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THEMA: Kappung bei den ambulanten Badekuren für Conterganopfer

Kappung bei den ambulanten Badekuren für Conterganopfer 27 Jul 2015 08:41 #37660

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Christian Stürmer


Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen


73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6
Tel: 0711/3101676
0172/7935325
Fax: 0711/63346065
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


27.07.2015






An die
Conterganstiftung für behinderte Menschen
- Geschäftsstelle -









Kappung der erstattungsfähigen Kosten bei ambulanten Badekuren
----------------------------------------------------------------------------------------



Sehr geehrte Damen und Herren!

Wie auch in der Stiftungsratssitzung vom 21.07.2015 durch den Vorstand mitgeteilt, hat dieser beschlossen, dass nun die ambualnten Badekuren für Conterganopfer eingeschränkt werden. Hierbei sollen pro Tag für Übernachtung und Verpflegung nur noch 115 Euro bewilligt werden. Anlass und Rechtsgrundlagen für diese Vorstandsentscheidung sind nicht bekannt. Dies ist umso misslicher, weil es so gut wie ausgeschlossen ist, gerade im europäischen Ausland behinderungsadäquate Anlagen für 115 Euro pro Tag (Übernachtuug) und Verpflegung zu finden. Conterganopfer brauchen aber für ihre oft sehr umfangreichen Beschwerden, insbesondere Schmerzen, für sie geeignete und oft selten zu findende Einrichtungen, somit nicht die normalen Maßstäbe für Badekuren zugrunde gelegt werden können.


Zur Vorbereitung von Anträgen bitte ich

1.) um folgende Auskünfte:

a) Wieviele Conterganbetroffene haben 2014 eine ambulante Badekur bei der Stiftung beantragt,
b) wieviele wurden insoweit bewilligt und wieviele abgelehnt;
c) wieviele ambulante Badekuren wurden hierbei im Ausland durchgeführt;
d) wie hoch waren die insoweit erstatteten Kosten?
e) Wieviele Conterganbetroffene haben 2015 eine ambulante Badekur bei der Stiftung beantragt,
f) wieviele wurden insoweit bewilligt und wieviele abgelehnt;
g) wieviele ambulante Badekuren wurden hierbei im Ausland durchgeführt;
h) wie hoch waren die insoweit erstatteten Kosten?

2.) um folgende Unterlagen:

Vorstandsprotokoll zur Kappung der erstattungsfähigen Kosten für Übernachtung und Verpflegung auf 115 Euro je Tag und Person bei ambulanten Badekuren.

3.) um Mitteilung

der Rechtsgrundlagen für die Bewilligungen und auch bezüglich der erfolgten Einschränkungen.

Die Angelegenheit ist eilig, weshalb ich um zeitnahe Erledigung bitte.

Vorab bitte ich um Mitteilung, bis wann mit einer Erledigung zu rechnen ist und um eine Eingangsbestätigung.



Vielen Dank für Ihre Mühe -

mit freundlichen Grüßen

Christian Stürmer

Kappung bei den ambulanten Badekuren für Conterganopfer 27 Jul 2015 10:01 #37661

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Warum wird so etwas einfach über unsere Köpfe hinweg beschlossen?

Werden wir für die Stiftung bzw. Spezifischen Bedarfe zu teuer?

Hochgerechnet würde so eine Kur mit Begleitperson vielleicht ein Viertel der jährlich bereitgestellten Summe ausmachen, wenn überhaupt.

Mildes Klima, Wärme, Thermalbäder, all das ist Balsam für unsere Körper und Gelenke.

Kappung bei den ambulanten Badekuren für Conterganopfer 30 Jul 2015 18:55 #37687

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Betreff: Re: Auskünfte und Unterlagen bezüglich der Kappung der erstattungsfähigen Kosten bei ambulanten Badekuren
Datum: Thu, 30 Jul 2015 12:09:20 +0200
Von: Christian Stürmer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
An:

Sehr geehrte Frau Kruse!
Vielen Dank für Ihre Email. Es fehlen mir der Vorstandsbeschluss, die Rechtsgrundlagen und die Beantwortung meiner untenstehenden Fragen. Höflich bitte ich um Nachreichung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Stürmer




Am 30.07.2015 um 11:45 schrieb Kruse, Kristina:

Sehr geehrter Herr Stürmer,

vielen Dank für Ihre E-Mail.


Im Namen von Frau Rupprecht teile ich Ihnen mit, dass der Vorstand der Conterganstiftung für behinderte Menschen bei seiner Entscheidung, die Kostenerstattung für Unterkunft und Verpflegung bei ambulanten Kurmaßnahmen auf 115,00 Euro pro Person pro Tag festzulegen, den Willen des Gesetzgebers sowie die Grundsätze der Bundeshaushaltsordnung zugrundegelegt hat.

