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THEMA: G E T Ä U S C H T !!

G E T Ä U S C H T !! 10 Jul 2025 23:08 #52165

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G E T Ä U S C H T !!!


Der bisherige Bewertungsmaßstab, ob ein Conterganschaden anerkannt werden kann, wird durch das Bundesverwaltungsgericht bedauerlicherweise bestätigt!

Dieser Nachteil für die Conterganbetroffenen ging in der Bewertung der Journalisten leider unter:

Es wurde berichtet:

„Neue Hoffnung für Contergan-Opfer“
www.zdfheute.de/panorama/contergan-opfer...ungsgericht-100.html

„Neue Hoffnung für potenzielle Contergan-Opfer“
www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/co...rteil-opfer-100.html

„Wegweisendes Gerichtsurteil Neue Hoffnung für Contergan-Geschädigte“
www.sueddeutsche.de/politik/contergan-ur...3280957?reduced=true

„Ein Urteil für die Vergessenen“
www.zeit.de/gesundheit/2025-07/contergan...te-zahlungen-gericht

Die Stiftung stellt das wie folgt dar:
contergan-infoportal.de/news/bundesverwa...sgericht-bestaetigt/

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist für uns Conterganbetroffene sehr bedauerlich:
Ich persönlich stimme der Meinung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht zu. Ich halte die Entscheidung der Vorinstanz, des Oberverwaltungsgerichts, für richtig:
Wenn es 2 mögliche Ursachen für eine Behinderung gibt und eine mögliche Ursache ist davon eine Conterganschädigung, dann kann man doch nicht sagen, dass die Behinderung nicht mit der Einnahme von Thalidomid in einen Zusammenhang gebracht werden "kann". Denn gerade das Wort "kann" drückt ja die Möglichkeit aus.
Und das Bundesverwaltungsgericht sagt hierzu, im Gegensatz zur Vorinstanz, dem Oberverwaltungsgericht, dass dann, wenn 2 mögliche Ursachen für die Behinderung bestehen, dies für einen solchen möglichen Zusammenhang nicht ausreicht. Vielmehr muss die Conterganschädigung als mögliche Ursache wahrscheinlicher sein.
Ich denke, die Journalisten meinten, dass die Entscheidung zu unseren Gunsten sei, weil die Stiftung neu entscheiden muss. Das ist aber der Fall, weil die Med. Kommission in falscher Besetzung entschieden hat.

Leider wurde über die Verpflichtung zur Neuentscheidung der Stiftung gefeiert, so dass aus dem Blick geriet, dass die substantiell wirklich wesentliche Entscheidung über den Bemessungsmaßstab unterging.

"Und ewig grüßt das Murmeltier" - vor den obersten Gerichtsinstanzen hatten wir immer schon schlechte Karten...

Ohne den Gesetzgeber 2013 wären viele von uns heute noch Sozialhilfeempfänger.




……………………..

G E T Ä U S C H T !! 11 Jul 2025 18:34 #52170

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Ich weiß nicht ob das so eine große Verbesserung ist ob nun 8 Hansel entscheiden oder weiß der Geier wie viele Gutachter.
OK dann wird der Revisionsantrag paar Jahre auf einen Haufen mit anderen Revisionsanträge gelegt und dann nach Jahren kommt dann die Antwort

ABGELEHNT!!!!!!!

Und wo ist das denn dann eine Verbesserung?

Sorry seh ich nicht!

Kann mir das bitte jemand erklären?ist noch immer so wesend Brot ich Esse wesend Lied ich sing also alles gehabt wie immer.

Wenn Hansel ein Schimpfwort sein sollte nehme ich es zurück und sage Marionetten vom Bundesfamilienministerium.
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G E T Ä U S C H T !! 11 Jul 2025 23:34 #52171

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Meine eigene Meinung so lange diese Anticontergan Stiftung ihre eigene Kommission hat die entscheidet über unser Leid wird es keine Gerechtigkeit für uns geben.

