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Das Parlament: Conterganskandal im Zeichen des Respekts
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THEMA: Das Parlament: Conterganskandal im Zeichen des Respekts

Das Parlament: Conterganskandal im Zeichen des Respekts 18 Mär 2013 10:59 #29136

  • Braunauge
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www.das-parlament.de/2013/12/Innenpolitik/43481011.html

Alexander Weinlein
Im Zeichen des Respekts

CONTERGANSKANDAL

Bund soll jährlich 120 Millionen Euro mehr für die Opfer zur Verfügung stellen

Dieses Thema eignet sich nicht zur parteipolitischen Profilierung." An diese Leitlinie der SPD-Parlamentarierin Marlene Rupprecht hielten sich die Vertreter aller Fraktionen am vergangenen Donnerstag in der Debatte über die geplante Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes. An der Sache orientiert und ohne die sonst üblichen politischen Polemiken und Attacken diskutierten die Fraktionen den von CDU/CSU, SPD und FDP vorgelegten Gesetzentwurf (17/12678). Dieser sieht im Kern eine Erhöhung der Renten und Hilfsleistungen um jährlich 120 Millionen Euro an die Opfer eines der größten Arzneimittelskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland vor.

Im Oktober 1957 hatte die Firma Grünenthal das thalidomidhaltige Schlafmittel Contergan auf den Markt gebracht. Drei Jahre später stellte sich heraus, dass das Medikament zu schweren Fehlbildungen der Gliedmaßen, Schädigungen der Augen und der inneren Organe bei Säuglingen führen kann, wenn es von Müttern während der Schwangerschaft eingenommen wird. Zwischen 1958 und 1962 überlebten in der Bundesrepublik unter den geschädigten Kindern bei einer Sterberate von rund 40 Prozent etwa 5.000 Kinder die Geburt mit teils schwersten Schädigungen. Das Strafverfahren gegen Grünenthal wurde jedoch 1970 eingestellt. In der Folge gründete die Bundesrepublik 1972 die Conterganstiftung, um die geschädigten Kinder zu versorgen. Die Firma Grünenthal beteiligte sich mit 100 Millionen Mark an der Stiftung.

"Das Leid und die Schmerzen können wir als Staat nicht ungeschehen machen, aber wir können immerhin versuchen, im Rahmen unserer Möglicheiten dahin gehend zu helfen, dass der Alltag leichter wird und dass diejenigen, die unterstützend tätig werden, besser entlastet" werden, betonte die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion Dorothee Bär (CSU). Diesen Alltag der Conterganopfer hatte das Gerontologische Institut der Universität Heidelberg im Auftrag des Bundestags untersucht. Das Ergebnis der Studie, die dem Bundestag im Januar übergeben wurde, sei "noch viel schlimmer" ausgefallen, "als wir gedacht hatten", räumte Rupprecht ein. "Im Bericht steht, dass der Körper eines 50-jährigen Contergangeschädigten so abgenutzt ist wie der Körper eines 80-Jährigen." Der Bundestag müsse deshalb tatkräftig handeln, forderte sie.

Nicole Bracht-Bendt, FDP-Sprecherin für Seniorenpolitik, zählte expemplarisch auf, welchen speziellen Belastungen Conterganopfer ausgesetzt sind: "Sein Leben lang mit den Füßen zu essen, die Haare mit den Füßen zu waschen, Flaschen mit den Zähnen zu tragen und zu öffnen, mit den schweren Gehprothesen aus dem Rücken heraus zu laufen: Dies alles bleibt natürlich nicht ohne Folgen." Die Hälfte der rund 2.700 Conterganopfer sei rund um die Uhr pflegebedürftig, viele litten unter Depressionen, über zwei Drittel müssten vor Erreichen des Rentenalters aus dem Beruf ausscheiden. "Weil ihre Körper den jahrzentlangen Belastungen nicht mehr standhalten", führte Bracht-Bendt an.
Erhöhung der Renten

