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Abgeordnetenwatch Dr. Martina Krogmann CDU/CSU
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THEMA: Abgeordnetenwatch Dr. Martina Krogmann CDU/CSU

Abgeordnetenwatch Dr. Martina Krogmann CDU/CSU 12 Mär 2009 19:45 #1669

  • Christian Stürmer
13.02.2009
Frage von Stephan Hafeneth


Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

mit Interesse lese ich Ihre Stellungnahmen in bezug auf Ihre Bemühungen und Leistungen im Sinne der durch Contergan Geschädigten. Gestatten Sie mir ein paar kritische Anmerkungen?

Sie schreiben, dass die Bundesrepublik seit 1972 (bis 2007) bereits 437,84 Millionen € an Entschädigungsleistungen an die Opfer gezahlt habe und das, bei derzeitigem Stand der Dinge, weitere 31 Millionen € jährlich hinzukommen.
Diese Zahl so hervorzuheben, ist gelinde gesagt befremdlich. Wenn ich durchschnittlich 47 Lebensjahre der Opfer in 2007 annehme und lediglich die noch lebenden 2800 berechne, heißt dies, dass uns die Bundesrepublik mit jährlich ca. 3300 € unterstützt hat. Danke.

Dafür hat uns die Bundesrepublik unseres Rechts beraubt, jemals gegen den Verursacher zu klagen. Das ist ein Skandal, und ein Verweis auf diese Zahlungen nicht gerade ein Indiz dafür, dass Sie Ihrer Verpflichtung der besonderen Fürsorgepflicht nachzukommen, gerecht geworden sind. Laut Urteil des Verfassungsgerichts dürfen wir aber nicht schlechter gestellt sein, als vergleichbare Opfer.

Grünenthal gegenüber auch noch die Freiwilligkeit ihrer gutherzigen Spende zu bescheinigen, grenzt für mich als Betroffenen an Zynismus.

Sie schreiben: Dennoch bin ich mir durchaus bewusst, dass alle Leistungen, die den Contergangeschädigten zugute kommen, niemals den Schaden für die Gesundheit und die Belastung der Betroffenen ausgleichen können.

Wenn Sie sich dessen bewusst sind, vermag ich nicht zu verstehen, warum Sie es nicht wenigstens annähernd versuchen.
Wir Contergangeschädigten und unsere Familien müssen und wollen angemessen entschädigt werden. Im Gegensatz etwa zur Hypo Real Estate, der Sie in den letzten Monaten 102 Milliarden € zukommen ließen, sind wir unschuldige Opfer.

Ich gehe davon aus, dass Sie sich bemühen werden. Können wir auf Ihre Unterstützung vertrauen?

mit freundlichem Gruß aus Niedersachsen

Stephan Hafeneth

12.03.2009
Antwort von
Dr. Martina Krogmann




Sehr geehrter Herr Hafeneth,
ich bedaure sehr, dass Sie den Eindruck gewonnen haben, ich wollte durch die Erwähnungen der Leistungen der Bundesrepublik Deutschland irgendetwas hervorheben. Dem ist nicht so. Ich habe nur Tatsachen benannt.

Dies gilt auch für die Freiwilligkeit der Zahlungszusage der Firma Grünenthal. Freiwillig ist hier als "ohne Rechtsgrund" zu verstehen. Eine höhere Leistung des Unternehmens bzw. der Eigentümer wäre sicher auch denkbar und wünschenswert gewesen. Mit Zynismus hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Bitte gestatten Sie mir auch den Hinweis, dass das Bundesverfassungsgericht sich nicht mit der Frage beschäftigt hat, ob die Contergan-Opfer schlechter gestellt werden dürfen als andere Menschen mit Beeinträchtigungen. Dass dies nicht geschehen darf, ergibt sich schon aus dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Ich glaube auch nicht, dass die Opfer von Contergan gegenüber anderen Beeinträchtigten in irgendeiner Hinsicht benachteiligt worden sind oder werden.