Maßgeblich für diese Entscheidung waren zum einem das Conterganstiftungsgesetz sowie die dazugehörige Gesetzesbegründung. Danach sind ambulante Kuraufenthalte in geeigneten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen grundsätzlich bewilligungsfähig. Es ist dabei Wille des Gesetzgebers, dass contergangeschädigte Menschen eine gute medizinische Versorgung über die Kassenleistungen hinaus erhalten sollen. Die Entscheidung des Vorstandes, eine Erstattungsgrenze festzulegen, trägt diesen gesetzlichen Vorgaben Rechnung. Denn die Erstattungsgrenze von 115,00 Euro betrifft lediglich Unterkunft und Verpflegung bei ambulanten Kurmaßnahmen. Unabhängig davon erhalten die Betroffenen uneingeschränkt diejenigen medizinischen Hilfen, die ausweislich der ärtzlichen Bescheinigung im konkreten Einzelfall benötigt werden.

Zum anderen ist der Vorstand der Conterganstiftung dazu gehalten, bei seinen Entscheidungen die Grundsätze der Bundeshaushaltsordnung - namentlich der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit - zu beachten. Diese Grundsätze verpflichten zur Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bei jeder beantragten Maßnahme. Es gilt dabei das Minimalprinzip, das heißt, ein bestimmtes Ziel mit möglichst wenig Mitteln zu erreichen, sowie das Maximalprinzip, nach dem mit gegebenen Mitteln ein möglichst großer Nutzen zu erzielen ist.

Um bei der Entscheidungsfindung bei Anträgen auf ambulante Kurmaßnahmen nicht willkürlich zu handeln, war es geboten und erforderlich einen Maximalbetrag für die Erstattung von Unterbringungs- und Verpflegungskosten festzulegen. Der gewählte Höchstbetrag von 115,00 Euro pro Person pro Tag ist auch angemessen, denn er liegt bereits über dem Hotel-Preis-Index und ermöglicht eine Unterbringung/Verpflegung mit gehobenem Standard, dies auch im Ausland.

Es steht jedem Betroffenen frei, bei ambulanten Kurmaßnahmen eine Luxus-Unterkunft zu wählen. Da die Kostenerstattung im Luxussegment jedoch den aufgezeigten Grundsätzen sowohl des Conterganstiftungsgesetzes als auch der Bundeshaushaltsordnung widerspricht, müssen die Mehrkosten in einem solchen Fall selbst getragen werden.

Es ist Ihnen unbenommen auf die politischen Entscheidungsträger zuzugehen um zu erreichen, dass der Vorstand der Conterganstiftung zukünftig angewiesen wird alle Leistungen nach den Wünschen der Betroffenen zu bewilligen. Zum jetzigen Zeitpunkt hat der Vorstand jedoch die gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen

Kristina Kruse

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle
Postanschrift: 50964 Köln
Telefon 0221 3673-3300
Telefax 0221 3673-3636
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Kappung bei den ambulanten Badekuren für Conterganopfer 31 Jul 2015 17:13 #37693

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is ja toll,

meine ambulante kur wurde abgelehnt.
begründung: "stationäre kur müsste in geeigneten kur-/vorsorgeklinik erfolgen"
nichtmal atteste, verordnungen und ablehnungsbescheid (TK) können die richtig lesen (da steht nämlich kein wort von stationär).

aber bundeshaushaltsordnung anwenden. LOL alles sesself..... dürfen wohl alles die de....

Nichtmal ein aktenzeichen gibts auf dem bescheid.
nichtmal eine widerspruchsstelle wo die seltsamen bescheide geprüft werden. Da sitzen ja die gleichen fuzzis.

nichtmal ein hinweis bei antragstellung ob ein antrag sinn macht oder überhaut ne chanche hat durchzukommen.
nix njente. nur die doofen contis beschäftigen und atteste usw. bringen lassen. die ham eh nix zu tun und nerven bloß.
und überhaupt was brauchen die soviel knete.


da wundert mich es nicht mehr das alles abgelehnt wird.
?
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Kappung bei den ambulanten Badekuren für Conterganopfer 04 Aug 2015 18:28 #37702

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-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: WG: Auskünfte und Unterlagen bezüglich der Kappung der erstattungsfähigen Kosten bei ambulanten Badekuren
Datum: Tue, 4 Aug 2015 16:18:32 +0200
Von: Kruse, Kristina <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
An: 'Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!' <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
Kopie (CC): Held, Katja <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>


Sehr geehrter Herr Stürmer,

vorab teile ich Ihnen gerne mit, dass die rechtlichen Grundlagen das Conterganstiftungsgesetz, Art. 114 GG und § 7 BHO sind.

