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Aus: Ausgabe vom 18.06.2016, Seite 14 / Leserbriefe
Aus Leserbriefen an die Redaktion
Verbrechen setzt sich fort
Nur aus unangebrachtem Sparzwang sollen die Contergan-Geschädigten um die jährlich vorgesehenen 30 Millionen Euro gebracht werden, die mit dem dritten Änderungsgesetz zugesichert wurden.
Zu jW vom 9. Juni: »Neue Regelung für Contergan-Geschädigte«
(…) Nur aus unangebrachtem Sparzwang sollen die Contergan-Geschädigten um die jährlich vorgesehenen 30 Millionen Euro gebracht werden, die mit dem dritten Änderungsgesetz zugesichert wurden. Hiervon wurden seitdem nicht einmal fünf Prozent an die Betroffenen ausgezahlt. (…) Mehrfachgeschädigte, die den größten Teil der überlebenden Betroffenen ausmachen, erhalten nach Punkten nur geringe jährliche Zahlungen für spezifische Bedarfe, die sie auch über die niedrige Rente nicht abdecken können. (…) Für wen ist denn dann die neue Regelung nützlich? Eindeutig für die um ihren Haushalt besorgten Ministerialbeamten des Bundesfamilienministeriums, die die willkommene Gelegenheit, ihr Profil aufzupolieren, nutzen und unter dem Deckmantel der Behindertenfreundlichkeit den Geschädigten das Leben schwerer machen. Das Contergan-Verbrechen setzt sich fort !
J. Wortmann, per E-Mail