Zu meinen Anträgen zur Stiftungsratssitzung am 15.6.2016: „Rechtsverfolgungskosten“ und „Dolde, Mayen und Partner":
Nachdem meine Intervention, dass eingangs der Sitzung darüber abgestimmt werden soll, ob über meine Anträge überhaupt gesprochen wird, hat man sich nun entschlossen, die unliebsamen Themen kurzerhand im nichtöffentlichen Teil der Stiftungsratssitzung zu versenken.....
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Betreff: nichtöffentliche Verhandlung meiner Anträge „Rechtsverfolgungskosten“ und „Rechtsanwaltskanzlei Dolde, Mayen und Partner“ in der Stiftungsratssitzung 15.6.2016
Datum: Wed, 25 May 2016 19:21:05 +0200
Von: Christian Stürmer <
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An:
Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen
73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6
Tel: 0711/3101676
0172/7935325
Fax: 0711/63346065
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
25.05.2016
An die
Conterganstiftung für behinderte Menschen
- Stiftungsrat, zu Händen des Vorsitzenden Herrn Christoph Linzbach -
- Vorstand -
Sehr geehrter Herr Ministerialdirigent Linzbach!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich widerspreche dem Vorhaben, am 15.06.2016 meine unter TOP 21 - siehe Anlage - gesetzten Anträge „Rechtsverfolgungskosten“ und „Rechtsanwaltskanzlei Dolde, Mayen und Partner“ nichtöffentlich behandeln zu wollen.
In § 6 Abs. 5 ConstStifG ist angeordnet:
(...) Die Sitzungen des Stiftungsrates sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden.
Hierbei handelt es sich um eine an die Gemeindeordnungen angelehnte Regelung. Selbst wenn Vertragskonditionen oder von der Stiftung bezogene Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei Dolde, Mayen und Partner zur Sprache kämen, folgte hieraus noch nicht "ein berechtigtes Interesse" an der Behandlung der Angelegenheit unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Selbst aber wenn einzelne Punkte einem schutzwürdigen Interesse unterfallen würden, was vorliegend nicht im Ansatz erkennbar ist, so wäre dadurch noch nicht gerechtfertigt, die gesamten angesprochenen Themen nichtöffentlich zu verhandeln. Hierbei dürfte dann exakt nur der Punkt in einem Themenkomplex nichtöffentlich behandelt werden, insoweit ein berechtigtes Interesse bestünde. Im Übrigen wäre die Öffentlichkeit umgehend wieder herzustellen.
Ich bitte und beantrage daher, die Tagesordnung entsprechend zu ändern und mir dies zeitnah mitzuteilen. Insoweit in einzelnen Punkten berechtigte Interessen gesehen würden, nichtöffentlich zu verhandeln, bitte ich auch mir dies mitzuteilen.
Ich bitte um Erledigung bis zum 1.6.2016. Im Falle, dass die Tagesordnung nicht rechtskonform wäre, behalte ich mir nach Fristablauf gerichtliche Maßnahmen vor.
Aufgrund der Vorkommnisse in der Vergangenheit war es ein Anliegen im Verfahren auf das 3.Conterganstiftungsänderungsgesetz, jegliche Form von intransparenten Geschäftsmäßigkeiten einen Riegel vorzuschieben, weshalb der § 6 Abs. 5 ContStifG ins Leben gerufen wurde. Das ist gerade uns Betroffenenvertretern mit unserer strukturellen Unterlegenheit und auch im Hinblick darauf ein Anliegen, weil eine Vielzahl von Geschädigten aus dem gesamten Bundesgebiet anreisen, um zu hören und zu sehen, was genau in "ihrer" Stiftung passiert. Ich bitte höflich, das zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Stürmer
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Betreff: mit Namenskorrektur: Aufnahme in die TO meiner gestrigen Beschlussvorlagen und Tagesordnungspunkt "Anwaltskanzlei Dolde, Mayen und Partner"
Datum: Mon, 23 May 2016 19:34:20 +0200
Von: Christian Stürmer <
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An:
Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen
73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6
Tel: 0711/3101676
0172/7935325
Fax: 0711/63346065
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Sehr geehrter Herr Ministerialdirigent Christoph Linzbach,
Sehr geehrte Frau Held!
I.
Ich komme auf die heutige untenstehende Mail von Frau Held zurück. Einerseits wurde uns Stiftungsratsmitgliedern, hierunter auch wir schwerbehinderte Betroffenenvertreter, aufoktroyiert, drei Wochen vor der Stiftungsratssitzung fertige Beschlussvorlagen einzureichen.