Mit freundlichen Grüßen

Kristina Kruse

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kruse, Kristina
Gesendet: Dienstag, 4. August 2015 16:01
An: 'Christian Stürmer'
Cc: Held, Katja
Betreff: AW: Auskünfte und Unterlagen bezüglich der Kappung der erstattungsfähigen Kosten bei ambulanten Badekuren

Sehr geehrter Herr Stürmer,

Ihr in nachstehender E-Mail formuliertes Anliegen verstehen wir als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Bearbeitung Ihres Antrages wird einige Zeit in Anspruch nehmen, von daher darf ich Sie um ein wenig Geduld bitten.

Nach Abschluss der Bearbeitung werden wir unaufgefordert auf Sie zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Kristina Kruse

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Christian Stürmer [mailto:law@stuermerweb.de]
Gesendet: Donnerstag, 30. Juli 2015 12:09
An: Kruse, Kristina; Meyer, Andreas
Betreff: Re: Auskünfte und Unterlagen bezüglich der Kappung der erstattungsfähigen Kosten bei ambulanten Badekuren

Sehr geehrte Frau Kruse!
Vielen Dank für Ihre Email. Es fehlen mir der Vorstandsbeschluss, die Rechtsgrundlagen und die Beantwortung meiner untenstehenden Fragen. Höflich bitte ich um Nachreichung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Stürmer

Kappung bei den ambulanten Badekuren für Conterganopfer 04 Aug 2015 18:30 #37703

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-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Rechtsgrundlagen zu meinen Auskunftswünschen und Unterlagen bezüglich der Kappung der erstattungsfähigen Kosten bei ambulanten Badekuren
Datum: Tue, 4 Aug 2015 18:21:40 +0200
Von: Christian Stürmer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
An: Kristina <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>, Meyer, Andreas <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>; Udo Herterich <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!> Bettina Ehrt <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>, Bettina Ehrt <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>, Held, Katja <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>



Sehr geehrte Frau Kruse!

Nochmal nachgesehen, beziehe ich mich mit meinen untenstehenden Auskunftsansprüchen und der Bitte um Vorlage des Vorstandsbeschlusses auf § 7 Absatz 6 der Satzung der Conterganstiftung für behinderte Menschen.
www.conterganstiftung.de/fileadmin/de.co...Stiftungssatzung.pdf
Damit ist das von Ihnen angeführte IFG nicht einschlägig.

Ich bitte höflich nunmehr um schnellstmöglichste Bearbeitung, da es sich um Grundlagen für einen Antrag im Stiftungsrat handelt.

Weiter bitte ich um Mitteilung, wann ich mit den Auskünften und Unterlagen spätestens rechnen kann.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen


Christian Stürmer
(Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen)

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Re: Auskünfte und Unterlagen bezüglich der Kappung der erstattungsfähigen Kosten bei ambulanten Badekuren
Datum: Tue, 4 Aug 2015 17:38:48 +0200
Von: Christian Stürmer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
An: Kruse, Kristina <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>, Meyer, Andreas <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>; Udo Herterich <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!> Bettina Ehrt <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>, Bettina Ehrt <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>


Sehr geehrte Frau Kruse!

Danke für die Mail. Ich verstehe die angeforderten Auskünfte als in meiner Eigenschaft als Stiftungsratsmitglied angefordert.
Ich bitte auch, mir den Vorstandsbeschluss bezüglich der Kappungsgrenze bei den ambulanten Badekuren zu übersenden.

Art 114 GG ist wohl nicht einschlägig: (1) Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestage und dem Bundesrate über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im Laufe des nächsten Rechnungsjahres zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung zu legen.
(2) Der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestage und dem Bundesrate jährlich zu berichten. Im übrigen werden die Befugnisse des Bundesrechnungshofes durch Bundesgesetz geregelt

Nach Beschaffung der Literatur zur BHO war mir die Bezugnahme auf § 7 BHO auch schon klar. Hierzu wird auch Stellung genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Stürmer
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Kappung bei den ambulanten Badekuren für Conterganopfer 06 Aug 2015 17:20 #37708

  • donibe
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"Zum anderen ist der Vorstand der Conterganstiftung dazu gehalten, bei seinen Entscheidungen die Grundsätze der Bundeshaushaltsordnung - namentlich der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit - zu beachten. Diese Grundsätze verpflichten zur Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bei jeder beantragten Maßnahme. Es gilt dabei das Minimalprinzip, das heißt, ein bestimmtes Ziel mit möglichst wenig Mitteln zu erreichen, sowie das Maximalprinzip, nach dem mit gegebenen Mitteln ein möglichst großer Nutzen zu erzielen ist."

