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Betreff: AW: Statistik und Informationen bezüglich (ambulanter) Kuren
Datum: Wed, 26 Aug 2015 14:23:55 +0200
Von: Held, Katja <
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An: Christian Stürmer <
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Sehr geehrter Herr Stürmer,
gerne komme ich auf Ihre E-Mail vom heutigen Tag zurück.
Bei der Beantwortung der Frage zu Ziffer 1. g) "Wieviele ambulante Badekuren wurden hierbei im Ausland durchgeführt?" muss es richtigerweise lauten: 3 (betrifft die 2 Bewilligungen sowie die Teilbewilligung).
Alle 6 in 2015 beantragten Kuren bezogen sich auf das europäische Ausland.
Das Versehen bitte ich insoweit zu entschuldigen.
Die Ihnen vorliegende Information zu einem möglicherweise am 12.05.2015 seitens des Vorstandes getroffenen Beschlusses ist falsch. Der Vorstand hat diese Thematik erstmalig und ausschließlich am 02./03.07.2015 im Rahmen der 453. Vorstandssitzung besprochen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Held
Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle
Postanschrift: 50964 Köln
Telefon: 0221 3673-3318
Telefax: 0221 3673-3636
E-Mail:
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Von: Christian Stürmer [mailto:law@stuermerweb.de]
Gesendet: Dienstag, 25. August 2015 14:57
An: Held, Katja
Betreff: Statistik und Informationen bezüglich (ambulanter) Kuren
Sehr geehrte Frau Held!
Für das Jahr 2015 können die Angaben so nicht stimmen. Mir alleine sind schon 2 bewilligte Auslandskuren in Ischia bekannt, eine wurde zu Ostern durchgeführt und eine im Moment.
Weiter gibt es widersprüchliche Angaben zu dem einschlägigen Vorstandsbeschluss. Zum einen wurde einer Betroffenen mitgeteilt, dass der Vorstandsbeschluss vom 12.5 stamme. Nunmehr wird ausgeführt, er stamme vom 2./3.7.
Ich bitte um den vollständigen Vorstandsbeschluss. Was ist am 12.5. zu der Frage der Kostenübernahme bei (ambulanten) Kuren beschlossen worden? Ggf. bitte ich um das Protokoll.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Stürmer
Mitglied des Stiftungsrates der Conterganstiftung für behinderte Menschen
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Betreff: Ihre Anfrage vom 27.07.2015
Datum: Mon, 24 Aug 2015 10:56:02 +0200
Von: Held, Katja >
An: Christian Stürmer <
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Sehr geehrter Herr Stürmer,
auf Ihre Anfrage vom 27.07.2015 zur Thematik "Kappung der erstattungsfähigen Kosten bei ambulanten Badekuren" erteile ich Ihnen gerne die gewünschten Auskünfte:
Zu 1.
a) Wieviele Conterganbetroffene haben 2014 eine ambulante Badekur bei der Stiftung beantragt?
Antwort: 5
b) Wieviele wurden insoweit bewilligt und wieviele abgelehnt?
Antwort:
- Bewilligungen: 2
- Ablehnungen: 0
- In Bearbeitung: 3
c) Wieviele ambulante Badekuren wurden hierbei im Ausland durchgeführt?
Antwort: 1
d) Wie hoch waren die insoweit entstandenen Kosten?
Antwort:
- Ausland: 7.840,00 Euro
- Inland: 1.050,00 Euro
e) Wieviele Conterganbetroffene haben 2015 eine ambulante Badekur bei der Stiftung beantragt?
Antwort: 6
f) Wieviele wurden insoweit bewilligt und wieviele abgelehnt?
Antwort:
- Bewilligungen: 2
- Ablehnungen: 1
- In Bearbeitung: 2
- Teilbewilligungen: 1
g) Wieviele ambulante Badekuren wurden hierbei im Ausland durchgeführt?
Antwort: 1
h) Wie hoch waren die insoweit entstandenen Kosten?
Antwort:
- Ausland:
7.893,00 Euro
4.038,00 Euro
4.830,00 Euro (Teilbewilligung)
Hinweis: Die aufgeführten Beträge sind solche, die seitens der Stiftung erstattet wurden und beinhalten in allen Fällen auch die Kosten einer Begleitperson (Ausnahme: Rehamaßnahme Inland 2014 in Höhe von 1.050,00 Euro).
Zu 2. und 3.:
Der Auszug des Protokolls der 453. Sitzung des Vorstands zur Thematik "Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen" sowie die diesbezüglich relevanten Rechtsgrundlagen finden Sie im Anhang.
Sollten Sie zu den oben genannten Angaben noch Fragen haben, so melden Sie sich gerne jederzeit.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Held
Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle
Postanschrift: 50964 Köln
Telefon: 0221 3673-3318
Telefax: 0221 3673-3636
E-Mail:
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Betreff: Übersendung des Vorstandsbeschlusses zu der Kappungsgrenzte bei ambulanten Badekuren
Datum: Mon, 24 Aug 2015 10:49:41 +0200
Von: Christian Stürmer <
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An: Held, Katja <
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>, meyer, Andreas <
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
Sehr geehrte Frau Held!