Nachdem ich dies nun eingehalten habe, erwarte ich, dass diese Beschlussvorlagen auch auf die Tagesordnung kommen. Das in der untenstehende E-Mail mitgeteilte Vorhaben, bereits beim Tagesordnungspunkt zur Festlegung der Tagesordnung mit Stimmenmehrheit der Ministerienvertreter darüber zu entscheiden, ob über Anliegen von Betroffenenvertreter überhaupt gesprochen wird, ist skandalös und nicht hinnehmbar.
II.
Auch unter dem Gesichtspunkt, was mir heute die Conterganbetroffene Claudia Moller mitgeteilt hat, macht deutlich, dass gerade hinsichtlich der für die Conterganstiftung tätigen Rechtsanwaltskanzlei Dolde, Mayen und Partner exorbitanter Aufklärungsbedarf besteht.
Hierbei wurde mir von Frau Claudia Moller vorgetragen und mit anliegender E-Mail bestätigt:
Frau Claudia Moller hat für die Geltendmachung ihrer Zahnbehandlungskosten als spezifische Bedarfe eine Anwaltskanzlei mandatiert. Nachdem sie hierbei nicht weiter kam, und unter exorbitanten Zahnschmerzen litt, hat sie sich an den Bürgermeister der Stadt Tuchenbach, in dem die Stiftungsvorsitzende, Frau Marlene Rupprecht wohnt, gewandt. Dies geschah mit der Bitte um Vermittlung und um ein Gespräch, wobei sie erwog, insoweit auch Medienvertreter hinzuzuziehen. Hiernach hat die Rechtsanwaltskanzlei Dolde. Mayen und Partner die ausschließlich für die Zahnbehandlungskosten mandatierte Rechtsanwaltskanzlei der Claudia Moller angerufen, und hat mit einer einstweiligen Verfügung gedroht, wenn Claudia Moller ihre Absichten wahr machte.
Zunächst fordere ich auch insoweit einen detaillierten Bericht über die Vorkommnisse.
Weiterhin fordere Ich auf, die von mir gefertigten Beschlussvorlagen unmittelbar auf die Tagesordnung zu setzen und dem Thema "Rechtsanwaltskanzlei Dolde. Mayen und Partner" einen eigenen Tagesordnungspunkt zuzuordnen.
Ich bedanke mich für Ihre Mühe,
mit freundlich Grüßen
Christian Stürmer
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Betreff: WG: Beschlussvorlagen zur Stiftungsratssitzung am 15.06.2016
Datum: Mon, 23 May 2016 16:13:13 +0200
Von: Held, Katja
An: '
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Kopie (CC):
Sehr geehrter Herr Stürmer,
hiermit bestätige ich Ihnen den fristgerechten Eingang Ihrer Anträge vom 22.05.2016.
Zu Beginn der kommenden Stiftungsratssitzung wird über die Aufnahme auf die Tagesordnung abgestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Held
Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle
Postanschrift: 50964 Köln
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
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Betreff: Beschlussvorlagen zur Stiftungsratssitzung am 15.06.2016
Datum: Sun, 22 May 2016 21:46:10 +0200
Von: Christian Stürmer <
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An:
Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen
73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6
Tel: 0711/3101676
0172/7935325
Fax: 0711/63346065
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22.05.2016
An die
Conterganstiftung für behinderte Menschen
- Stiftungsrat, zu Händen des Vorsitzenden Herrn Christoph Linzbach -
- Vorstand -
Sehr geehrter Herr Ministerialdirigent Linzbach!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Anbei überreiche für die nächste Stiftungsratssitzung am 15.6.2016:
- zum Themenkomplex "Rechtsverfolgungskosten" meine Anfrage, mitsamt meiner Beschlussvorlage,
- zum Themenkomplex "Rechtsanwaltskanzlei Dolde, Mayen & Partner" meine Beschlussvorlage.
Aufgrund der ersichtlichen Eilbedürftigkeit beider Vorlagen, beantrage ich, diese auf der Tagesordnung für die Sitzung am 15.6.2016 weitestgehend oben zu positionieren.
Weitergehende Beschlussvorlagen bleiben für diese Sitzung am 15.6.2016 noch vorbehalten, weshalb ich darum bitte, die vorläufige Tagesordnung erst nach Ablauf der Dreiwochenfrist vor der kommenden Sitzung festzulegen.
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Mühe -
mit freundlichen Grüßen
Christian Stürmer