als nächstes muss man dann 3 verschiedene Kostenvoranschläge vorlegen, und euopaweit ausschreiben
?
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Kappung bei den ambulanten Badekuren für Conterganopfer 10 Aug 2015 16:40 #37716

  • Lilli Eben
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Hallo Zusammen,
ich finde es gerade unmöglich wie die Stiftung mit uns umgeht, habe im April 2015 eine Kur bei der Stiftung beantragt und habe dann am 07.08.15.Juli der Sitzung erfahren, daß nur 115,-€ beschußt wird und die Fahrkosten werden ebenfall nicht übernommen. Leider viel zu spät um von dieser Kur zurück zutreten. Ich habe übringens nur 200,-€ dieses Jahr von den Spezifischen Bedarf ausgeben.
Unsere Conterganstiftung ist ein riesen Bedienungsladen für Anwälte geworden und bei den Geschädigten kommt nur sehr wenig an! Heiße Grüße Lilli

Kappung bei den ambulanten Badekuren für Conterganopfer 10 Aug 2015 18:39 #37719

  • Senomaus
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Das mit den Fahrtkosten kann ich nicht nachvollziehen. Ist das jetzt aktuell gestrichen worden, denn im Positiv-Katalog steht ja folgendes drin:

Fahrtkosten zu genehmigungsfähigen Heilmitteln / zur Hilfsmittelanpassung / zur Rehamaßnahme, Kur

Also erst genehmigen und dann wieder streichen geht ja wohl auch nicht oder?

LG
Silvia
Lebe deinen Traum und träum nicht dein Leben.
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Kappung bei den ambulanten Badekuren für Conterganopfer 12 Aug 2015 14:56 #37730

  • Susanne
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Die Fahrtkosten zum Kurort bezahlt die Krankenkasse.
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Kappung bei den ambulanten Badekuren für Conterganopfer 12 Aug 2015 16:16 #37731

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@Susanne
zur ambulanten Badekur meistens nicht
In der Regel gibt es einen Festzuschuss (bei der AOK und bei meiner KK 100 Euro) + Arzt und Therapien...
Wenn die KK überhaupt was zahlt. Das macht sie in der Regel nämlich nur alle 3 Jahre. Deshalb ist bei uns ja auch die Stiftung aufgerufen.
LG
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Kappung bei den ambulanten Badekuren für Conterganopfer 20 Aug 2015 14:46 #37750

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Christian Stürmer

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20.06.2015



An den
Vorsitzenden des Stiftungsrates
der Conterganstiftung für behinderte Menschen
- Herrn Ministerialdirigent Christoph Linzbach -
c/o Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin






Beschluss des Vorstandes der Conterganstiftung für behinderte Menschen bezüglich der Einführung von Kappungsgrenzen bei ambulanten Badekuren



Sehr geehrter Herr Linzbach!


Wie aus der untenstehenden Korrespondenz ersichtlich, habe ich ich zu dem Umstand, dass der Vorstand der Conterganstiftung für behinderte Menschen Kappungsgrenzen bei ambulanten Badekuren eingeführt hat, Informationen angefordert und zudem die Übersendung des entsprechenden Vorstandsbeschlusses erbeten. Mein erstes entsprechendes Schreiben stammt vom 27.07.2015.

Ich beziehe mich auf § 7 Abs. 6 der Satzung, wonach mir als Mitglied des Stiftungsrates diese Rechte zustehen.

Ich fahre vom 10. bis zum 29.09.2015 in Kur und habe vorher noch dringliche Anträge für ein Umlaufverfahren im Stiftungsrat vor. Wenn ich einsehe, dass die detaillierte Informationserstellung Zeit benötigt, kann der Vorstandsbeschluss dennoch sofort übersandt werden.

Ich bitte Sie, als Vorsitzender hierfür zu sorgen.

Wie mit unten ersichtlicher Mail mitgeteilt, sind meinerseits - in meiner Funktion als Betroffenenverteter im aufsichtsführenden und kontrollierenden Gremium - hierzu keine weiteren Sachstandsanfragen erwünscht.....

Deshalb ist Ihre Intervention unabdingbar.

Ich hoffe nicht, dass wir innerhalb der Stiftungsorgane erst Rechtsschutz bemühen müssen.

Höflich bitte ich um Mitteilung bezüglich Ihrer Veranlassungen -

für Ihre Mühe bedanke ich mich und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Christian Stürmer




-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: AW: Unterlagen zu meiner Anfrage vom 27.07.2015
Datum: Thu, 20 Aug 2015 13:52:15 +0200
Von: Held, Katja
An: Christian Stürmer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>


Sehr geehrter Herr Stürmer,

vielen Dank für die Nachfrage. Der Urlaub war sehr erholsam.

