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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die B
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THEMA: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die B

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die B 10 Jun 2011 09:29 #18003

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die Beschwerde deutscher Conterganopfer

Contergannetzwerk Deutschland e.V. (CND)
Gemeinnütziger und mildtätiger Verein


Ostfildern, den 09.06.2011

Presseerklärung


Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die Beschwerde deutscher Conterganopfer





Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mitgeteilt hat, wird über die Beschwerde von 11 Conterganopfern aus dem Contergannetzwerk Deutschland e.V. voraussichtlich im Verlaufe des kommenden Jahres entschieden.


Damit, so der Vorsitzende des Contergannetzwerkes Deutschland e.V., Christian Stürmer, sind die ersten Vorprüfungen im Sinne der Beschwerdeführer abgeschlossen.

Hintergrund des Verfahrens ist, dass der deutsche Staat sämtliche Ansprüche der Conterganopfer gegen die Schädigungsfirma Grünenthal per Gesetz aufgehoben hat und seine hieraus folgenden Haftungsverpflichtungen nur völlig unzureichend erfüllt.

So erhielten schwerstgeschädigte Conterganopfer, also Personen ohne Arme und/oder ohne Beine bis zum 01.07.2008 eine monatliche Rente in Höhe von 545 Euro. Dieser Betrag wurde aufgrund der Wirkungen des Fernsehfilms „Eine einzige Tablette“ zwar auf nunmehr 1.116 Euro erhöht – ein selbstbestimmtes Leben ist hiermit allerdings auch nicht möglich.

„Weder ist bisher Verdienstausfall, ein Ausgleich für die Altersrente, oder ein angemessenes Schmerzensgeld gezahlt worden, noch ist unsere adäquate ärztliche Behandlung, oder unsere Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln sichergestellt“, so Christian Stürmer, der weiter erläutert: „So gibt es zum Beispiel nicht nur Probleme bei Kostenübernahmen von Rollstühlen, Anziehharken, Hilfsmittel für Toilettengänge, sondern selbst bei der Zahnversorgung. In einem Fall wurde die Zahlung der Implantate durch die zuständige Krankenkasse bei einem in den oberen Extremitäten schwer betroffenen Contergangeschädigten verweigert, der sich selbst lose Gebisseinheiten nicht einsetzen oder herausnehmen kann. Das System ist halt nicht auf die spezifischen Bedürfnisse eingestellt und der Gesetzgeber macht keinerlei Anstalten dies zu ändern.“

Nachdem unsere Verfassungsbeschwerde im letzten Jahr gescheitert ist, so Christian Stürmer abschließend, bleibt unsere einzige Hoffnung Europa. Nach den jüngsten Entwicklungen steigt unsere Hoffnung, doch noch einwenig Gerechtigkeit zu bekommen.


Vielleicht besinnt sich im Zuge des Verfahrens auch die deutsche Politik!




Contergannetzwerk Deutschland e.V.
durch: Christian Stürmer
Vorsitzender

Contergannetzwerk Deutschland e.V. Landesgruppen in den Bundesländern:
Vorsitzender: Christian Stürmer Berlin/Brandenburg,
Sitz: 73760 D-Ostfildern, Weiherhagstr. 6 Schleswig-Holstein,
Telefon: 0711/3101676 Niedersachsen/Bremen,
Email: recht@contergannetzwerk.de Hamburg,
Internet: www, contergannetzwerk.de Nordrhein-Westfalen,
http://www.contergan-netzwerk.de Baden-Württemberg

Contergan – der Skandal setzt sich fort!

Contergan

KW100m / Pack/Contergan
Wie be­­kannt, wurde zwi­­schen den Jahren 1957-1961 das Schlaf- und Be­ru­hi­­gungs­­­mittel „Con­ter­­gan“ durch die Firma Grün­en­thal ver­­trieben, wo­nach welt­weit in ca. 10.000 Fällen Miss­­bil­­dungen an den im Mut­ter­leib her­an­wach­­senden Em­­bryonen ent­­standen.

Al­leine in Deutsch­­land gibt es 2.800 er­he­b­­lich ge­schä­­digte Über­­le­­bende, hier­unter man­­nig­fache Per­­sonen ohne Arme, ohne Beine, oder ohne jeg­­liche Glie­d­­maßen – oft auch mit wei­teren we­­sent­­li­chen Schäden.


Auf­­grund ihrer Be­hin­­de­rung konnten viele Opfer keiner Ar­­beit nach­­gehen, was auch dazu führte, dass oft keine, oder nur un­­zu­läng­­liche Ren­ten­an­sprüche er­worben wurden. Zudem stellen sich im zu­­neh­­menden Alter schwere Fol­­ge­schäden ein, die durch jah­re­lange Fehl­­be­las­tungen ent­­standen sind.