In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ging es vielmehr u.a. um folgende Frage: Die Bundesregierung sah sich nach der "Contergan-Katastrophe" vor die Frage gestellt, auf welche Weise den Betroffenen schnelle und wirksame Hilfe geleistet werden könne. Für die Gesetzgebungsinitiative waren die Ungewißheiten und Schwierigkeiten hinsichtlich Beweislast und Kausalität, aber auch hinsichtlich der Abwicklung von entscheidendem Einfluß. In der Begründung zur Regierungsvorlage vom 9. Juni 1970 (BTDrucks VI/926) kam die Befürchtung zum Ausdruck, der von der Chemie Grünenthal versprochene Betrag von 100 Millionen DM werde nicht ausreichen, um den Bedürfnissen der Contergan-Kinder gerecht zu werden. Es bestehe die Gefahr, daß insbesondere die Träger der Sozialversicherung und der Sozialhilfe große Teile des von der Chemie Grünenthal zugesagten Betrags gemäß § 1542 RVO und § 90 BSHG für sich in Anspruch nehmen würden. Zudem sei die Chemie Grünenthal zur Erbringung der im Vergleich vereinbarten Leistung nur bereit, wenn sichergestellt sei, daß insbesondere die Träger der Sozialversicherung und der Sozialhilfe keine übergegangenen oder Übergeleiteten Ansprüche gegen sie geltend machten. Ferner sollte sichergestellt werden, daß die Leistungen an die Kinder nicht durch steuerliche Lasten verkürzt würden und ihnen ohne Rücksicht auf Unterstützungsleistungen Dritter als zusätzliche Leistungen zuflössen. Schließlich war mit dem Gesetz die Erwartung verknüpft, es möchte Anreiz für künftige Initiativen mit dem Ziel einer nationalen Stiftung sein. Dies ist allerdings nur in geringem Umfang erfüllt worden.

Eine nicht unbeträchtliche Zahl geschädigter Kinder an dem Vergleich mit Grünenthal nicht beteiligt. Einige Hundert hatten die von den Treuhändern gesetzte Ausschlußfrist für die Anmeldung von Ansprüchen vom 30. Mai 1970 versäumt. Bei einem beträchtlichen Teil von ihnen konnte erst später festgestellt werden, daß sie durch Contergan geschädigt waren. Bei etwa der Hälfte aller Kinder waren Ansprüche auf Sozialhilfe- und Kranken-versicherungsträger übergegangen. Dieser als ungerecht empfundene Ausschluß konnte - wollte man diesen Kindern nicht zusätzliche Rechtsstreitigkeiten zumuten - nur durch den Gesetzgeber vermieden werden, zumal der Vergleich auch noch von anderen Voraussetzungen abhing, die erst durch das Stiftungsgesetz erfüllt worden sind.

Unter Berücksichtigung all dieser Gesichtspunkte hat es der Gesetzgeber zutreffend als ein Gebot der sozialen Solidarität angesehen, durch gesetzliche Regelungen die Auswirkungen der Katastrophe wenigstens im finanziellen Bereich zu lindern. Die außergewöhnliche Ausgangslage und besondere Schutzbedürftigkeit der geschädigten Kinder warfen Probleme auf, die den Gesetzgeber dazu veranlaßten, die Abwicklung der Schadensfälle aus der privatrechtlichen Ordnung in die gesetzliche Stiftungslösung zu verlagern. Seine sozialstaatlich motivierte Entscheidung wurde im Hinblick auf die gegebene Sachlage verfassungsrechtlich nicht beanstandet.

Die Absicht der Bundesregierung war es nicht, die Opfer ihrer Rechte zu berauben, sondern - ganz im Gegenteil - ihnen möglichst schnell eine möglichst große Hilfe zukommen zu lassen.

Wie Sie meiner Antwort auf die Frage von Frau Bentler vom 12. Februar entnehmen können, dürfen und können Sie auch weiterhin unserer Unterstützung gewiss sein.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann

Abgeordnetenwatch Dr. Martina Krogmann CDU/CSU 12 Mär 2009 22:31 #1672

  • Christian Stürmer
Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de:
---------------------------------
Sehr geehrte Frau Dr. Martina Krogmann!
Mit Interesse habe ich Ihre Ausführung Herrn Hafeneth gegenüber gelesen.
Wenn Sie schreiben, dass Contergangeschädigte gegenüber anderen Behinderten nicht schlechter gestellt seien, frage ich, ob das nicht voraussetzen würde, da den Conterganopfern mit § 23 I des Errichtungsgesetzes über die Conterganstiftung eine Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Schädigungsfirma Grünenthal untersagt wurde, ob hierzu nicht auch die Ansprüche der anderen Behinderten gegen ihre Schädiger eliminiert sein müssten? Da dies nicht der Fall ist, liegt doch eindeutig eine Schlechterstellung vor?!
Der Staat hat den Contergangeschädigten ihre Ansprüche gegen ihren Schädiger genommen ohne die durch das BVerfG konstatierte Pflicht der Überwachung einer angemessenen Versorgung Genüge zu tun. Finden Sie es in Ordnung, dass die deutschen Geschädigten von allen Leistungsländern, die an Thalidomidopfer Leistungen gewähren, am wenigsten erhalten – weltweit – im Mutterland von Contergan?
http://www.Contergan-Netzwerk.de Christian Stürmer

Abgeordnetenwatch Dr. Martina Krogmann CDU/CSU 12 Mär 2009 22:44 #1674

  • Anonymous
Hallo zusammen...

.. natürlich werde ich nach dieser Antwort noch einmal nachhaken. Einige sehr interessante Aspekte, nicht wahr? Gut, sie verdreht ein wenig das, was ich gefragt oder gesagt habe - macht aber nix. Sie stellt etwa zurecht fest, dass wir aufgrund der Prämisse der Gleichheit vor dem Gesetz schon nicht schlechter gestellt sein dürfen. Natürlich kann man ihr und allen zeigen, dass ihr Einwand Ich glaube auch nicht, dass die Opfer von Contergan gegenüber anderen Beeinträchtigten in irgendeiner Hinsicht benachteiligt worden sind oder werden ein Irrtum ist. Das Prinzip der Gleichheit gilt übrigens für alle, deshalb muss ich nicht grundsätzlich nur mit anderen "Beeinträchtigten" verglichen werden.

Vielleicht sollte man Frau Dr. Krogmann mit ihrer eigenen Aussage konfrontieren (ob wahr oder unwahr spielt hier keine Rolle, weil sie einfach nur passt)... Die Absicht der Bundesregierung war es nicht, die Opfer ihrer Rechte zu berauben, sondern - ganz im Gegenteil - ihnen möglichst schnell eine möglichst große Hilfe zukommen zu lassen.

Na, das wäre doch ein guter Anfang - eine möglichst schnelle und möglichst große Hilfe. Was möglich ist, sehn wir ja zur Zeit sehr genau bei Banken etc.


Sehr guter Beitrag, Christian.... hab es gerade erst gelesen...

Abgeordnetenwatch Dr. Martina Krogmann CDU/CSU 12 Mär 2009 23:02 #1675

  • Brigitte1959
Bin sehr gespannt auf die Antwort von dieser Dame ( die kommt oder auch nicht ).

Und Chris kann Don nur zustimmen wie immer eine tolle Arbeit und Leistung . :thanks:

Lg Brigitte

Abgeordnetenwatch Dr. Martina Krogmann CDU/CSU 13 Mär 2009 08:23 #1678

  • monika
  • OFFLINE
  • Vollmitglied
  • Beiträge: 666
  • Punkte: 1744
  • Honor Medal 2010
Guten Morgen,

ja, die Dr. Martina Krogmann CDU/CSU hat gute Ansätze in ihrem Antwortschreiben geliefert, wo wir gut nachhaken können.


Danke an Don und Christian.

Liebe Grüße

Monika

Obwohl ich auch schreiben muss, wie leichtsinnig die Politiker antworten. Als würden sie uns für dumm verkaufen.
Herzliche Grüße
Monika

Abgeordnetenwatch Dr. Martina Krogmann CDU/CSU 17 Mär 2009 01:28 #1775

  • Christian Stürmer
endlich ist die Frage drin - die bei Angeordnentenwatch zicken bei Links (hier: contergannetzwerk.de) sofort!