Ihre Anfrage befindet sich bereits in Bearbeitung. Ich bemühe mich darum, sie so schnell wie möglich zu beantworten. Von weiteren Sachstandsanfragen bitte ich daher abzusehen.

Vielen Dank & herzliche Grüße

Katja Held

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle
Postanschrift: 50964 Köln
Telefon: 0221 3673-3318
Telefax: 0221 3673-3636
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!





Christian Stürmer

Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen


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Tel: 0711/3101676
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Fax: 0711/63346065
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20.06.2015



An die
Comterganstiftung für behindertem Menschen
- Frau Held -

Köln



Sehr geehrte Frau Held!


Ich hoffe, dass Sie einen schönen Urlaub hatten.

Ich komme auf meine untenstehende Anfrage vom 27.7.2015 zurück. Insoweit war zunächst Frau Kruse tätig. In Ihrem
Urlaub haben Sie die Sache dann übernommen.

Wenn ich verstehe, dass die Ermittlung der Zahlen nicht von heute auf morgen geht, so bitte ich aber nochmal, gemäß § 7
Abs. 6 der Satzung, vorab um Übersendung des Vorstandsbeschlusses bezüglich der Kappungsgrenzen bei
Kurmaßnahmen.

Wie Sie sicherlich wissen, fahre ich demnächst in Kur und ich möchte vorher noch als Mitglied des Stiftungsrates tätig
werden. Die Sache eilt mithin.

Ich bedanke mich sehr für Ihre Mühe -


mit freundlichen Grüßen


Christian Stürmer





Christian Stürmer


Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen


73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6
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27.07.2015






An die
Conterganstiftung für behinderte Menschen
- Geschäftsstelle -









Kappung der erstattungsfähigen Kosten bei ambulanten Badekuren
----------------------------------------------------------------------------------------



Sehr geehrte Damen und Herren!

Wie auch in der Stiftungsratssitzung vom 21.07.2015 durch den Vorstand mitgeteilt, hat dieser beschlossen, dass nun die ambualnten Badekuren für Conterganopfer eingeschränkt werden. Hierbei sollen pro Tag für Übernachtung und Verpflegung nur noch 115 Euro bewilligt werden. Anlass und Rechtsgrundlagen für diese Vorstandsentscheidung sind nicht bekannt. Dies ist umso misslicher, weil es so gut wie ausgeschlossen ist, gerade im europäischen Ausland behinderungsadäquate Anlagen für 115 Euro pro Tag (Übernachtuug) und Verpflegung zu finden. Conterganopfer brauchen aber für ihre oft sehr umfangreichen Beschwerden, insbesondere Schmerzen, für sie geeignete und oft selten zu findende Einrichtungen, somit nicht die normalen Maßstäbe für Badekuren zugrunde gelegt werden können.


Zur Vorbereitung von Anträgen bitte ich

1.) um folgende Auskünfte:

a) Wieviele Conterganbetroffene haben 2014 eine ambulante Badekur bei der Stiftung beantragt,
b) wieviele wurden insoweit bewilligt und wieviele abgelehnt;
c) wieviele ambulante Badekuren wurden hierbei im Ausland durchgeführt;
d) wie hoch waren die insoweit erstatteten Kosten?
e) Wieviele Conterganbetroffene haben 2015 eine ambulante Badekur bei der Stiftung beantragt,
f) wieviele wurden insoweit bewilligt und wieviele abgelehnt;
g) wieviele ambulante Badekuren wurden hierbei im Ausland durchgeführt;
h) wie hoch waren die insoweit erstatteten Kosten?

2.) um folgende Unterlagen:

Vorstandsprotokoll zur Kappung der erstattungsfähigen Kosten für Übernachtung und Verpflegung auf 115 Euro je Tag und Person bei ambulanten Badekuren.

3.) um Mitteilung

der Rechtsgrundlagen für die Bewilligungen und auch bezüglich der erfolgten Einschränkungen.

Die Angelegenheit ist eilig, weshalb ich um zeitnahe Erledigung bitte.

Vorab bitte ich um Mitteilung, bis wann mit einer Erledigung zu rechnen ist und um eine Eingangsbestätigung.



Vielen Dank für Ihre Mühe -

mit freundlichen Grüßen

Christian Stürmer
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Kappung bei den ambulanten Badekuren für Conterganopfer 26 Aug 2015 20:26 #37777

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-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: AW: Statistik und Informationen bezüglich (ambulanter) Kuren
Datum: Wed, 26 Aug 2015 14:23:55 +0200
Von: Held, Katja <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
An: Christian Stürmer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>


Sehr geehrter Herr Stürmer,

gerne komme ich auf Ihre E-Mail vom heutigen Tag zurück.

