Contergan-Opfer behalten bei Scheidung Rente
Im Falle einer Scheidung müssen Betroffene ihre Contergan-Rente nicht mit dem ehemaligen Partner teilen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof und hob damit ein vorheriges Urteil auf.
Contergan-Geschädigte dürfen bei einer Scheidung finanziell nicht benachteiligt werden, nur weil sie eine Zusatzrente erhalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit die Rechte der Betroffenen gestärkt. Das Verfahren behandelte einen Fall aus Unterfranken.
In dem Urteil geht es um die Aufrechnung der gegenseitigen Rentenansprüche. Die Karlsruher Richter stellten fest: Zugunsten der Geschädigten muss deren Contergan-Rente bei der Berechnung des sogenannten Versorgungsausgleichs immer außen vor bleiben. (Az.: XII ZB 164/14)
Damit hatte ein contergangeschädigter Mann aus Bayern Erfolg, der sich mit seiner Ex-Frau um Rentenanwartschaften gestritten hatte. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte dabei keinen Versorgungsausgleich gemacht.
Ausgleich zulasten der Frau
Begründung des Amtsgerichtes: Wenn man die Contergan-Rente des Mannes wie vorgeschrieben weglasse, müsse die Frau ihrem Ex-Gatten sogar noch etwas abgeben. Tatsächlich sei der Mann dank der Zusatzrente aber nicht bedürftig, während die Frau – eine schwerbehinderte Krankenschwester – über so schmale Altersbezüge verfügen werde, dass sie jeden Cent brauchen könne.
Die nächste Instanz hob diese Entscheidung auf und nahm den Ausgleich zulasten der Frau vor. Das bestätigte der BGH nun in seinem auf der Homepage veröffentlichten Beschluss: Der Gesetzgeber habe die Contergan-Rente als "echte Zusatzleistung" konzipiert.
Quelle:
www.welt.de/regionales/muenchen/article1...Scheidung-Rente.html