LG

Abgeordnetenwatch Dr. Martina Krogmann CDU/CSU 25 Mär 2009 01:16 #1931

  • Christian Stürmer
Sehr geehrte Frau Dr. Martina Krogmann!
Mit Interesse habe ich Ihre Ausführung Herrn Hafeneth gegenüber
gelesen.
Wenn Sie schreiben, dass Contergangeschädigte gegenüber anderen Behinderten nicht schlechter gestellt seien, frage ich, ob das nicht voraussetzen würde, da den Conterganopfern mit § 23 I des Errichtungsgesetzes über die Conterganstiftung eine Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Schädigungsfirma Grünenthal untersagt wurde, ob hierzu nicht auch die Ansprüche der anderen Behinderten gegen ihre Schädiger eliminiert sein müssten? Da dies nicht der Fall ist, liegt doch eindeutig eine Schlechterstellung vor?!
Der Staat hat den Contergangeschädigten ihre Ansprüche gegen ihren Schädiger genommen ohne die durch das BVerfG konstatierte Pflicht der Überwachung einer angemessenen Versorgung Genüge zu tun. Finden Sie es in Ordnung, dass die deutschen Geschädigten von allen Leistungsländern, die an Thalidomidopfer Leistungen gewähren, am wenigsten erhalten – weltweit – im Mutterland von Contergan?

Contergan-Netzwerk
Stü
24.03.2009
Antwort von
Dr. Martina Krogmann




Sehr geehrter Herr Stü,

in meinen Antworten an Herrn Hafeneth vom 13. März und Frau vom 12. Februar habe ich dargelegt, wie und warum es zu der derzeitigen Rechtslage kam. Ich kann verstehen, dass die Betroffenen menschlich trifft, nicht mehr gegen den Schädiger zivilrechtlich vorgehen zu können. Ob dies aber in Anbetracht der erheblichen Prozeßrisiken - s. die o.a. Antworten - auch tatsächlich ein materieller Nachteil ist, sei dahingestellt. Ich bitte nur, die Situation derjenigen zu bedenken, die in einem teuren und langwierigen Prozeß nicht den Kausalzusammenhang zwischen ihrer Beeinträchtigung und Contergan nicht hätten nachweisen können. Die wären - wie andere Menschen mit Behinderungen auch - allein auf die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch angewiesen.

Schließlich hat das Stiftungsgesetz einigen Hundert Kindern, deren Conterganschädigung erst später erkannt bzw. angemeldet worden ist, zu einer Entschädigung verholfen, während sie nach dem Vergleich, wenn dessen Mittel erst einmal verteilt wären, mit großer Wahrscheinlichkeit leer ausgegangen wären.

Durch die Errichtung der Stiftung haben die Contergan-Opfer einen "Schuldner" erhalten haben, der fähig und bereit ist, Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus der Überführung der verfassungsrechtlich geschützten Ansprüche auf die Stiftung und auch aus dem Sozialstaatsprinzip ergeben. Der Gesetzgeber hat die Lösung der sicherlich schwierigen Aufgaben zu einer staatlichen Angelegenheit gemacht. Daher obliegt es ihm, auch in Zukunft darüber zu wachen, daß die Leistungen der Stiftung - sei es in Form von Rentenerhöhungen oder in sonstiger Weise - der übernommenen Verantwortung gerecht werden.

Dieser Verpflichtung werden wir durch die Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes gerecht. Ich freue mich zudem, dass es meiner Kollegin Antje Blumenthal, Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes, gestern gelungen ist, weitere Verbesserungen im Sinne der Betroffenen zu erreichen. Die Verbesserungen betreffen insbesondere die Aufhebung der Ausschlussfrist. Bisher mussten Leistungen bis zum 31. Dezember 1983 geltend gemacht werden. Vom 1. 7. 2009 bis zum 31. 12. 2010 können Betroffene nun neue Anträge einreichen. Weitere Verbesserungen betreffen die Ausschüttung der jährlichen Sonderzahlungen, die Umstrukturierung der Stiftung inklusive der Übernahme der gesamten Verwaltungskosten vom Bund, damit die jährlichen Sonderzahlungen ungeschmälert an die leistungsberechtigten Personen ausgezahlt werden können, die Verkürzung des Zeitraums der Rentenkapitalisierung, etc. Details zu den Verbesserungen werden in den kommenden Tagen als Drucksache des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehen. Sie können sich auch gerne an meine Kollegin Blumenthal direkt wenden.