Bei der Beantwortung der Frage zu Ziffer 1. g) "Wieviele ambulante Badekuren wurden hierbei im Ausland durchgeführt?" muss es richtigerweise lauten: 3 (betrifft die 2 Bewilligungen sowie die Teilbewilligung).

Alle 6 in 2015 beantragten Kuren bezogen sich auf das europäische Ausland.

Das Versehen bitte ich insoweit zu entschuldigen.

Die Ihnen vorliegende Information zu einem möglicherweise am 12.05.2015 seitens des Vorstandes getroffenen Beschlusses ist falsch. Der Vorstand hat diese Thematik erstmalig und ausschließlich am 02./03.07.2015 im Rahmen der 453. Vorstandssitzung besprochen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Held

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
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Telefax: 0221 3673-3636
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Von: Christian Stürmer [mailto:law@stuermerweb.de]
Gesendet: Dienstag, 25. August 2015 14:57
An: Held, Katja
Betreff: Statistik und Informationen bezüglich (ambulanter) Kuren

Sehr geehrte Frau Held!

Für das Jahr 2015 können die Angaben so nicht stimmen. Mir alleine sind schon 2 bewilligte Auslandskuren in Ischia bekannt, eine wurde zu Ostern durchgeführt und eine im Moment.
Weiter gibt es widersprüchliche Angaben zu dem einschlägigen Vorstandsbeschluss. Zum einen wurde einer Betroffenen mitgeteilt, dass der Vorstandsbeschluss vom 12.5 stamme. Nunmehr wird ausgeführt, er stamme vom 2./3.7.
Ich bitte um den vollständigen Vorstandsbeschluss. Was ist am 12.5. zu der Frage der Kostenübernahme bei (ambulanten) Kuren beschlossen worden? Ggf. bitte ich um das Protokoll.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Christian Stürmer
Mitglied des Stiftungsrates der Conterganstiftung für behinderte Menschen



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Ihre Anfrage vom 27.07.2015
Datum: Mon, 24 Aug 2015 10:56:02 +0200
Von: Held, Katja >
An: Christian Stürmer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>


Sehr geehrter Herr Stürmer,

auf Ihre Anfrage vom 27.07.2015 zur Thematik "Kappung der erstattungsfähigen Kosten bei ambulanten Badekuren" erteile ich Ihnen gerne die gewünschten Auskünfte:

Zu 1.
a) Wieviele Conterganbetroffene haben 2014 eine ambulante Badekur bei der Stiftung beantragt?
Antwort: 5

b) Wieviele wurden insoweit bewilligt und wieviele abgelehnt?
Antwort:
- Bewilligungen: 2
- Ablehnungen: 0
- In Bearbeitung: 3

c) Wieviele ambulante Badekuren wurden hierbei im Ausland durchgeführt?
Antwort: 1

d) Wie hoch waren die insoweit entstandenen Kosten?
Antwort:
- Ausland: 7.840,00 Euro
- Inland: 1.050,00 Euro

e) Wieviele Conterganbetroffene haben 2015 eine ambulante Badekur bei der Stiftung beantragt?
Antwort: 6

f) Wieviele wurden insoweit bewilligt und wieviele abgelehnt?
Antwort:
- Bewilligungen: 2
- Ablehnungen: 1
- In Bearbeitung: 2
- Teilbewilligungen: 1

g) Wieviele ambulante Badekuren wurden hierbei im Ausland durchgeführt?
Antwort: 1

h) Wie hoch waren die insoweit entstandenen Kosten?
Antwort:
- Ausland:
7.893,00 Euro
4.038,00 Euro
4.830,00 Euro (Teilbewilligung)

Hinweis: Die aufgeführten Beträge sind solche, die seitens der Stiftung erstattet wurden und beinhalten in allen Fällen auch die Kosten einer Begleitperson (Ausnahme: Rehamaßnahme Inland 2014 in Höhe von 1.050,00 Euro).

Zu 2. und 3.:
Der Auszug des Protokolls der 453. Sitzung des Vorstands zur Thematik "Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen" sowie die diesbezüglich relevanten Rechtsgrundlagen finden Sie im Anhang.

