Anhörung
28. November 2016
Anhörung zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
Eine Packung Contergan, fotografiert im Haus der Geschichte in Bonn
CDU/CSU und SPD wollen das Conterganstiftungsgesetz ändern. Ihr Entwurf eines vierten Änderungsgesetzes steht am Montag, 28. November 2016, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Sitzung unter Leitung von Paul Lehrieder (CDU/CSU) beginnt um 15 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und dauert etwa zwei Stunden.
Die Anhörung wird live im Internet auf
www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Sie wird zudem mit Live-Dolmetschung in Gebärdensprache und untertitelt für Gehörlose und Hörgeschädigte auf
www.bundestag.de/gebaerdensprache übertragen.
Pauschalierung von Leistungen
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, anstelle von individuell bedarfsdeckenden Leistungen für spezifische Bedarfe der durch das Medikament Contergan in den späten fünfziger und frühen sechziger Jahren geschädigten Menschen pauschale Leistungen ohne gesonderten Antrag zu gewähren. Dadurch solle es zu einer gerechteren und unkomplizierteren Verteilung der Mittel kommen, sodass die Leistungen die Betroffenen besser erreichen.
Zudem sollen komplexe Abgrenzungsfragen entfallen, die das Verwaltungsverfahren belasten und die Entscheidungen bisher erheblich verzögert hätten. Durch die Pauschalierung freiwerdende Verwaltungskapazitäten sollen genutzt werden, um die Betroffenen zu beraten.
Klärung von Kompetenzfragen
Um Kompetenzfragen zwischen Stiftungsvorstand und Stiftungsrat zu bereinigen, sollen die bisher in der Satz geregelten Aufgaben des Stiftungsrats nun im Gesetz aufgeführt werden. Bestimmungen über die Beschlussfähigkeit der Organe sollen deren Handlungsfähigkeit sicherstellen. Die Haftung der ehrenamtlich tätigen Organmitglieder solle in Anlehnung an die Haftung der ehrenamtlich tätigen Organmitglieder in Vereinen geregelt werden.
Damit die Stiftung handlungsfähig bleibt, solle das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus wichtigem Grund über notwendige "Eintrittsrechte" verfügen sowie Notvorstände und besondere Vertreter bestellen können. Der Zeitraum zur Vorlage eines Berichts der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes solle von zwei auf vier Jahre erweitert werden. Schließlich sollen die Mindest- und Höchstbeträge der Conterganrenten angehoben werden.
Verluste von Fähigkeiten und Fertigkeiten
Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, die Lebenssituation der Betroffenen sei durch die Auswirkungen ihrer Behinderung mit Folge- und Spätschäden geprägt. Die Verluste von Fähigkeiten und Fertigkeiten der älter werdenden Betroffenen hätten sich in den letzten Jahren weiter beschleunigt.
Um die Betroffenen angemessen zu unterstützen, habe der Gesetzgeber zum 1. August 2013 neben einer deutlichen Erhöhung der Conterganrenten neue Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe im Einzelfall für die rund 2.700 Leistungsberechtigten eingeführt. Dazu seien zusätzliche Bundesmittel in Höhe von höchstens 30 Millionen Euro jährlich bereitgestellt worden. (vom/22.11.2016)
Zeit: Montag, 25. November 2016, 15 bis etwa 17 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37474, Fax: 030/227-36805, E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.