär! Es ist nämlich so, dass die Tochter eines Juristen, der zum Zeitpunkt des Conterganskandals Assessor in der Rechtsabteilung der Firma Grünenthal war, in dessen Nachlass Akten gefunden hat, die den Conterganskandal betreffen. Erstaunlich ist dabei, dass es bereits im September des letzten Jahres, also vor der letzten Stiftungsratssitzung 2018 eine Korrespondenz zwischen GSK Stockmann und der Stiftung zur Frage gegeben hat, ob man diese Akten annehmen soll oder nicht. Mithin ist belegt, dass Frau Rupprecht als Vorsitzende in der letzten Stiftungsratssitzung 2018 diesen sehr erheblichen Vorgang schlicht dem Stiftungsrat in ihrem Bericht verschwiegen hat. Das habe Ich in der letzten Sitzung entsprechend gerügt. Zudem lag die Entscheidung auf dem Tisch, wie man nun in der Angelegenheit weiter verfahren solle. Für mich offenkundig bestand insgesamt, sagen wir es freundlich, ein sehr geringes Interesse daran, das Angebot anzunehmen, so dass die Stiftung diese Akten bekommt. Mit dem Anwalt der Kanzlei GSK Stockmann wurde versucht, uns einzureden, dass bei einer Annahme der Akten Straftatbestände im Raum stünden. Ich hielt und halte das nach wie vor für kompletten Unsinn, so dass ich den Antrag gestellt habe, dass die Akten durch die Stiftung angenommen und sodann einer neutralen Stelle zur Auswertung übergeben werden. Gegen die Stimmen von Andreas und mir haben die Ministerialvertretern diesen Antrag abgelehnt. Stattdessen wurde der Vorschlag der Ministrialvertreter mit Mehrheit angenommen, dass der Erbin empfohlen wird, die Akten einem unabhängigen Institut zu überlassen.. Mein Einwand, dass man damit somit zu Dritten würde, gegenüber dem unabhängigen Institut keinerlei Einsichtsrechte mehr geltend machen könne (zum Beispiel wg. Datenschutz) Das hat hierbei keine Rolle mehr gespielt. Man muss sich dieser verdeutlichen: Was schreibt ein Rechtsassessor von Grünenthal privat auf, was sammelt er? Meines Erachtens nach wurde bewusst verhindert, dass unter Umständen wesentliche Dokumente des Conterganskandals an die Öffentlichkeit geraten.
Weiterhin lag ein Antrag auf dem Tisch, dass die Stiftung Geld von Grünenthal annehmen dürfe und zwar bei Vorgängen,die in einem direkten Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen. Hierbei habe ich einen Änderungsantrag gestellt, dass die Stiftung Geld von Grünenthal annehmen darf, wenn diese Beträge an die Betroffenen ausgezahlt werden,, wobei der Vorstand gebeten wird, entsprechende Gespräche mit Grünenthal zu führen. Dieser Antrag wurde angenommen.