Mit freundlichen Grüßen nach Ostfildern

Martina Krogmann

Abgeordnetenwatch Dr. Martina Krogmann CDU/CSU 25 Mär 2009 01:16 #1932

  • Christian Stürmer
Sehr geehrte Frau Dr. Martina Krogmann!
Mit Interesse habe ich Ihre Ausführung Herrn Hafeneth gegenüber
gelesen.
Wenn Sie schreiben, dass Contergangeschädigte gegenüber anderen Behinderten nicht schlechter gestellt seien, frage ich, ob das nicht voraussetzen würde, da den Conterganopfern mit § 23 I des Errichtungsgesetzes über die Conterganstiftung eine Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Schädigungsfirma Grünenthal untersagt wurde, ob hierzu nicht auch die Ansprüche der anderen Behinderten gegen ihre Schädiger eliminiert sein müssten? Da dies nicht der Fall ist, liegt doch eindeutig eine Schlechterstellung vor?!
Der Staat hat den Contergangeschädigten ihre Ansprüche gegen ihren Schädiger genommen ohne die durch das BVerfG konstatierte Pflicht der Überwachung einer angemessenen Versorgung Genüge zu tun. Finden Sie es in Ordnung, dass die deutschen Geschädigten von allen Leistungsländern, die an Thalidomidopfer Leistungen gewähren, am wenigsten erhalten – weltweit – im Mutterland von Contergan?

Contergan-Netzwerk
Christian Stürmer



24.03.2009
Antwort von
Dr. Martina Krogmann




Sehr geehrter Herr Stürmer,

in meinen Antworten an Herrn Hafeneth vom 13. März und Frau vom 12. Februar habe ich dargelegt, wie und warum es zu der derzeitigen Rechtslage kam. Ich kann verstehen, dass die Betroffenen menschlich trifft, nicht mehr gegen den Schädiger zivilrechtlich vorgehen zu können. Ob dies aber in Anbetracht der erheblichen Prozeßrisiken - s. die o.a. Antworten - auch tatsächlich ein materieller Nachteil ist, sei dahingestellt. Ich bitte nur, die Situation derjenigen zu bedenken, die in einem teuren und langwierigen Prozeß nicht den Kausalzusammenhang zwischen ihrer Beeinträchtigung und Contergan nicht hätten nachweisen können. Die wären - wie andere Menschen mit Behinderungen auch - allein auf die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch angewiesen.

Schließlich hat das Stiftungsgesetz einigen Hundert Kindern, deren Conterganschädigung erst später erkannt bzw. angemeldet worden ist, zu einer Entschädigung verholfen, während sie nach dem Vergleich, wenn dessen Mittel erst einmal verteilt wären, mit großer Wahrscheinlichkeit leer ausgegangen wären.

Durch die Errichtung der Stiftung haben die Contergan-Opfer einen "Schuldner" erhalten haben, der fähig und bereit ist, Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus der Überführung der verfassungsrechtlich geschützten Ansprüche auf die Stiftung und auch aus dem Sozialstaatsprinzip ergeben. Der Gesetzgeber hat die Lösung der sicherlich schwierigen Aufgaben zu einer staatlichen Angelegenheit gemacht. Daher obliegt es ihm, auch in Zukunft darüber zu wachen, daß die Leistungen der Stiftung - sei es in Form von Rentenerhöhungen oder in sonstiger Weise - der übernommenen Verantwortung gerecht werden.

Dieser Verpflichtung werden wir durch die Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes gerecht. Ich freue mich zudem, dass es meiner Kollegin Antje Blumenthal, Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes, gestern gelungen ist, weitere Verbesserungen im Sinne der Betroffenen zu erreichen. Die Verbesserungen betreffen insbesondere die Aufhebung der Ausschlussfrist. Bisher mussten Leistungen bis zum 31. Dezember 1983 geltend gemacht werden. Vom 1. 7. 2009 bis zum 31. 12. 2010 können Betroffene nun neue Anträge einreichen. Weitere Verbesserungen betreffen die Ausschüttung der jährlichen Sonderzahlungen, die Umstrukturierung der Stiftung inklusive der Übernahme der gesamten Verwaltungskosten vom Bund, damit die jährlichen Sonderzahlungen ungeschmälert an die leistungsberechtigten Personen ausgezahlt werden können, die Verkürzung des Zeitraums der Rentenkapitalisierung, etc. Details zu den Verbesserungen werden in den kommenden Tagen als Drucksache des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehen. Sie können sich auch gerne an meine Kollegin Blumenthal direkt wenden.

Mit freundlichen Grüßen nach Ostfildern

Martina Krogmann
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