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Ergänzende Stellungnahme z. Gesetzentwurf unter Berücksichtung d. Stellungn. des BV
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THEMA: Ergänzende Stellungnahme z. Gesetzentwurf unter Berücksichtung d. Stellungn. des BV

Ergänzende Stellungnahme z. Gesetzentwurf unter Berücksichtung d. Stellungn. des BV 21 Jan 2009 13:26 #298

  • Christian Stürmer
Anbei die ergänzende Stellungnahme

zu meiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf bom 03.01.2009 unter Berücksichtung der Stellungnahme des Bundesverbandes vom 16.01.2009

Nachfolgend noch einmal:


[align=center:2yotex0u]Contergan-Netzwerk
Christian Stürmer
73760 Ostfildern

Weiherhagstr. 6
Email: recht@contergannetzwerk.de

Internet http://www.contergannetzwerk.de
http://www.contergan-netzwerk.de[/align:2yotex0u]

[align=right:2yotex0u]21.01.2009[/align:2yotex0u]

An die
Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
Bundeskanzleramt,
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit,
Bundesministeriums für Justiz;

die Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag;
Mitglieder des Ausschusses Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
Mitglieder des Deutschen Bundestages;
die Contergangeschädigten:
Presseagenturen


Ergänzende Stellungnahme
vom 21.01.2009

zur Formulierungshilfe zur Erarbeitung eines Entwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
zu einem Zweiten Gesetz zur Änderung des
Conterganstiftungsgesetzes

unter Berücksichtigung der Stellungnahme vom 18.01.2009
des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V.



Ergänzung zur Stellungnahme vom 03.01.2009:


Die Stellungnahme des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V. vom 16.01.2009 haben wir zur Kenntnis genommen.

Mit Ausnahme bezüglich der drei Themenbereiche 1.) „Dynamisierung“ und 2.) „Bezeichnung der monatlichen Leistung“ und 3.) „Ausschlussfrist“, verbleibt es vollständig bei unserer Stellungnahme vom 03.01.2009.

Während wir nachfolgend zunächst - unter Ziffer I. – auf die Stellungnahme des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V. eingehen, befassen wir uns – unter Ziffer II. – mit den drei Themenkomplexen, in welchen sich - aufgrund von Diskussion und Vorschlägen - Änderungen in unserer Haltung ergeben.


I. Zur Stellungnahme des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V.

1.) Gesetzgeberischer Ansatz (Unterversorgung)
Die Stellungnahme des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V. leidet zunächst daran, dass keinerlei Hinweis auf die gegenwärtige Unterversorgung der Geschädigten erfolgt.

Contergangeschädigte erhielten als Höchstrente bis zum 01.07.2008 545 Euro und bekommen ab diesem Zeitpunkt 1090 Euro an monatlicher Entschädigung, wohlgemerkt: im Höchstsatz, also für Personen ohne Arme und/oder oder Beine. Hierbei handelt es sich um die geringsten Entschädigungen von allen Ländern weltweit, die für Thalidomidgeschädigte einstehen. Dies im Mutterland von Contergan. Dies, obwohl der Staat unsere Ansprüche gegen unseren Schädiger, die Firma Grünenthal aufgehoben und durch gesetzliche Ansprüche ersetzt hat, wonach er, selbst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in der Pflicht steht, welche er seit Jahrzehnten schlicht ignoriert.

Wenn der Staat Spenden Dritter mittels der Stiftung über 35 Jahre wirklich aufteilen würde, minderte er zwar seine eigenen Zahlungspflichten - im Ergebnis bleibt es aber bei einer eklatanten, rechts- auch menschenrechtswidrigen Unterversorgung! Dies, obwohl eine vernünftige Versorgung den Staat, im Verhältnis zu seinen sonstigen Ausgaben, angesichts der wenigen Betroffenen, kaum etwas kosten würde.

Den Geschädigten muss ermöglicht werden, von den conterganspezifischen Leistungen ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Eine Person ohne Beine, ein Mensch ohne Arme, jemand ohne Arme und Beine, kann dies weder mit 545 Euro (bis zum 01.07.2008), noch mit 1090 Euro (ab 01.07.2008), noch mit einem zusätzlichen jährlichen Taschengeld, namens Sonderzahlung! Wir müssen daher dringend bei unserer Forderung einer angemessenen Anhebung der Renten bleiben!

