Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die Beschwerde deutscher Conterganopfer
Contergannetzwerk Deutschland e.V. (CND)
Gemeinnütziger und mildtätiger Verein
Ostfildern, den 09.06.2011
Presseerklärung
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die Beschwerde deutscher Conterganopfer
Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mitgeteilt hat, wird über die Beschwerde von 11 Conterganopfern aus dem Contergannetzwerk Deutschland e.V. voraussichtlich im Verlaufe des kommenden Jahres entschieden.
Damit, so der Vorsitzende des Contergannetzwerkes Deutschland e.V., Christian Stürmer, sind die ersten Vorprüfungen im Sinne der Beschwerdeführer abgeschlossen.
Hintergrund des Verfahrens ist, dass der deutsche Staat sämtliche Ansprüche der Conterganopfer gegen die Schädigungsfirma Grünenthal per Gesetz aufgehoben hat und seine hieraus folgenden Haftungsverpflichtungen nur völlig unzureichend erfüllt.
So erhielten schwerstgeschädigte Conterganopfer, also Personen ohne Arme und/oder ohne Beine bis zum 01.07.2008 eine monatliche Rente in Höhe von 545 Euro. Dieser Betrag wurde aufgrund der Wirkungen des Fernsehfilms „Eine einzige Tablette“ zwar auf nunmehr 1.116 Euro erhöht – ein selbstbestimmtes Leben ist hiermit allerdings auch nicht möglich.
„Weder ist bisher Verdienstausfall, ein Ausgleich für die Altersrente, oder ein angemessenes Schmerzensgeld gezahlt worden, noch ist unsere adäquate ärztliche Behandlung, oder unsere Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln sichergestellt“, so Christian Stürmer, der weiter erläutert: „So gibt es zum Beispiel nicht nur Probleme bei Kostenübernahmen von Rollstühlen, Anziehharken, Hilfsmittel für Toilettengänge, sondern selbst bei der Zahnversorgung. In einem Fall wurde die Zahlung der Implantate durch die zuständige Krankenkasse bei einem in den oberen Extremitäten schwer betroffenen Contergangeschädigten verweigert, der sich selbst lose Gebisseinheiten nicht einsetzen oder herausnehmen kann. Das System ist halt nicht auf die spezifischen Bedürfnisse eingestellt und der Gesetzgeber macht keinerlei Anstalten dies zu ändern.“
Nachdem unsere Verfassungsbeschwerde im letzten Jahr gescheitert ist, so Christian Stürmer abschließend, bleibt unsere einzige Hoffnung Europa. Nach den jüngsten Entwicklungen steigt unsere Hoffnung, doch noch einwenig Gerechtigkeit zu bekommen.
Vielleicht besinnt sich im Zuge des Verfahrens auch die deutsche Politik!
Contergannetzwerk Deutschland e.V.
durch: Christian Stürmer
Vorsitzender
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Contergan – der Skandal setzt sich fort!
Contergan
KW100m / Pack/Contergan
Wie bekannt, wurde zwischen den Jahren 1957-1961 das Schlaf- und Beruhigungsmittel „Contergan“ durch die Firma Grünenthal vertrieben, wonach weltweit in ca. 10.000 Fällen Missbildungen an den im Mutterleib heranwachsenden Embryonen entstanden.
Alleine in Deutschland gibt es 2.800 erheblich geschädigte Überlebende, hierunter mannigfache Personen ohne Arme, ohne Beine, oder ohne jegliche Gliedmaßen – oft auch mit weiteren wesentlichen Schäden.
Aufgrund ihrer Behinderung konnten viele Opfer keiner Arbeit nachgehen, was auch dazu führte, dass oft keine, oder nur unzulängliche Rentenansprüche erworben wurden. Zudem stellen sich im zunehmenden Alter schwere Folgeschäden ein, die durch jahrelange Fehlbelastungen entstanden sind.
Der Staat hat „Contergan“ nicht nur - wider besserer Erkenntnis – verspätet vom Markt genommen, sondern steht – selbst in der Verantwortung, weil er sämtliche Ansprüche gegen unseren Schädiger, die Firma Grünenthal, mit § 23 Abs. 1 des Errichtungsgesetzes über die Stiftung, welche die Conterganrenten auszahlt, ausgeschlossen hat.
Nachdem der Staat der Firma Grünenthal ihre Verpflichtungen erlassen hat und an die Stelle von Grünenthal die Conterganstiftung setzte, braucht Grünenthal keinen Cent mehr zu zahlen, weshalb nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 42,263) der Staat selbst in der Pflicht steht. Der Staat aber kommt seinen Pflichten nicht nach:
Contergangeschädigte erhielten bis zum 01.07.2008 je nach Schädigungsgrad monatliche Renten, von höchstens 545 Euro. Indessen avancierte die Eigentümerfamilie von Grünenthal zur dreißig reichsten Familie Deutschlands. die es in den Jahrzehnten nach Stiftungsgründung weder für nötig befand, freiwiliige Zahlungen zu leisten oder sich zu entschuldigen. Erst der Contergan-Fernsehfilm "Eine einzige Tablette" löste für die Contergangeschädigten eine "kleine Revolution" und Druck auf die Politik und Grünenthal aus. Die Politik "verdoppelte" eilig zum 1.7.2008 die Renten und auch Grünenthal erbrachte eine "Spende" von 50 Mio. Euro. Während hiernach die Conterganrenten 1116 Euro, wohlgemerkt: im Höchstsatz, also im Schädigungsgrad für Personen ohne Arme und/oder ohne Beine betragen, werden die 50 Millionen aber nicht ausgezahlt, sondern, auf Verlangen von Grünenthal, auf 25 Jahre verteilt, wonach ein Schwerstgeschädigter (z.B. keine Gliedmaßen) hiervon umgerechnet monatlich 300 Euro und Personen ohne Arme oder ohne Beine, mit weiteren wesentlichen Behinderungen, mtl. rd. 191 Euro erhalten. Alleine die Pflegekosten für eine Person, die weder Arme, noch Beine hat, beträgt rd. 12.000 Euro im Monat. Überdies: In Deutschland werden die geringsten Entschädigungen von allen Ländern weltweit gezahlt, die für Thalidomidgeschädigte aus dem damaligen Skandal einstehen. Dies im Mutterland von Contergan!
Es muss erreicht werden, dass die Conterganopfer eine Entschädigung erhalten, mit der sie, die behinderungsbedingten Beeinträchtigungen ausgleichend, ein selbstbestimmtes Leben zu führen in der Lage sind!
http://www.contergannetzwerk.de/
Herzlichen Dank für das Interesse!
Das Contergannetzwerk Deutschland e.V.
Das Contergannetzwerk Deutschland e.V. nimmt sich als Selbsthilfe-Bundesorganisation der spezifischen Probleme von Conterganopfern an und setzt sich für deren selbstbestimmtes Leben in Würde ein. Der Verein leistet insbesondere bei allen integrativen und rehabilitativen Angelegenheiten, insbesondere in gesundheitlich/medizinischen Angelegenheite Hilfe zur Selbsthilfe. Hierbei soll jedem Conterganopfer mit Mitteln des Internets ein Zugang zum Kommunikations- und Vereinsgeschehen ermöglicht werden.
Weiterhin betreibt der Verein intensive Öffentlichkeitsarbeit, indem er seine Wertevorstellung und Erfahrungen an die Politik und Presse.kommuniziert.
Spendenkonto des Vereins:
Contergannetzwerk Deutschland e.V.
bei der Volksbank Stuttgart, BLZ: 60090100
Kto.-Nr.: 92158005