25.03.2009 16:15
Falk/Blumenthal: Deutliche Verbesserungen für contergangeschädigte Menschen
Berlin (ots) - Anlässlich des gestrigen Beschlusses der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Antje Blumenthal MdB:
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes wurde gestern von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschlossen und wird noch diesen Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt. Das Gesetz soll bereits am 1. Juli 2009 in Kraft treten.
Wir haben die Probleme der contergangeschädigten Menschen aufgegriffen und entsprechende Lösungen gefunden, die deutliche Verbesserungen für die Betroffenen beinhalten.
Es wird nun die Möglichkeit eröffnet, dass wegen Fristversäumnis abgelehnte Anträge nochmals gestellt werden können. Bisher mussten Anträge bis zum 31. Dezember 1983 eingereicht worden sein. Zu einem späteren Zeitpunkt gestellte Anträge mussten wegen Fristversäumnis abgelehnt werden. Nun wird die Ausschlussfrist vom 1. Juli 2009 bis Ende 2010 geöffnet. Damit erhalten die Betroffenen die Möglichkeit, Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz zu beantragen.
Ab diesem Jahr werden die contergangeschädigten Menschen eine jährliche Sonderzahlung je nach Schweregrad ihrer Behinderung erhalten. Die von der Firma Grünenthal freiwillig gespendeten 50 Millionen Euro sowie 50 Millionen Euro aus dem Stiftungsvermögen der Conterganstiftung werden den Betroffenen über einen Zeitraum von 25 Jahren ausgezahlt. Die insgesamt zur Verfügung gestellten 100 Millionen Euro werden auf die bisher leistungsberechtigten und die bis Ende 2010 anerkannten contergangeschädigten Menschen aufgeteilt.
Zukünftig werden die monatlichen Leistungen dynamisiert und somit an die Steigerung der gesetzlichen Renten automatisch angepasst.
Um die Effizienz der Conterganstiftung zu erhöhen, wird unter anderem der Stiftungsrat in Zukunft verkleinert und aus höchstens 7 Mitgliedern bestehen. Davon werden 2 Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen sein und durch eine Abstimmung gewählt.
Vor 50 Jahren kamen weltweit 10.000 Kinder zum Teil schwer fehlgebildet zur Welt, nachdem ihre Mütter in der Schwangerschaft das Schlafmittel Contergan eingenommen hatten. Gegenwärtig erhalten rund 2.700 Betroffene in Deutschland Leistungen nach dem Contergan-Stiftungsgesetz.
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nichts als eine "kosmetische abspeisung", die auch noch mit glanz und gloria gefeiert werden soll. wouw, welch eine "glanzleistung"!
dazu ein "netter" vergleich (politiker(innen) "lieben" ja vergleiche):
http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/index.html
"Die Entschädigung muss für alle Abgeordneten gleich sein, ihre Unabhängigkeit sichern und eine Lebensführung gestatten, "die der Bedeutung des Amtes angemessen ist". Das hat das Bundesverfassungsgericht 1975 verbindlich festgelegt und wurde mit dem Abgeordnetengesetz von 1977 umgesetzt. Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein sollen, effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte Amtsausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial."
für uns müsste es dann so lauten:
"Die Entschädigung muss für alle CONTERGANGESCHÄDIGTEN gleich sein, ihre Unabhängigkeit sichern und eine Lebensführung gestatten, "die der Bedeutung der den Contergangeschädigten zugefügten SCHÄDIGUNGEN angemessen ist". (Das hat das Bundesverfassungsgericht 1975) verbindlich festgelegt und soll(te) mit dem Conterganstiftungsgesetz umgesetzt werden. Grundsätzlich gilt, dass alle Contergangeschädigten in der Lage sein sollen, effektiv ihre vielseitigen Aufwände zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte CONTERGANausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die wegen den zugefügten SCHÄDIGUNGEN anfallen: vom zugefügten URSPRUNGSSCHÄDIGUNGEN über den SPÄTFOLGEN bis hin zum FOLGESCHÄDEN"