Die 120 Millionen Euro, die der Bund zur Verfügung stellen soll, verteilen sich auf zwei Töpfe. Rund 90 Millionen Euro sind für eine Erhöhung der monatlichen Conterganrente eingeplant: Sie soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 von derzeit maximal 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro steigen. Die Höhe der Rente ist abhängig vom jeweiligen Schädigungsgrad. Weitere 30 Millionen Euro sind zur Deckung spezifischer Bedarfe der Geschädigten vorgesehen. Dazu gehören etwa Rehabilitationsleistungen, Heil- und Hilfsmittel oder zahnärztliche Behandlungen.

Besser gestellt werden sollen auch die Angehörigen der Contergangeschädigten. So sollen unterhaltspflichtige Angehörige von den Trägern der Sozialhilfe finanziell nicht in die Pflicht genommen werden, wenn die Contergangeschädigten Sozialhilfe erhalten. Die Angehörigen - Eltern, Kinder, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner - seien schließlich ohnehin erheblich belastet, heißt es in der Gesetzesvorlage.

Die Novelle regelt zudem, dass alle Leistungen ausländischer Staaten an contergangeschädigte Menschen künftig auf die Leistungen der deutschen Conterganstiftung angerechnet werden. Ausgenommen davon sollen allerdings die jährlichen Sonder- zahlungen sein, die seit 2009 geleistet werden. Damit soll ausgeschlossen werden, dass die im Ausland lebenden Betroffenen besser gestellt sind als die in Deutschland lebenden. Von den derzeit 2.700 Leistungsberechtigten nach dem Conterganstiftungsgesetz leben derzeit rund zehn Prozent im Ausland. Nach Angaben der Conterganstiftung werden in mindestens zehn weiteren Staaten Leistungen an Contergangeschädigte gezahlt.
Nachbesserung gefordert

Trotz der prinzipiellen Einigkeit über die Zielsetzung der Gesetzesnovelle sehen die Oppositionsfraktionen Nachbesserungsbedarf. Ilja Seifert, behindertenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, kritisierte, dass der Fonds für die sezifischen Bedarfe bei 30 Millionen Euro jährlich gedeckelt ist. "Was wollen Sie tun, wenn im September eines Jahres noch jemand einen nachweisbar erforderlichen Betrag beantragt, aber kein Geld mehr vorhanden ist? Wollen Sie dann sagen: Ihr müsst warten bis zum nächsten Jahr?", fragte er in die Reihen der Regierungskoalition. Seifert bemängelte zudem die bestehenden Ausschlussfristen. Geschädigt seien die betroffenen Menschen schließlich von Geburt an. Die Höhe der Leistungen werde aber erst ab Antragstellung berechnet.

Auch der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Markus Kurth, will die Gesetzesvorlage nachbessern. Er kritisierte, dass ausgerechnet die Opferverbände, die die geschädigten Menschen kompetent beraten würden, im Gegensatz zu Ärzten, Kliniken und Pflegedienst keine Mittel aus dem Fonds für die speziellen Bedarfe erhalten sollen. Dies sei nicht einleuchtend, argumentierte Kurth.

Nachverhandeln über das Gesetz möchte auch die SPD, die den Gesetzentwurf gemeinsam mit den Koaltionsfraktionen eingebracht hat. So müssten die Antragsverfahren für Mittel aus dem Fonds für spezielle Bedarfe im Sinne der Menschen deutlich vereinfacht werden, forderte Marlene Rupprecht. Ebenso wie Kurth sprach sie sich zudem für transparentere Strukturen in der Conterganstiftung aus.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hielt der Kritik entgegen, "dass die Mehrheit der contergangerschädigten Menschen die neuen Regelungen richtig findet". Die Gesetzesnovelle bedeute für die Betroffenen mehr Hilfe, mehr Respekt und mehr Gerechtigkeit". Dies sei "mehr als einfach nur mehr Geld".
Grüsse Euch

Braunauge
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