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Contergan - der Skandal setzt sich fort!
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THEMA: Contergan - der Skandal setzt sich fort!

Contergan - der Skandal setzt sich fort! 07 Apr 2011 16:02 #17085

  • Christian Stürmer

Wie be­­kannt, wurde zwi­­schen den Jahren 1957-1961 das Schlaf- und Be­ru­hi­­gungs­­­mittel „Con­ter­­gan“ durch die Firma Grün­en­thal ver­­trieben, wo­nach welt­weit in ca. 10.000 Fällen Miss­­bil­­dungen an den im Mut­ter­leib her­an­wach­­senden Em­­bryonen ent­­standen.

Al­leine in Deutsch­­land gibt es 2.800 er­he­b­­lich ge­schä­­digte Über­­le­­bende, hier­unter man­­nig­fache Per­­sonen ohne Arme, ohne Beine, oder ohne jeg­­liche Glie­d­­maßen – oft auch mit wei­teren we­­sent­­li­chen Schäden.

Auf­­grund ihrer Be­hin­­de­rung konnten viele Opfer keiner Ar­­beit nach­­gehen, was auch dazu führte, dass oft keine, oder nur un­­zu­läng­­liche Ren­ten­an­sprüche er­worben wurden. Zudem stellen sich im zu­­neh­­menden Alter schwere Fol­­ge­schäden ein, die durch jah­re­lange Fehl­­be­las­tungen ent­­standen sind.

Der Staat hat „Con­ter­­gan“ nicht nur - wider bes­­serer Er­kenntnis – ver­­spätet vom Markt ge­nommen, son­­dern steht – selbst in der Ver­­ant­wor­tung, weil er säm­t­­liche An­sprüche gegen un­­seren Schä­­diger, die Firma Grün­en­thal, mit § 23 Abs. 1 des Er­rich­tungs­­­ge­­setzes über die Stif­tung, welche die Con­ter­g­an­­renten aus­­zahlt, aus­­ge­schlossen hat.

Nachdem der Staat der Firma Grün­en­thal ihre Ver­­pflich­tungen er­lassen hat und an die Stelle von Grün­en­thal die Con­ter­­gan­­stif­tung setzte, braucht Grün­en­thal keinen Cent mehr zu zahlen, wes­halb nach einem Ur­­teil des Bun­­des­­ver­­fas­­sungs­­­ge­richts (BVerfGE 42,263) der Staat selbst in der Pflicht steht. Der Staat aber kommt seinen Pflichten nicht nach:

Con­ter­­gan­­ge­schä­­digte er­hielten bis zum 01.07.2008 je nach Schä­­di­­gungs­­­grad mo­nat­­liche Renten, von höchs­tens 545 Euro. In­­dessen avan­­cierte die Ei­­gen­tü­­mer­fa­­milie von Grün­en­thal zur dreißig reichsten Fa­­milie Deutsch­­lands. die es in den Jahr­­zehnten nach Stif­tungs­­­grün­­dung weder für nötig be­fand, frei­­wi­liige Zah­­lungen zu leisten oder sich zu ent­­schul­­digen. Erst der Con­tergan-Fern­­seh­­film "Eine ein­­zige Ta­blette" löste für die Con­ter­­gan­­ge­schä­­digten eine "kleine Re­vo­lu­tion" und Druck auf die Po­­litik und Grün­en­thal aus. Die Po­­litik "ver­­­dop­­pelte" eilig zum 1.7.2008 die Renten und auch Grün­en­thal er­­brachte eine "Spende" von 50 Mio. Euro. Wäh­rend hier­nach die Con­ter­g­an­­renten 1116 Euro, wohl­­ge­­merkt: im Höchst­­satz, also im Schä­­di­­gungs­­­grad für Per­­sonen ohne Arme und/oder ohne Beine be­­tragen, werden die 50 Mil­­lionen aber nicht aus­­ge­­zahlt, son­­dern, auf Ver­­langen von Grün­en­thal, auf 25 Jahre ver­­­teilt, wo­nach ein Schwer­st­­ge­schä­­digter (z.B. keine Glie­d­­maßen) hiervon um­­ge­rechnet mo­nat­­lich 300 Euro und Per­­sonen ohne Arme oder ohne Beine, mit wei­teren we­­sent­­li­chen Be­hin­­de­rungen, mtl. rd. 191 Euro er­halten. Al­leine die Pfle­­ge­­kosten für eine Person, die weder Arme, noch Beine hat, be­­trägt rd. 12.000 Euro im Monat. Über­­­dies: In Deutsch­­land werden die ge­ringsten Ent­schä­­di­­gungen von allen Län­­dern welt­weit ge­­zahlt, die für Tha­­li­­do­­mi­d­­ge­schä­­digte aus dem da­­ma­­ligen Skandal ein­­stehen. Dies im Mut­ter­­land von Con­tergan!

Es muss er­reicht werden, dass die Con­ter­­ganopfer eine Ent­schä­­di­­gung er­halten, mit der sie, die be­hin­­de­rungs­­­be­­dingten Be­ein­träch­ti­­gungen aus­glei­chend, ein selbst­­be­­stimmtes Leben zu führen in der Lage sind!



http://www.contergannetzwerk.de



Herz­­li­chen Dank für das In­ter­esse!





Das Con­ter­gan­netz­werk Deutsch­land e.V.



Das Con­ter­gan­netz­werk Deutsch­land e.V. nimmt sich als Selbst­hilfe-Bun­des­or­ga­ni­sa­tion der spe­zi­fi­schen Pro­bleme von Con­ter­ganop­fern an und setzt sich für deren selbst­be­stimmtes Leben in Würde ein. Der Ver­ein leistet ins­be­son­dere bei allen inte­gra­tiven und re­ha­bi­li­ta­tiven An­ge­le­gen­heiten, ins­be­son­dere in ge­sund­heit­lich/me­di­zi­ni­schen An­ge­le­gen­heite Hilfe zur Selbst­hilfe. Hierbei soll jedem Con­ter­ganopfer mit Mit­teln des In­ter­nets ein Zu­gang zum Kom­mu­ni­ka­tions- und Ver­eins­ge­schehen er­mög­licht werden.

Wei­terhin be­treibt der Verein in­ten­sive Öf­fent­lich­keits­ar­beit, indem er seine Wer­te­vor­stel­lung und Er­fah­rungen an die Po­litik und Presse.kom­mu­ni­ziert.





Spen­den­konto des Ver­eins:

Con­ter­gan­netz­werk Deutsch­land e.V.

bei der Volks­bank Stutt­gart, BLZ: 60090100

Kto.-Nr.: 92158005

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