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die rechtliche Stellungnahme (S. 2ff.) zum Gesetzentwurf verwiesen.


2 ) Ausschüttungszeitraum
Der Gesetzentwurf sieht einen Ausschüttungszeitraum von 35 Jahren vor. Die meisten der Geschädigten würden die Auszahlung des auf sie entfallenden Anteils nicht mehr erleben. Mit den durch Versterben von Betroffenen eintretenden Einsparungen sollen Rentenerhöhungen finanziert werden. Der Bundesverband der Contergangeschädigten hält einen Ausschüttungszeitraum von 15-20 Jahre für angemessen.
Wir aber fragen: Mit welchem Recht hält der Staat eine Spende der Firma Grünenthal den Geschädigten vor? Das Geld muss jetzt und vollständig ausgezahlt werden. Die Betroffenen brauchen das Geld jetzt, um alles das zu finanzieren, was trotz des Erreichens ihres gesellschaftlichen Platzes, gerade behinderungsbedingt, erforderlich ist..

Bezüglich der Einzelheiten wird auf die rechtliche Stellungnahme (S. 12ff.) zum Gesetzentwurf verwiesen.



3.) Höhe der jährlichen Sonderzahlungen
In der Stellungnahme des Bundesverbandes ist weiterhin nicht angesprochen, dass die Höhe der Jahreszahlung nicht festgeschrieben werden soll. Die Geschädigten sollen alleine die Risiken einer Wertanlage tragen, obwohl sie keinen Einfluss hierauf haben.

Bezüglich der Einzelheiten wird auf die rechtliche Stellungnahme (S. 12ff.) zum Gesetzentwurf verwiesen.



4.) Andere Bemessungsgrundlage in den Sonderzahlungen im Punktesystem
Der Umstand, dass plötzlich für die Sonderzahlungen ein anderes Bewertungssystem gelten soll, ist in der Stellungnahme des Bundesverbandes überdies nicht angesprochen. Bisher galt, dass ab 45 Punkten die Höchstzahlung einsetzt, also die Rente mit 545 Euro, bzw. nunmehr 1090 Euro festgesetzt wird. Nunmehr soll eine Ausdifferenzierung bis 80 Punkte erfolgen.
Der Schädigungsfeststellungen resultieren aus Bewertungen aus den 1970er-Jahren. Weder war damals wissenschaftlich und technisch eine vollständige Erfassung der Schäden möglich, noch sind die exorbitanten - teilweise schlimmeren Folgeschäden, als die Ursprungsbehinderung - berücksichtigt. Dieses eigentlich ungerechte System, ohne Nachuntersuchungen bis 80 Punkte weiter auszudifferenzieren, hieße, neue Ungerechtigkeiten zu schaffen. Natürlich wären höhere Leistungen in den oberen Schädigungsgraden wünschenswert. Allerdings verbietet sich aufgrund des Lebensalters der Betroffenen eine generelle Nachuntersuchung, angesichts des Leids und des erheblichen Zeitaufwandes, der insoweit erforderlich wäre, da zunächst Studien über die Folgeschäden dann die gesetzgeberische Aufarbeitung, dann die Untersuchungen und schließlich die Verwaltungsverfahren erfolgen müssten. Wenn der Staat den offenkundig Schwerstgeschädigten zusätzliche Mittel verschaffen möchte, so muss er dies, gemäß seiner mit der Steigerung der Schädigungsgrade gleichermaßen zunehmenden Versorgungsverpflichtung mit eigenen Mitteln machen.

Die beabsichtigte Bewertung hätte zur Folge, dass die wenigsten der Betroffenen in den Genuss des Höchstsatzes von ca. 3000 Euro kämen. Beachtet man, dass die meisten Geschädigten (also bereits die ohne Arme oder ohne Beine), sich im mittleren Punktesegment befinden, lässt befürchten, dass sie auch nur die Hälfte der Jahreshöchstzahlung von ca. 3000 Euro erhalten.

Zu diesem Thema wird auf die ausführliche Untersuchung in unserer Stellungnahme - Seite 13 ff. - verwiesen.

