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THEMA: Interessant für Hörgeschädigte

Interessant für Hörgeschädigte 26 Jan 2010 10:13 #9905

  • manuela29
Newsletter des Deutschen Schwerhörigenbund e.V.
Nr. 1 / 2010 vom 25.01.2010


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** Nachricht 1
Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden Festbetragshörgeräten verweisen.
Viele hörbehinderte Menschen wünschen digitale Hörgeräte, die analogen Hörgeräten überlegen, aber meistens auch teurer sind. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Krankenkasse die Kosten für ein digitales Hörgerät zu tragen hat und ob sie ihre Leistungspflicht auf einen die Kosten der Versorgung unter Umständen nicht vollständig abdeckenden Festbetrag begrenzen kann, ist nunmehr höchstrichterlich abschließend geklärt. Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat am 17.12.2009 entschieden, dass die Krankenkasse für die medizinisch notwendige Versorgung eines nahezu ertaubten Versicherten mit einem digitalen Hörgerät über den bereits übernommenen Teilbetrag von 987,31 Euro hinaus auch die restlichen Kosten in Höhe von 3.073 Euro zu tragen hat. Zum Ausgleich von Hörbehinderungen haben die Krankenkassen für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben bieten. Daran müssen auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden. Demzufolge begrenzt der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht. Das beurteilt sich nach den Versorgungsanforderungen der jeweils betroffenen Gruppe von Versicherten, hier der etwa 125.000 Personen mit einem Hörverlust von nahezu 100%. Sie konnten zur Überzeugung des Bundessozialgerichts mit den für Baden-Württemberg im Jahr 2004 geltenden Festbeträgen nicht ausreichend versorgt werden. (Bundessozialgericht - Pressestelle - Kassel, den 17. Dezember 2009)
http://tinyurl.com/yggwdow
Stellungnahme des DSB e.V.: http://tinyurl.com/yga7uqc

** Nachricht 2
Falldokumentation Hörgeräteversorgung
Der DSB e.V. hat 2008 begonnen, eigene Daten zur Situation der Hörgeräteversorgung in Deutschland zu erheben. Bisher gibt es keine gesundheitsökonomischen Studien, die die Hörgeräteversorgung analysieren. Nur mit belastbaren und umfangreichen Daten kann eine ernstzunehmende politische Überzeugungsarbeit geleistet werden. Der DSB ist nach wie vor der Auffassung, dass die Festbeträge zu niedrig sind und die Hörgeräteversorgung für die Betroffenen inzwischen zu einer sozialen Frage geworden ist. Unsere Erhebungen werden wir nun auch 2010 fortsetzen. Die Dokumentation wird mit Fragebögen erhoben, erforderlich ist auch die Offenlegung von Rechnungen und Hörkurven. Als Selbsthilfeverband sind wir auf Ihre Mithilfe dringend angewiesen. Je mehr Fälle dokumentiert werden, desto aussagekräftiger werden unsere Statistiken. Gegen Statistiken werden die Krankenkassen, das Bundesverwaltungsamt für Versicherungsschutz und das Bundesministerium für Gesundheit nicht argumentieren können. Selbstverständlich unterliegen Ihre Daten dem Datenschutz und werden anonymisiert.
Nur Gemeinsam sind wir stark, machen Sie mit!

Interessant für Hörgeschädigte 26 Jan 2010 13:52 #9914

  • manuela29
manuela29 schrieb:
Newsletter des Deutschen Schwerhörigenbund e.V.
Nr. 1 / 2010 vom 25.01.2010


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** Nachricht 1
Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden Festbetragshörgeräten verweisen.
Viele hörbehinderte Menschen wünschen digitale Hörgeräte, die analogen Hörgeräten überlegen, aber meistens auch teurer sind. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Krankenkasse die Kosten für ein digitales Hörgerät zu tragen hat und ob sie ihre Leistungspflicht auf einen die Kosten der Versorgung unter Umständen nicht vollständig abdeckenden Festbetrag begrenzen kann, ist nunmehr höchstrichterlich abschließend geklärt. Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat am 17.12.2009 entschieden, dass die Krankenkasse für die medizinisch notwendige Versorgung eines nahezu ertaubten Versicherten mit einem digitalen Hörgerät über den bereits übernommenen Teilbetrag von 987,31 Euro hinaus auch die restlichen Kosten in Höhe von 3.073 Euro zu tragen hat. Zum Ausgleich von Hörbehinderungen haben die Krankenkassen für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben bieten. Daran müssen auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden. Demzufolge begrenzt der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht. Das beurteilt sich nach den Versorgungsanforderungen der jeweils betroffenen Gruppe von Versicherten, hier der etwa 125.000 Personen mit einem Hörverlust von nahezu 100%. Sie konnten zur Überzeugung des Bundessozialgerichts mit den für Baden-Württemberg im Jahr 2004 geltenden Festbeträgen nicht ausreichend versorgt werden. (Bundessozialgericht - Pressestelle - Kassel, den 17. Dezember 2009)
http://tinyurl.com/yggwdow
Stellungnahme des DSB e.V.: http://tinyurl.com/yga7uqc

** Nachricht 2
Falldokumentation Hörgeräteversorgung
Der DSB e.V. hat 2008 begonnen, eigene Daten zur Situation der Hörgeräteversorgung in Deutschland zu erheben. Bisher gibt es keine gesundheitsökonomischen Studien, die die Hörgeräteversorgung analysieren. Nur mit belastbaren und umfangreichen Daten kann eine ernstzunehmende politische Überzeugungsarbeit geleistet werden. Der DSB ist nach wie vor der Auffassung, dass die Festbeträge zu niedrig sind und die Hörgeräteversorgung für die Betroffenen inzwischen zu einer sozialen Frage geworden ist. Unsere Erhebungen werden wir nun auch 2010 fortsetzen. Die Dokumentation wird mit Fragebögen erhoben, erforderlich ist auch die Offenlegung von Rechnungen und Hörkurven. Als Selbsthilfeverband sind wir auf Ihre Mithilfe dringend angewiesen. Je mehr Fälle dokumentiert werden, desto aussagekräftiger werden unsere Statistiken. Gegen Statistiken werden die Krankenkassen, das Bundesverwaltungsamt für Versicherungsschutz und das Bundesministerium für Gesundheit nicht argumentieren können. Selbstverständlich unterliegen Ihre Daten dem Datenschutz und werden anonymisiert.
Nur Gemeinsam sind wir stark, machen Sie mit!

noch ein nachtrag
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