Neun Mitarbeiter des Pharmaunternehmens Grünenthal mussten sich 1968 wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung vor dem Aachener Landgericht verantworten. Das Schlafmittel Contergan hatte zu schweren Missbildungen bei Neugeborenen geführt. 312 Opfer wurden als Nebenkläger zugelassen, 120 Zeugen gehört. Es war ein Mammutprozess, der für die Geschädigten letztlich unbefriedigend endete. Knapp zwei Jahre nach der Eröffnung des Hauptverfahrens wurden die Verfahren gegen die Angeklagten wegen geringfügiger Schuld eingestellt. Die Eltern der geschädigten Kinder hatten zwischenzeitlich einen Vergleich mit Grünenthal geschlossen. Das Unternehmen zahlte umgerechnet 50 Millionen Euro Entschädigung.