5.) Forschung als Stiftungszweck
Gleichsam zur Forschung als Stiftungszweck trägt die Stellungnahme des Bundesverbandes nichts vor. Die Geschädigten haben ihren gesellschaftlichen Platz erreicht, sind seit Jahrzehnten durch den Staat pflichtwidrig vergessen worden. Nicht im späten Alter, sondern jetzt brauchen die Geschädigten Hilfe. Das durch Forschungsaufträge aufzubringende Geld brauchen die Conterganopfer selbst!

Zu diesem Thema wird auf die ausführliche Untersuchung in unserer Stellungnahme - Seite 5 ff. - verwiesen.


6.) Verwaltungskosten
Konform gehen wir mit dem Bundesverband, dass das Auferlegen der Personal- und Sachkosten zu Lasten von Spendengeldern und damit eine Reduktion der Sonderzahlungen unerträglich ist. Unerwähnt bleibt in der Stellungnahme des Bundesverbandes leider, dass eine „Deckelung“, eine höhenmäßige Beschränkung der Verwaltungskosten, nicht vorgesehen ist. Damit sollen die Geschädigten nach dem Risiko aus Kapitalanlage und nach den „ungedeckelten“ Personal- und Sachkosten, den verbleibenden Rest erhalten.

Zu diesem Thema wird auf die ausführliche Untersuchung in unserer Stellungnahme - Seite 6ff. – verwiesen.



II. Ergänzungen unserer Positionen bezüglich unserer Stellungnahme vom 03.01.2009

1.) Dynamisierung
Dem Vorschlag des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V auf Einführung von Regelungen hinsichtlich einer Dynamisierung wird beigetreten. Allerdings wird eine Kopplung an § 56 BVG abgelehnt. Während der Bedarf von normalen Rentnern regelmäßig verhältnismäßig gleichbleibend ist, so ist die Bedarfsentwicklung der Contergangeschädigten, in Ermanglung jeglicher Erfahrungswerte unabsehbar. Empfohlen wird eine Vorschrift, in der nach gewissen Zeitabläufen Prüfung hinsichtlich weiteren Bedarfs vorgegeben wird.

2.) Bezeichnung der Leistungen
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, das Bestreben aus dem Kreis der Betroffenen, die Conterganrente in „Entschädigung“ umzubenennen, abzulehnen. Als Ersatz schlägt der Gesetzentwurf den Terminus „monatliche Unterstützung“ vor. Dieser Vorschlag wird von den Contergangeschädigten überwiegend abgelehnt, weil er rein sprachlich, die Rente an die untersten Sozialleistungen rückt.
Dem Vorschlag des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V , die Rente in „Nachteilsausgleich“, als Kompromiss zum eigentlich gewünschten Terminus der Entschädigung“ umzubenennen, wird entgegengetreten. Zum einen ist er rechtspolitisch problematisch, impliziert er eine vollständige geldmäßige Erstattung der behinderungsbedingten Aufwendungen der Geschädigten. Dies entspräche zum einen nicht den Gegebenheiten. Zum anderen kann sich ein Widerspruch zu anderen staatlichen behinderungsbedingten Leistungen bilden.
Wir schließen uns dem im Verlauf der Diskussion unterbreiteten Vorschlag eines Landesverbandes der Contergangeschädigten an, die Conterganrente in „Entschädigungsrente“ umzubenennen. Zum einen ordnet ein solcher Begriff die monatlichen Leistungen korrekt ihrer unabänderlichen Rentenqualität zu. Zum anderen bringt er die gewünschte Kausalität zwischen Geschädigtsein und Leistung und dem „Versuch“ eines Ausgleichs zum Ausdruck.
Wir nehmen auch insoweit vollinhaltlich auf unsere Ausführungen aus unserer Stellungnahme vom 03.01.2009, S 8ff Bezug.

3.) Ausschlussfrist
Dem Kompromissvorschlag des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V., die Frist hinsichtlich derer Geschädigte nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt Leistungen für ihre Conterganschädigung beantragen können, aufzuheben und Leistungen erst ab Antragsstellung zu gewähren, wird diesseits als akzeptabel empfunden.



