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öffentlicher Brief i.S. Forschungsvorhaben
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THEMA: öffentlicher Brief i.S. Forschungsvorhaben

öffentlicher Brief i.S. Forschungsvorhaben 13 Feb 2011 16:24 #16464

  • Christian Stürmer
Contergannetzwerk Deutschland e.V.
Vorsitzender: Christian Stürmer


73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6




13.02.2011



öffentlicher Brief












Forschungsprojekt
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Sehr geehrte Damen und Herren!

Wie wir erfahren haben und auch mit dem beigefügten Schreiben des Bundesverband Contergangeschädigter e.V.belegt ist, hat der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. in den 1980er -Jahren bereits ein Forschungsprojekt hinsichtlich der Conterganopfer durchgeführt. Dies war der Stiftung bekannt, welche die Unterlagen des Bundesverbandes an alle Geschädigten versandt hat.

Wir haben den Stiftungsrat der Conterganstiftung, insbesondere dessen Vorsitzenden und den Bundesverband Contergangeschädigter e.V. zur Aufklärung aufgefordert und zudem Andreas Meyer darum gebeten, dies in der nächsten Stiftungsratssitzung zu thematisieren.

Insbesondere verlangen wir eine Veröffentlichung dieser Forschungsergebnisse.

Über den Fortgang der Angelegenheit werden wir berichten.


Unsere Haltung zur Forschung:



Wie weisen an dieser Stelle darauf hin, dass das Contergannetzwerk Deutschland e.V. grundsätzlich jede Art von Forschung an den Conterganopfern für überflüssig hält.

Leute ohne Arme und ohne Beine gab es gerade in Deutschland schon immer. Man wusste und weiß, was diese Leute brauchen. Unter diesen Erkenntnissen ist das Bundesversorgungsgesetz angelegt. Anstatt an uns Conterganopfern herumzulaborieren sollte man einfach mal als ersten Schritt den Conterganopfern vernünftig entschädigen und diesen auch die Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes erschließen. Die Millionen, die für die Forschung von Seiten der Conterganstiftung aufgewendet werden, wären zudem bei den Geschädigten selbst wesentlich besser verwendet.



Unter dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) werden nicht nur Kriegsversehrte, beschädigte Zivildienstleistende versorgt, sondern auch Impfgeschädigte und Opfer privater Gewalttaten entschädigt. In diesem Sozialen Entschädigungsrecht zahlt der Staat für Personen, die infolge privater Angriffe und Verletzungen ihre Behinderung zugefügt bekommen haben, mehr als für seine Conterganopfer...... Im BVG ist nicht nur ein Berufsschadensausgleich, Pflegezulagen, Pflegegeld, Kfz-Hilfen, Hilfen für Hilfsmittel, Hinterbliebenenversorgung geregelt - es handelt sich letztendlich um ein Rundum-Versorgungspaket, von dem Conterganopfer ausgeschlossen sind..... Wir werden nicht müde werden, dies anzuprangern!



Jetzt da die Forschung beschlossen ist und unter Ausschluss der alternativen Conterganopferverbände hinter verschlossenen Türen zusammen mit dem Bundesverband „ausgearbeitet“ wird, sind wir froh, dass es wenigstens ein weiteres Forschungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen gibt, mit dem Zahlen der bundesweiten Forschung verifizierbar sein werden.


Mit freundlichen Grüßen


Christian Stürmer
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