Eine sogenannte Contergan Stiftung die uns verschweigt was es für Contergan Schäden gibt und dafür in Kauf nimmt das so viele Contergan Freunde gestorben sind Norbert, Barbara, Dirk und noch so viele andere Freunde das ist nicht meine Stiftung. Es werden Studien in Auftrag gegeben wie diese Gefäßstudie nur um uns hinzuhalten.

Unsere berechtige Ansprüche zu schmälern oder schlichtweg zu ignorieren.

Ist das für mich meine Stiftung?

Andere Frage was hat diese Stiftung jemals für uns erreicht?

Alles was wir erreicht haben ging von ganz vielen Contergan Opfer aus und nichts absolut nichts kam von dieser Contergan Stiftung.

Wenn es nach denen gehen würde wären unsere Renten noch immer unter aller Würde.

Das alles haben wir selber geschafft darauf können wir sehr Stolz sein.

Und auch ihr hier im Contergan Netzwerk habt alle einen Großteil dazu getan jeder von euch kann sich auf die Schulter klopfen und Stolz sein.

Aber bestimmt nicht diese Stiftung.

NIEMALS!!!
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G E T Ä U S C H T !! 12 Jul 2025 14:22 #52172

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Die Frage bleibt nun, wie geht es jetzt weiter da liegen so viele Anträge Alte und Neue wenigstes hätte man hier auf eine Dringlichkeit bestehen müssen Fakt ist das soweit eine Antrag eingeht Generell diese geblockt werden. Auch die Schadensliste total veraltet und das Verrechnen der Punkte ging immer zum Nachteil der Geschädigten aus. Es wurden Generell immer nur die hälfte und noch weniger Punkte vergeben. Und wenn jemand sehr viele Schäden hat dann wurde wie eine Art vergleich gemacht und die Schwärest Geschädigten erhielten alle samt viel zu wenige Punkte.
Stefan
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G E T Ä U S C H T !! 12 Jul 2025 15:29 #52173

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Herr Hackler sagte, dass damit zu rechnen sei, dass bis November der Antragsstau abgearbeitet sein dürfte.

Aber trotzdem ist es wichtig, dass wir mit der Strukturreform vorankommen. Die Ausschüsse im Bundestag sind noch nicht alt, die Berichterstatter haben gerade ihre Arbeit aufgenommen und auch wir vom Contergannetzwerk werden uns zeitnah vorstellen.

Machen wir uns aber nichts vor! Nur mit einer Strukturreform können wir auf die moderne Zeit der Mitsprache und darauf kommen, was die Historie verlangt.
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G E T Ä U S C H T !! 15 Jul 2025 09:07 #52174

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Wieso werden eigentlich von den Gerichten, egal welche Instanz, nicht eigene unabhängige Mediziner als Gutachter in Anspruch genommen ?
So ist doch immer die mediz. Kommission der Contergan Stiftung als Gutachter gesetzt. (ich möcht hier nichts unterstellen)

Das ein OVG oder auch das Bundesverwaltungsgericht den ursprünglichen Grund - die Thalidomid-Empyopathie- Ja oder Nein nicht beurteilen kann ist doch klar. Also, wo bleibt da ein vom Gericht bestelltes unabhängiges Gutachten ?
Selbst ein Weg von tausend Meilen beginnt mit einem Schritt
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G E T Ä U S C H T !! 15 Jul 2025 11:56 #52175

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Das wäre der Wendepunkt in der gesamten Contergan-Geschichte dies hatte ich auch schon sooo oft vorgeschlagen das Beispiel war Prof. Dr. Dr. Peters er hatte bei mir einen schäre Osteoporose und andere Schäden festgestellt.

