Viele von uns sagen, die Gesetzesvorhaben seien ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Das ist zwar an und für sich sicherlich richtig. Es ist gut, dass dieser Staat seine menschenrechtswidrige Politik den Contergangeschädigten wenigstens denen gegenüber einwenig relativiert, die bislang keinen Cent an Entschädigung erhalten haben. Das ändert aber nichts daran, dass die gesamte Versorgungslage der Contergan-Opfer in Deutschland schlicht desaströs ist. Wir bekommen von allen Leistungsländern, die im Rahmen des Conterganskandals an Thalidomidgeschädigte zahlen, die geringste Enschädigung weltweit - dies im Mutterland von Contergan!!! Obwohl uns der Staat per Bundesgesetz ($ 23 I des Erichtungsgesetzes der Stiftung) unsere Ansprüche gegen die Schädigungsfirma Grünenthal ausgeschlossen hat und er nach dem Urteil des BVerfG selbst verpflichtet ist.
Wie die Rednerin für die SPD, Frau Marlene Rupprecht, in ihrer Rede im Dt. Bundestag zur 1. Lesung des 2. Änderungsgesetzes zum Conterganstiftungsgesetz offenbarte (vgl Plenarprotokoll, S. 23243:
http://www.contergannetzwerk.de/forum/vi....php?f=147&t=609 ) :
"Wir haben uns vorgenommen, dass wir diese Regelung n den nächsten 25 Jahren nicht wieder aufdröseln und noch einmal von vorn beginnen"
Ist das Gesetz jetzt erst einmal verabschiedet, sind für lange, lange Zeit erst einmal keine weiteren Änderungen vorgesehen! Das Faß soll jetzt zugenmacht werden!
Wir müssen jetzt alle zusammenstehen und für eine ordentliche Entschädigung und für ein ordentliches Gesetz kämpfen!
Die Forderungen:
1. Angemessene Enschädigungsleistungen durch den Staat;
2. Sofortige Erhöhung der Renten auf ein Mittelmaß anderer Leistungsländer und eine entsprechende Kapitalabfindung;
3. Ersatz des Begriffs „Rente“ in „Entschädigung“, hilfsweise: Beibelassung des
Ausdrucks „Rente“;
4. Dynamisierung durch gesetzlich vorgeschriebene entsprechende Überprüfungsintervalle:
5. Der Betrag von 100 Mio.( 50 Mio. „Zahlung von Grünenthal und 50 Mio.Sondervermögen), soll sofort an die Geschädigten ausgezahlt werden, damit diese die Mittel haben, sich ihrer Behinderung gemäß zu versorgen;
6. Als Bemessungsgrundlage für Verteilungsverfahren soll Anlage 2 zum Stiftungsgesetz zugrunde gelegt werden und einem zu definierenden Personenkreis (z.B. bei Verlust aller 4 Gliedmaßen) ein Sonderbetrag aus der Staatskasse gezahlt werden.
7. Hinlängliche gesetzliche Konkretisierung des gesetzgeberischen Willens und Regelungen im erforderlichen
Umfang; Transparenz und Kontrolle der Abläufe in der Stiftung;
8. Beibehaltung der Kapitalisiserungszeitläufe;
9. Spendengelder sollen an die Geschädigten ausgezahlt werden und nur bei Angabe eines entsprechenden Verwendungszwecks anderen Zwecken zugeführt werden;
10. Klare gesetzliche Benennung von sofort helfenden Maßnahmen der Projektförderung und Eingrenzung der entsprechenden Kosten;
11. Sofortige Auszahlung von mindestens 5 Mio. Euro von den für die Projektförderung
vorgesehenen 7 Mio. Euro an die Betroffenen.
Ansztatt endlich ein vernünftiges Gesetz zu machen, anstatt endlich eine vernünftige Entschädigung zu zahlen, soll unsere Rente in "monatliche Unterstützung" umbenannt werden. Damit sollen wir schon rein sprachlich zu Sozialempfängern degradiert werden!
So will unser Vaterland mit uns, auch seinen Opfern umgehen!