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Zylka-Menhorn, Vera
Contergan-Patienten: Patientenakten über übliche Fristen hinaus aufbewahren
AKTUELL
zum Thema
2. Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
Alle Links dieser AusgabeDie Contergan-Stiftung für behinderte Menschen appelliert an alle Ärzte, Patientenunterlagen von Contergan-Geschädigten nicht zu vernichten respektive auf die Krankenhausverwaltungen einzuwirken, Akten aufzubewahren – auch wenn die Aufbewahrungsfrist verstrichen ist.
Viele Contergan-Opfer stellen zurzeit Neuanträge oder gehen in Revision. Foto: dpaHintergrund ist das „2. Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz“, das im Juni 2009 in Kraft trat und eine wichtige Änderung enthält: Die Ausschlussfrist wurde geöffnet. Dies bedeutet, dass die heute noch lebenden Geschädigten Anträge auf Neuüberprüfung stellen können. Die Betroffenen machen regen Gebrauch davon, Neu- beziehungsweise Revisionsanträge zu stellen.
Wird ein solcher Antrag positiv beschieden, bedeutet dies in den meisten Fällen eine Neugewährung oder Höherstufung einer Rentenzahlung. Voraussetzung ist allerdings, dass es medizinische Unterlagen gibt, die als Nachweis dienen können. zyl