Der Staat hat „Con­ter­­gan“ nicht nur - wider bes­­serer Er­kenntnis – ver­­spätet vom Markt ge­nommen, son­­dern steht – selbst in der Ver­­ant­wor­tung, weil er säm­t­­liche An­sprüche gegen un­­seren Schä­­diger, die Firma Grün­en­thal, mit § 23 Abs. 1 des Er­rich­tungs­­­ge­­setzes über die Stif­tung, welche die Con­ter­g­an­­renten aus­­zahlt, aus­­ge­schlossen hat.

Nachdem der Staat der Firma Grün­en­thal ihre Ver­­pflich­tungen er­lassen hat und an die Stelle von Grün­en­thal die Con­ter­­gan­­stif­tung setzte, braucht Grün­en­thal keinen Cent mehr zu zahlen, wes­halb nach einem Ur­­teil des Bun­­des­­ver­­fas­­sungs­­­ge­richts (BVerfGE 42,263) der Staat selbst in der Pflicht steht. Der Staat aber kommt seinen Pflichten nicht nach:

Con­ter­­gan­­ge­schä­­digte er­hielten bis zum 01.07.2008 je nach Schä­­di­­gungs­­­grad mo­nat­­liche Renten, von höchs­tens 545 Euro. In­­dessen avan­­cierte die Ei­­gen­tü­­mer­fa­­milie von Grün­en­thal zur dreißig reichsten Fa­­milie Deutsch­­lands. die es in den Jahr­­zehnten nach Stif­tungs­­­grün­­dung weder für nötig be­fand, frei­­wi­liige Zah­­lungen zu leisten oder sich zu ent­­schul­­digen. Erst der Con­tergan-Fern­­seh­­film "Eine ein­­zige Ta­blette" löste für die Con­ter­­gan­­ge­schä­­digten eine "kleine Re­vo­lu­tion" und Druck auf die Po­­litik und Grün­en­thal aus. Die Po­­litik "ver­­­dop­­pelte" eilig zum 1.7.2008 die Renten und auch Grün­en­thal er­­brachte eine "Spende" von 50 Mio. Euro. Wäh­rend hier­nach die Con­ter­g­an­­renten 1116 Euro, wohl­­ge­­merkt: im Höchst­­satz, also im Schä­­di­­gungs­­­grad für Per­­sonen ohne Arme und/oder ohne Beine be­­tragen, werden die 50 Mil­­lionen aber nicht aus­­ge­­zahlt, son­­dern, auf Ver­­langen von Grün­en­thal, auf 25 Jahre ver­­­teilt, wo­nach ein Schwer­st­­ge­schä­­digter (z.B. keine Glie­d­­maßen) hiervon um­­ge­rechnet mo­nat­­lich 300 Euro und Per­­sonen ohne Arme oder ohne Beine, mit wei­teren we­­sent­­li­chen Be­hin­­de­rungen, mtl. rd. 191 Euro er­halten. Al­leine die Pfle­­ge­­kosten für eine Person, die weder Arme, noch Beine hat, be­­trägt rd. 12.000 Euro im Monat. Über­­­dies: In Deutsch­­land werden die ge­ringsten Ent­schä­­di­­gungen von allen Län­­dern welt­weit ge­­zahlt, die für Tha­­li­­do­­mi­d­­ge­schä­­digte aus dem da­­ma­­ligen Skandal ein­­stehen. Dies im Mut­ter­­land von Con­tergan!

Es muss er­reicht werden, dass die Con­ter­­ganopfer eine Ent­schä­­di­­gung er­halten, mit der sie, die be­hin­­de­rungs­­­be­­dingten Be­ein­träch­ti­­gungen aus­glei­chend, ein selbst­­be­­stimmtes Leben zu führen in der Lage sind!

http://www.contergannetzwerk.de/

Herz­­li­chen Dank für das In­ter­esse!

Das Con­ter­gan­netz­werk Deutsch­land e.V.

Das Con­ter­gan­netz­werk Deutsch­land e.V. nimmt sich als Selbst­hilfe-Bun­des­or­ga­ni­sa­tion der spe­zi­fi­schen Pro­bleme von Con­ter­ganop­fern an und setzt sich für deren selbst­be­stimmtes Leben in Würde ein. Der Ver­ein leistet ins­be­son­dere bei allen inte­gra­tiven und re­ha­bi­li­ta­tiven An­ge­le­gen­heiten, ins­be­son­dere in ge­sund­heit­lich/me­di­zi­ni­schen An­ge­le­gen­heite Hilfe zur Selbst­hilfe. Hierbei soll jedem Con­ter­ganopfer mit Mit­teln des In­ter­nets ein Zu­gang zum Kom­mu­ni­ka­tions- und Ver­eins­ge­schehen er­mög­licht werden.

Wei­terhin be­treibt der Verein in­ten­sive Öf­fent­lich­keits­ar­beit, indem er seine Wer­te­vor­stel­lung und Er­fah­rungen an die Po­litik und Presse.kom­mu­ni­ziert.


Spen­den­konto des Ver­eins:
Con­ter­gan­netz­werk Deutsch­land e.V.
bei der Volks­bank Stutt­gart, BLZ: 60090100
Kto.-Nr.: 92158005
Liebe Grüße
Bernhard Quiel
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