III. Zusammenfassung
An dieser Stelle soll nochmals unsere Forderung exponiert, werden, dass der Staat seiner übernommenen Verantwortung gerecht wird, die Renten auf ein Mittelmaß der anderen Leistungsländer anhebt, weiterhin die Spenden zur sofortigen Auszahlung freigibt. In fast allen Leistungsländern gab es größere Kapitalabfindungen. Die Geschädigten brauchen das Geld, weil sie gerade in jahrzehntelanger Unterversorgung nicht die Mittel ansparen konnten, um sich endgültig ihrer Behinderung gemäß einzurichten.

Im Weiteren verbleibt es vollständig bei unserer Stellungnahme vom 03.01.2009, die wir nochmals beifügen.




Contergan-Netzwerk
Christian Stürmer

Ergänzende Stellungnahme z. Gesetzentwurf unter Berücksichtung d. Stellungn. des BV 21 Jan 2009 15:51 #300

  • Ravioli
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  • Punkte: 0
Lieber Christian,

mein Kompliment! Dein Wissen ist für uns wirklich Gold wert. Würden sich alle Contis mit ihrem Wissen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten so einsetzen wie Du dies tust hätten wir es insgesamt leichter.

Grundsätzlich bist Du auf dem richtighen Weg.......

LG
Ravioli

Ergänzende Stellungnahme z. Gesetzentwurf unter Berücksichtung d. Stellungn. des BV 21 Jan 2009 16:27 #302

  • Anonymous
Hallo Christian!
Wir aber fragen: Mit welchem Recht hält der Staat eine Spende der Firma Grünenthal den Geschädigten vor? Das Geld muss jetzt und vollständig ausgezahlt werden.
DAS ist mal ein fundierter Einwand!
Dem Vorschlag des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V , die Rente in „Nachteilsausgleich“, als Kompromiss zum eigentlich gewünschten Terminus der Entschädigung“ umzubenennen, wird entgegengetreten. Zum einen ist er rechtspolitisch problematisch, impliziert er eine vollständige geldmäßige Erstattung der behinderungsbedingten Aufwendungen der Geschädigten. Dies entspräche zum einen nicht den Gegebenheiten. Zum anderen kann sich ein Widerspruch zu anderen staatlichen behinderungsbedingten Leistungen bilden.
Wer berät eigentlich den BV???? Werden diese Stellungnahmen und Presseerklärungen am Küchentisch getippt oder was?

Danke, Christian!
Schöne Grüße
Maren

Ergänzende Stellungnahme z. Gesetzentwurf unter Berücksichtung d. Stellungn. des BV 21 Jan 2009 17:42 #303

  • Femme
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  • Forummitglied
  • Beiträge: 2622
  • Punkte: 1834
  • Honor Medal 2010
BESSER GEHT`S NICHT !

Jeder einzelne Punkt bedacht - nichts vergessen !!

Vielen Dank für deine Mühe und für dein Engagement!

LG
Femme

Ergänzende Stellungnahme z. Gesetzentwurf unter Berücksichtung d. Stellungn. des BV 21 Jan 2009 22:02 #305

  • werner
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  • Hochaktiv-Moderator(in)
  • Beiträge: 2981
  • Punkte: 5627
  • Honor Medal 2010
Christian,
vielen Dank für Deinen Einsatz,ich stimme Dir uneingeschränkt zu
Liebe Grüße
Werner

Ergänzende Stellungnahme z. Gesetzentwurf unter Berücksichtung d. Stellungn. des BV 22 Jan 2009 15:32 #315

  • Brigitte1959
Hallo Christian mach bitte weiter so vielen Dank !

Hab jetzt auch wieder versucht was für unseren Kampf auf die Beine zustellen .

Bin in Kontakt mit den Engländern getretten .

Mal sehen was die mir so erzählen ?

Lg Brigitte

Auch ein Dankeschön an deine Familie !
Ich weiß nämlich wie die zurück stecken müßen bei meiner ist es nicht anders

Ergänzende Stellungnahme z. Gesetzentwurf unter Berücksichtung d. Stellungn. des BV 22 Jan 2009 17:04 #321

  • manuela29
oh man christian
du bist echt fleissig
einzigartige leistung
vielen dank dafür.
manuela
und auch an alle anderen
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