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THEMA: ambulante Badekuren totgespart!

ambulante Badekuren totgespart! 20 Aug 2015 20:11 #37752

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die ambuanten Badekuren von der Conterganstiftung totgespart!
- vollständige Kostenübernahme gefordert
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Der Vorstand der Conterganstiftung für behinderte Menschen hat einfach beschlossen, den Tagessatz für die Unterbringung von Conterganopfern bei den - rechtlich ausdrücklich vorgesehenen - ambulanten Badekuren auf täglich 115 Euro zu beschränken.

Hiergegen wendet sich der Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung, Christian Stürmer:

Nach § 14 Ziffer 1 der entsprechenden Richtlinien www.conterganstiftung.de/fileadmin/de.co...linien_Contergan.pdf
ist die Kostenübernahme von (ambulanten) Kuren ausdrücklich vorgesehen und eine Einschränkung dieses rechtlich angeordneten Leistungsangebots durch den Vorstand weder zulässig, noch sachgerecht:

Schwerstgeschädigte Menschen, zumal Conterganopfer mit ihren Spät-, Folgeschäden und Schmerzen und den hieraus folgenden besonderen Erfordernissen, können meist in keinem normalen Hotelzimmer untergebracht werden, zumal wenn ein Rollstuhl und Assistenz nötig ist. Derartig Behinderte brauchen mehr Platz, so dass in der Regel ein solcher Tagessatz bei weitem nicht ausreicht.
Hinzu kommt, dass geeignete Therapien und Behandlungen bei den besonderen Behinderungs- und Beschwerdeformen von Conterganopfern (vor allem bei Kumulationen von mehreren Behinderungen) oft selten zu finden sind. Besondere Badeorte sind überdies auch kostenintensiver.

Die Stiftung begründet ihre Vorgehensweise ausdrücklich mit § 7 der Bundeshaushaltsordnung, nämlich damit, dass „bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten“ seien. Über diese Selbstverständlichkeiten – geradezu Totschlagargumente - gerät aus dem Blick, dass durch die generelle Kappung auf 115 Euro pro Tag die vom Gesetz- und Richtliniengeber ausdrücklich gewollten Leistungsangebote in der Regel komplett konterkariert werden, weil die Betroffenen sich von dem bewilligten Geld diese medizinisch indizierten und ärztlich verordneten Maßnahmen, zu denen jeweils auch die Unterbringung gehört, nicht leisten können. Die Leistungsangebote werden so totgespart! Und das ist nicht im Sinne des Erfinders!

Von den 30 Millionen Euro, die der Gesetzgeber jährlich für die spezifischen Bedarfe zur Verfügung stellt, hat Stiftung im letzten Jahr nur 2,5 Mio Euro ausgegeben.

Der Gesetzgeber wollte mit dem 3.ContStifÄndG, dass im Sonderfall der Conterganopfer, die Geschädigten, weitestgehend ohne große bürokratische Barrieren, medizinisch alles bekommen, was sie brauchen. Dem entgegenstehend entwickelt sich die Stiftung aber neuerdings immer mehr zu einer besseren Sozialhilfebehörde. Dem muss entgegen gesteuert werden!

Der Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung, Christian Stürmer, fordert, dass alle Kosten von ärztlich verordneten (ambulanten) Kuren vollständig von der Stiftung übernommen werden, zumal die jährlichen Gesamtleistungen aller spezifischen Bedarfe für Conterganopfer ohnehin bei jedem Geschädigten auf 20.000 Euro beschränkt sind. Weitere Restriktionen sind nicht akzeptabel!

Christian Stürmer hat als Betroffenenvertreter, gem. § 7 Abs. 6 der Stiftungsatzung, den Vorstandsbeschluss angefordert, der bis heute noch nicht vorgelegt wurde:
www.contergannetzwerk.de/forum/362-Stift...-Conterganopfer.html
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