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Contergan-Opfer für Folgeschäden entschädigen
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THEMA: Contergan-Opfer für Folgeschäden entschädigen

Contergan-Opfer für Folgeschäden entschädigen 24 Mär 2009 19:42 #1915

  • monika
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Hier ein Bericht vom 07. Nov. 2007, Landesvorsitzende des Sozialverbands Deutschland in Nordrhein-Westfalen, Marianne Saarholz

http://www.kobinet-nachrichten.de/cipp/ ... _t/print,1

Contergan-Opfer für Folgeschäden entschädigen
.
Foto zeigt Marianne Saarholz
Saarholz © SoVD

Düsseldorf (kobinet) Contergan-Opfer müssen für die Folgeschäden angemessen entschädigt werden, forderte heute die Landesvorsitzende des Sozialverbands Deutschland in Nordrhein-Westfalen, Marianne Saarholz. Für den Sozialverband sei es ist nicht hinzunehmen, "dass die Opfer des Contergan-Skandals immer noch keine angemessene Entschädigung für die schweren Folgeschäden erhalten".

Saarholz kritisierte, dass die Opfer in anderen Ländern besser entschädigt werden als in Deutschland. "Während hierzulande Geschädigte maximal 545 Euro erhalten, bekommen sie in Großbritannien im Durchschnitt 1500 Euro. Das Opfergeld sollte unbedingt auf europäisches Niveau angeglichen werden. Das Aachener Pharmaunternehmen Grünenthal muss die Verantwortung auch für die Folgeschäden des Arzneimittelskandals übernehmen." sch
Herzliche Grüße
Monika

Contergan-Opfer für Folgeschäden entschädigen 24 Mär 2009 20:38 #1917

  • igel1
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Meine Stellungnahme dazu ist in Fett gedruckt.

Liebe Mitgliedsverbände,
liebe Mitbetroffene,

am 03.Dezember 2008 hatten uns die Regierungsfraktionen die vom
Bundesfamilienministerium erarbeitete Formulierungshilfe zum Entwurf eines
Zweiten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes übersandt.
Umgehend hatte ich diese an euch mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.

Da ich den Inhalt der Stellungnahme dieses Herrn Freytag nicht kenne, ist das wohl eine Schutzbehauptung.

Die bis zum 14. Januar 2009 eingegangenen Rückmeldungen wurden, wie auf der
außerordentlichen Mitgliederversammlung am 22. November 2008 beschlossen,
mit Herrn Freytag zu einer gemeinsamen Stellungnahme zusammengeführt und den
Regierungsfraktionen zur weiteren Beratung übersandt.

Anbei nun der überarbeitete Gesetzesentwurf eines Zweiten Änderungsgesetzes
des Conterganstiftungsgesetzes, in dem unsere Wünsche und Anregungen
weitgehend berücksichtigt wurden.

Eine ganz wichtige Änderung ist, dass all diejenigen, die bisher von der
Ausschlussfrist betroffenen waren, künftig Leistungen erhalten sollen, was
einer Aufhebung der Ausschlussfrist gleichkommt. Sie müssten ab Juli 2009
einen entsprechenden Antrag bei der Stiftung stellen. Damit würde eine
langjährige Forderung von uns endlich erfüllt!

Weiterhin soll es zu einer Dynamisierung der monatlichen Leistungen kommen,
d. h. die bisherigen Conterganrenten sollen künftig automatisch an die
gesetzlichen Renten angepasst werden. Auch dies wird von uns schon lange
gefordert!

Dazu war der Staat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schon immer verpflichtet.

Vorgesehen ist auch, dass der Bund alle Verwaltungskosten der Stiftung
übernimmt, so dass die jährlichen Sonderzahlungen ungeschmälert für uns zur
Verfügung stehen.

Und was ist mit den 7 Millionen Euro, die einbehalten werden. Dabei kommt das Ergebnis dieses Forschungsprojektes doch auch der Allgemeinheit zugute.

Die Laufzeit der jährlichen Sonderzahlungen wurde jetzt auf 25 Jahre
verkürzt. Geplant waren ursprünglich 35 Jahre.


igel

Contergan-Opfer für Folgeschäden entschädigen 24 Mär 2009 21:06 #1921

  • monika
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Die Laufzeit der jährlichen Sonderzahlungen wurde jetzt auf 25 Jahre
verkürzt. Geplant waren ursprünglich 35 Jahre.

Auch die 25 Jahre für die jährlichen Sonderzahlungen sind absurd.