Sollten Sie zu den oben genannten Angaben noch Fragen haben, so melden Sie sich gerne jederzeit.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Held

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle
Postanschrift: 50964 Köln
Telefon: 0221 3673-3318
Telefax: 0221 3673-3636
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Übersendung des Vorstandsbeschlusses zu der Kappungsgrenzte bei ambulanten Badekuren
Datum: Mon, 24 Aug 2015 10:49:41 +0200
Von: Christian Stürmer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
An: Held, Katja <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>, meyer, Andreas <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>


Sehr geehrte Frau Held!
Da Sie die Angelegenheit zu meiner Anfrage als Stiftungsratsmitglied bezüglich der Kappungsgrenze bei den ambulanten Badekuren bearbeiten, frage ich an, wann ich diesbezüglich mit einer Übersendung des Vorstandsbeschlusses nun endlich rechnen kann.
Für eine rasche Rückäußerung wäre ich dankbar - vielen Dank und
freundliche Grüßen
Christian Stürmer




-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Stiftungsrat: Beschwerde zur Nichtübersendung angeforderter Unterlagen
Datum: Thu, 20 Aug 2015 14:37:17 +0200
Von: Christian Stürmer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
An: Christoph.Linzbach@BMFSFJ.BUND.DE
Kopie (CC):




Christian Stürmer

Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen

73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6

Tel: 0711/3101676
0172/7935325
Fax: 0711/63346065
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


20.06.2015

An den
Vorsitzenden des Stiftungsrates
der Conterganstiftung für behinderte Menschen
- Herrn Ministerialdirigent Christoph Linzbach -
c/o Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin






Beschluss des Vorstandes der Conterganstiftung für behinderte Menschen bezüglich der Einführung von Kappungsgrenzen bei ambulanten Badekuren



Sehr geehrter Herr Linzbach!

Wie aus der untenstehenden Korrespondenz ersichtlich, habe ich ich zu dem Umstand, dass der Vorstand der Conterganstiftung für behinderte Menschen Kappungsgrenzen bei ambulanten Badekuren eingeführt hat, Informationen angefordert und zudem die Übersendung des entsprechenden Vorstandsbeschlusses erbeten. Mein erstes entsprechendes Schreiben stammt vom 27.07.2015.

Ich beziehe mich auf § 7 Abs. 6 der Satzung, wonach mir als Mitglied des Stiftungsrates diese Rechte zustehen.

Ich fahre vom 10. bis zum 29.09.2015 in Kur und habe vorher noch dringliche Anträge für ein Umlaufverfahren im Stiftungsrat vor. Wenn ich einsehe, dass die detaillierte Informationserstellung Zeit benötigt, kann der Vorstandsbeschluss dennoch sofort übersandt werden.

Ich bitte Sie, als Vorsitzender hierfür zu sorgen.

Wie mit unten ersichtlicher Mail mitgeteilt, sind meinerseits - in meiner Funktion als Betroffenenverteter im aufsichtsführenden und kontrollierenden Gremium - hierzu keine weiteren Sachstandsanfragen erwünscht.....

Deshalb ist Ihre Intervention unabdingbar.

Ich hoffe nicht, dass wir innerhalb der Stiftungsorgane erst Rechtsschutz bemühen müssen.

Höflich bitte ich um Mitteilung bezüglich Ihrer Veranlassungen -

für Ihre Mühe bedanke ich mich und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Christian Stürmer




-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: AW: Unterlagen zu meiner Anfrage vom 27.07.2015
Datum: Thu, 20 Aug 2015 13:52:15 +0200
Von: Held, Katja <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
An: Christian Stürmer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>


Sehr geehrter Herr Stürmer,

vielen Dank für die Nachfrage. Der Urlaub war sehr erholsam.

Ihre Anfrage befindet sich bereits in Bearbeitung. Ich bemühe mich darum, sie so schnell wie möglich zu beantworten. Von weiteren Sachstandsanfragen bitte ich daher abzusehen.

Vielen Dank & herzliche Grüße

Katja Held

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle
Postanschrift: 50964 Köln
Telefon: 0221 3673-3318
Telefax: 0221 3673-3636
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!




Christian Stürmer

Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen

73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6

Tel: 0711/3101676
0172/7935325
Fax: 0711/63346065
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



20.06.2015




An die
Comterganstiftung für behindertem Menschen
- Frau Held -

Köln



Sehr geehrte Frau Held!


Ich hoffe, dass Sie einen schönen Urlaub hatten.

Ich komme auf meine untenstehende Anfrage vom 27.7.2015 zurück. Insoweit war zunächst Frau Kruse tätig. In Ihrem Urlaub haben Sie die Sache dann übernommen.

Wenn ich verstehe, dass die Ermittlung der Zahlen nicht von heute auf morgen geht, so bitte ich aber nochmal, gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung, vorab um Übersendung des Vorstandsbeschlusses bezüglich der Kappungsgrenzen bei Kurmaßnahmen.