Als ich Herrn Graf bat dies doch zu erkennen, sagte er mir damals das Herr Peters kein Mitglied der Stiftung sei, und das ist das verderben da innerhalb der Stiftung ob Kommission oder Ärzte wie ein Geheimbund zusammenhalten und nichts nach außen kommet unabhängig Ärzte die unsere Akten Prüfen würden kämmen zu anderen Resultaten und das wäre das Ende der Stiftung.
Stefan
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G E T Ä U S C H T !! 21 Jul 2025 10:38 #52176

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Volley schrieb:
Wieso werden eigentlich von den Gerichten, egal welche Instanz, nicht eigene unabhängige Mediziner als Gutachter in Anspruch genommen ?
So ist doch immer die mediz. Kommission der Contergan Stiftung als Gutachter gesetzt. (ich möcht hier nichts unterstellen)

Das ein OVG oder auch das Bundesverwaltungsgericht den ursprünglichen Grund - die Thalidomid-Empyopathie- Ja oder Nein nicht beurteilen kann ist doch klar. Also, wo bleibt da ein vom Gericht bestelltes unabhängiges Gutachten ?


Das Verwaltungsgericht Köln hat in einigen Fällen durchaus Gutachten von z.B. Unikliniken bestellt.
Ich nehme an, dass die höheren Instanzen Grundsatzentscheidungen treffen und den Einzelfall, wenn nach deren Ermessen erforderlich, wieder an die Erstinstanz zurückweisen.
Grüsse Euch

Braunauge
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G E T Ä U S C H T !! 21 Jul 2025 13:59 #52177

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Braunauge schrieb:

Ich nehme an, dass die höheren Instanzen Grundsatzentscheidungen treffen und den Einzelfall, wenn nach deren Ermessen erforderlich, wieder an die Erstinstanz zurückweisen.

Theoretisch können die auch noch Beweiserhebungen mittels Gutachtenanforderungen durchführen, insbesondere beim OVG noch gut möglich Allerdings beim Bundesverwaltungsgericht war durch die Entscheidung des "unvollständigen" Gremiums der Med. Kommission klar, dass neu in der Stiftung entschieden werden muss. Die Bewertung der Kommssion ist gesetzlich voorgeschrieben und Grundlage des Vorstandbescheides.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hat nun zur Folge, dass alles nochmal von vorne losgeht: Bewertung der Med. Kommission, Vorstandsentscheidung, ggf. Widerspruch, Entscheidung der anderen Med. Kommission, ggf. Klage und ggf. Berufung.
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G E T Ä U S C H T !! 22 Jul 2025 16:56 #52179

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Es ist genau so wie gesagt wurde, das Gericht hat hier versagt da es keinen unabhängigen Gutachter mit einbezogen hat Generell beauftragen die Richter immer unabhängige Gutachter bei Rechtsangelegenheiten. Es ist gut möglich das Grünentahl hier wieder große einflussnahem ausgeübt hat zumal das alles noch in Aachen verhandelt wurde.

Fakt ist das die Stiftung und deren Gutachter glauben das einzige wissen haben über Contergan zu Gutachten, das ist im Grunde der Skandal es hat sich erwiesen das andere Ärzte selbst Professoren Contergan-Schäden Bestätigt haben und wirklich hier bei unabhängig aus Ärztlicher Sicht dies erkennen können.

Solange der Zugang nicht an unabhängige Ärzte gegeben ist, wird sich hier nichts Ändern da die Stiftung dieses System seit über 50 Jahren erfolgreich Praktizieren tut.

Es muss ein Gericht doch erkennen das seitens einer Stiftung in diesem Fall zu ungewöhnlich hohen Ablehnungen gekommen ist, und hierbei müsste das Gericht schon auf Grundlage Gutachterlicher Tätigkeit einen unabhängig Arzt oder sogar Ärzte mit einbeziehen müssen.

Der Skandal ist und bleib, das wir dieses System der Stiftung nicht aufbrechen können, und es liegen genügend Beweise vor das es immer zum Nachteil der Geschädigten kommt und allesamt immer auf dem Klageweg gegen die Stiftung vorgehen müssen und selbst da nicht ihr Recht erhalten, das muss man sich mal vorstellen.
Stefan

G E T Ä U S C H T !! 27 Jul 2025 21:47 #52181

  • susannelothar
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Die Conterganstiftung erweckt meiner Meinung nach mit ihrer Darstellung auf ihrer Webseite den Eindruck, das sie
vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht behalten hat.
Aber ist dies wirklich so??

G E T Ä U S C H T !! 27 Jul 2025 21:50 #52182

  • susannelothar
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