Da Sie die Angelegenheit zu meiner Anfrage als Stiftungsratsmitglied bezüglich der Kappungsgrenze bei den ambulanten Badekuren bearbeiten, frage ich an, wann ich diesbezüglich mit einer Übersendung des Vorstandsbeschlusses nun endlich rechnen kann.
Für eine rasche Rückäußerung wäre ich dankbar - vielen Dank und
freundliche Grüßen
Christian Stürmer
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Stiftungsrat: Beschwerde zur Nichtübersendung angeforderter Unterlagen
Datum: Thu, 20 Aug 2015 14:37:17 +0200
Von: Christian Stürmer <
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An: Christoph.Linzbach@BMFSFJ.BUND.DE
Kopie (CC):
Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen
73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6
Tel: 0711/3101676
0172/7935325
Fax: 0711/63346065
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
20.06.2015
An den
Vorsitzenden des Stiftungsrates
der Conterganstiftung für behinderte Menschen
- Herrn Ministerialdirigent Christoph Linzbach -
c/o Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Berlin
Beschluss des Vorstandes der Conterganstiftung für behinderte Menschen bezüglich der Einführung von Kappungsgrenzen bei ambulanten Badekuren
Sehr geehrter Herr Linzbach!
Wie aus der untenstehenden Korrespondenz ersichtlich, habe ich ich zu dem Umstand, dass der Vorstand der Conterganstiftung für behinderte Menschen Kappungsgrenzen bei ambulanten Badekuren eingeführt hat, Informationen angefordert und zudem die Übersendung des entsprechenden Vorstandsbeschlusses erbeten. Mein erstes entsprechendes Schreiben stammt vom 27.07.2015.
Ich beziehe mich auf § 7 Abs. 6 der Satzung, wonach mir als Mitglied des Stiftungsrates diese Rechte zustehen.
Ich fahre vom 10. bis zum 29.09.2015 in Kur und habe vorher noch dringliche Anträge für ein Umlaufverfahren im Stiftungsrat vor. Wenn ich einsehe, dass die detaillierte Informationserstellung Zeit benötigt, kann der Vorstandsbeschluss dennoch sofort übersandt werden.
Ich bitte Sie, als Vorsitzender hierfür zu sorgen.
Wie mit unten ersichtlicher Mail mitgeteilt, sind meinerseits - in meiner Funktion als Betroffenenverteter im aufsichtsführenden und kontrollierenden Gremium - hierzu keine weiteren Sachstandsanfragen erwünscht.....
Deshalb ist Ihre Intervention unabdingbar.
Ich hoffe nicht, dass wir innerhalb der Stiftungsorgane erst Rechtsschutz bemühen müssen.
Höflich bitte ich um Mitteilung bezüglich Ihrer Veranlassungen -
für Ihre Mühe bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Stürmer
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: AW: Unterlagen zu meiner Anfrage vom 27.07.2015
Datum: Thu, 20 Aug 2015 13:52:15 +0200
Von: Held, Katja <
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An: Christian Stürmer <
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
Sehr geehrter Herr Stürmer,
vielen Dank für die Nachfrage. Der Urlaub war sehr erholsam.
Ihre Anfrage befindet sich bereits in Bearbeitung. Ich bemühe mich darum, sie so schnell wie möglich zu beantworten. Von weiteren Sachstandsanfragen bitte ich daher abzusehen.
Vielen Dank & herzliche Grüße
Katja Held
Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle
Postanschrift: 50964 Köln
Telefon: 0221 3673-3318
Telefax: 0221 3673-3636
E-Mail:
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Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen
73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6
Tel: 0711/3101676
0172/7935325
Fax: 0711/63346065
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
20.06.2015
An die
Comterganstiftung für behindertem Menschen
- Frau Held -
Köln
Sehr geehrte Frau Held!
Ich hoffe, dass Sie einen schönen Urlaub hatten.
Ich komme auf meine untenstehende Anfrage vom 27.7.2015 zurück. Insoweit war zunächst Frau Kruse tätig. In Ihrem Urlaub haben Sie die Sache dann übernommen.
Wenn ich verstehe, dass die Ermittlung der Zahlen nicht von heute auf morgen geht, so bitte ich aber nochmal, gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung, vorab um Übersendung des Vorstandsbeschlusses bezüglich der Kappungsgrenzen bei Kurmaßnahmen.
Wie Sie sicherlich wissen, fahre ich demnächst in Kur und ich möchte vorher noch als Mitglied des Stiftungsrates tätig werden. Die Sache eilt mithin.
Ich bedanke mich sehr für Ihre Mühe -
mit freundlichen Grüßen
Christian Stürmer