Wie Sie sicherlich wissen, fahre ich demnächst in Kur und ich möchte vorher noch als Mitglied des Stiftungsrates tätig werden. Die Sache eilt mithin.

Ich bedanke mich sehr für Ihre Mühe -


mit freundlichen Grüßen


Christian Stürmer
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Kappung bei den ambulanten Badekuren für Conterganopfer 27 Aug 2015 13:25 #37779

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-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Ihre Angaben und Unterlagen bezüglich Vorstandsbeschlüsse zu (ambulanten) Kuren
Datum: Thu, 27 Aug 2015 10:57:27 +0200
Von: Christian Stürmer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
An: Held, Katja


Sehr geehrte Frau Held!

Danke für die Korrekturen. Es fehlt mir noch der vollständige Vorstandsbeschluss vom 2./3.07.2015, den ich noch zu übersenden bitte.
Weiterhin beziehe ich mich auf den beigefügten Bescheid, woraus ersichtlich ist, dass der Vorstand sehr wohl am 12.05.2015 einen Grundlagenbeschluss zur Kappungsgrenze bezüglich der (ambulanten) Badekuren erlassen hat. Dies zugrunde gelegt, stimmen Ihre untenstehenden Angaben auch insoweit nicht.
Ich bitte insoweit nochmal um Aufklärung und um Übersendung aller Protokolle, die das o.g. Thema betreffen.

Besten Dank und freundliche Grüße

Christian Stürmer
Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen
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Kappung bei den ambulanten Badekuren für Conterganopfer 29 Aug 2015 07:06 #37786

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-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Re: Ihre Angaben und Unterlagen bezüglich Vorstandsbeschlüsse zu (ambulanten) Kuren
Datum: Fri, 28 Aug 2015 16:05:21 +0200
Von: Christian Stürmer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
An: Held, Katja <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
Kopie (CC): Udo Herterich <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!> ehrt >> Bettina Ehrt <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>, Andreas <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>


Sehr geehrte Frau Held!

Vielen Dank für Ihr heutige Mail.

Bei den "Turnusregelungen" geht es auch wohl auch, bzw. insbesondere, um Kurmaßnahmen. Von daher hat der Vorstand in seiner Sitzung vom 12.05.2015 sehr wohl hierzu etwas beschlossen.

Bitte übersenden Sie mir sämtliche und vollständige Vorstandsbeschlüsse, auch aus der Vergangenheit - wie sie auch Herrn Meyer vorliegen. Auszüge reichen mir nicht.

Ich bitte um Eingangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Stürmer

Am 28.08.2015 um 13:59 schrieb Held, Katja:
> Sehr geehrter Herr Stürmer,
>
> hiermit komme ich zurück auf Ihre E-Mail vom 27.08.2015.
>
> Der Vorstand hat in seiner 453. Sitzung die Thematik "Rehabilitationsmaßnahmen" intensivst besprochen und die Vorgehensweise beschlossen. Darüber wurde ein Protokoll angefertigt. Der diesbezügliche Auszug liegt Ihnen bereits vollständig vor.
>
> Der von Ihnen als Anlage übersandte Bescheid bezieht sich auf eine andere Thematik. Hier geht es nicht, wie von Ihnen fälschlicherweise angenommen, um sog. "Kappungsgrenzen", sondern um sog. "Turnusregelungen".
>
> Diesbezüglich hat der Vorstand zu dieser Thematik am 12.05.2015 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Rehabilitationsmaßnahmen sind danach einmal pro Jahr, definiert von einem abgeschlossenen Kalenderjahr, zu gewähren.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Katja Held
>
> Conterganstiftung für
> behinderte Menschen
> Geschäftsstelle
> Postanschrift: 50964 Köln
> Telefon: 0221 3673-3318
> Telefax: 0221 3673-3636
> E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Kappung bei den ambulanten Badekuren für Conterganopfer 29 Aug 2015 10:22 #37787

  • Brigitte1959
Der Vorstand beschlossen mal wieder und nein es geht nicht um die Kappungsgrenzen nein man gibt dem Kind jetzt einen anderen Namen .

Wie Alt müssen wir Contergan Opfer werden bevor ihr merkt wir sind schon groß ?
Wann hört diese Verhöhnung der Menschen die ihr ja ,auch unsere damalige Regierung zum Behinderten geschlagen habt auf ?

Merkt ihr noch was ?

Genau wie es 2 Termine zur Stiftungsrat Sitzung geben soll innerhalb 5 Tage .

Wisst ihr nicht das manche nicht diese Strapazen für diese Reisen in kauf nehmen können ?

Wir sind Behindert denkt ihr auch mal da dran ?

Umsonst bekommen wir unsere Contergan Rente nicht .
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