Monika
Herzliche Grüße
Monika

Contergan-Opfer für Folgeschäden entschädigen 25 Mär 2009 23:23 #1994

  • sita
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25.03.2009 16:15
Falk/Blumenthal: Deutliche Verbesserungen für contergangeschädigte Menschen
Berlin (ots) - Anlässlich des gestrigen Beschlusses der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Antje Blumenthal MdB:

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes wurde gestern von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschlossen und wird noch diesen Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt. Das Gesetz soll bereits am 1. Juli 2009 in Kraft treten.

Wir haben die Probleme der contergangeschädigten Menschen aufgegriffen und entsprechende Lösungen gefunden, die deutliche Verbesserungen für die Betroffenen beinhalten.

Es wird nun die Möglichkeit eröffnet, dass wegen Fristversäumnis abgelehnte Anträge nochmals gestellt werden können. Bisher mussten Anträge bis zum 31. Dezember 1983 eingereicht worden sein. Zu einem späteren Zeitpunkt gestellte Anträge mussten wegen Fristversäumnis abgelehnt werden. Nun wird die Ausschlussfrist vom 1. Juli 2009 bis Ende 2010 geöffnet. Damit erhalten die Betroffenen die Möglichkeit, Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz zu beantragen.

Ab diesem Jahr werden die contergangeschädigten Menschen eine jährliche Sonderzahlung je nach Schweregrad ihrer Behinderung erhalten. Die von der Firma Grünenthal freiwillig gespendeten 50 Millionen Euro sowie 50 Millionen Euro aus dem Stiftungsvermögen der Conterganstiftung werden den Betroffenen über einen Zeitraum von 25 Jahren ausgezahlt. Die insgesamt zur Verfügung gestellten 100 Millionen Euro werden auf die bisher leistungsberechtigten und die bis Ende 2010 anerkannten contergangeschädigten Menschen aufgeteilt.

Zukünftig werden die monatlichen Leistungen dynamisiert und somit an die Steigerung der gesetzlichen Renten automatisch angepasst.

Um die Effizienz der Conterganstiftung zu erhöhen, wird unter anderem der Stiftungsrat in Zukunft verkleinert und aus höchstens 7 Mitgliedern bestehen. Davon werden 2 Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen sein und durch eine Abstimmung gewählt.

Vor 50 Jahren kamen weltweit 10.000 Kinder zum Teil schwer fehlgebildet zur Welt, nachdem ihre Mütter in der Schwangerschaft das Schlafmittel Contergan eingenommen hatten. Gegenwärtig erhalten rund 2.700 Betroffene in Deutschland Leistungen nach dem Contergan-Stiftungsgesetz.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de


nichts als eine "kosmetische abspeisung", die auch noch mit glanz und gloria gefeiert werden soll. wouw, welch eine "glanzleistung"!


dazu ein "netter" vergleich (politiker(innen) "lieben" ja vergleiche):

http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/index.html

"Die Entschädigung muss für alle Abgeordneten gleich sein, ihre Unabhängigkeit sichern und eine Lebensführung gestatten, "die der Bedeutung des Amtes angemessen ist". Das hat das Bundesverfassungsgericht 1975 verbindlich festgelegt und wurde mit dem Abgeordnetengesetz von 1977 umgesetzt. Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein sollen, effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte Amtsausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial."

für uns müsste es dann so lauten:

"Die Entschädigung muss für alle CONTERGANGESCHÄDIGTEN gleich sein, ihre Unabhängigkeit sichern und eine Lebensführung gestatten, "die der Bedeutung der den Contergangeschädigten zugefügten SCHÄDIGUNGEN angemessen ist". (Das hat das Bundesverfassungsgericht 1975) verbindlich festgelegt und soll(te) mit dem Conterganstiftungsgesetz umgesetzt werden. Grundsätzlich gilt, dass alle Contergangeschädigten in der Lage sein sollen, effektiv ihre vielseitigen Aufwände zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte CONTERGANausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die wegen den zugefügten SCHÄDIGUNGEN anfallen: vom zugefügten URSPRUNGSSCHÄDIGUNGEN über den SPÄTFOLGEN bis hin zum FOLGESCHÄDEN"

Contergan-Opfer für Folgeschäden entschädigen 26 Mär 2009 07:17 #1998

  • Brigitte1959
Hallo Gihan ,
Wie immer bissig :dude:

Hut ab : :groupwave1:


Knutschiiiii Lg Biggi
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