A+ A A-
Willkommen, Gast
Benutzername Passwort: Angemeldet bleiben:

Bundesverwaltungsgericht: Umgang erforderlicher Beweisführung
(1 Leser) (1) Gast
  • Seite:
  • 1

THEMA: Bundesverwaltungsgericht: Umgang erforderlicher Beweisführung

Bundesverwaltungsgericht: Umgang erforderlicher Beweisführung 09 Jul 2025 19:23 #52156

  • admin
  • OFFLINE
  • Administrator/Vorsitzender
  • Beiträge: 3604
  • Punkte: 20438
  • Honor Medal 2010
ZUM ERFORDERLICHEN UMFANG DER BEWEISFÜHRUNG EINES CONTERGANSCHADENS - CONTERGANSTIFTUNG MUSS ÜBER DAS VORLIEGEN EINES SCHADENSFALLES NEU ENTSCHEIDEN- Presseerklärung des Gerichts hier klicken...: www.bverwg.de/de/pm/2025/53
Folgende Benutzer bedankten sich: Braunauge, mitstreiter, marianne, Volley

Bundesverwaltungsgericht: Umgang erforderlicher Beweisführung 10 Jul 2025 09:48 #52157

  • mitstreiter
  • OFFLINE
  • Vollmitglied
  • Beiträge: 552
  • Punkte: 2505
  • Honor Medal 2010
Ganz ehrlich. Ich habe nicht ganz kapiert, was der Urteil sagt. Ich bin kein Jurist und ich würde mich freuen wenn einer die Amtssprache in eine normale deutsche Sprache übersetzen kann.
Mitstreiter
Folgende Benutzer bedankten sich: admin

Bundesverwaltungsgericht: Umgang erforderlicher Beweisführung 10 Jul 2025 10:10 #52158

  • Braunauge
  • OFFLINE
  • Vollmitglied
  • Beiträge: 3193
  • Punkte: 3980
  • Honor Medal 2010
So wie ich das verstehe, muss die Conterganstiftung in diesem Fall mit der neuen Besetzung der Medizinischen Kommission mit zwei "Abteilungen" das Vorliegen einer Conterganschädigung erneut prüfen ("Zwei Augen Prinzip"). Juristisch war die Revision in diesem Fall eigentlich abgeschlossen gewesen.
Grüsse Euch

Braunauge
Folgende Benutzer bedankten sich: admin, mitstreiter, Volley

Bundesverwaltungsgericht: Umgang erforderlicher Beweisführung 10 Jul 2025 10:14 #52159

  • Braunauge
  • OFFLINE
  • Vollmitglied
  • Beiträge: 3193
  • Punkte: 3980
  • Honor Medal 2010
"Vier Augen Prinzip"
Grüsse Euch

Braunauge
Folgende Benutzer bedankten sich: admin

Bundesverwaltungsgericht: Umgang erforderlicher Beweisführung 10 Jul 2025 10:40 #52160

  • Volley
  • OFFLINE
  • registrierter Nutzer
  • Beiträge: 242
  • Punkte: 3602
  • Honor Medal 2010
Ich sehe das auch so. Zumindest einen Teilerfolg für den Kläger, da er ja auch zunächst Widerspruch eingelegt hatte. Ob jetzt die Stiftung zu einer anderen Beurteilung kommt bleibt abzuwarten. Immerhin sind jetzt die Expertisen beider mediz.. Kommissionen plus deren Vorsitzenden gefragt.
Selbst ein Weg von tausend Meilen beginnt mit einem Schritt
Folgende Benutzer bedankten sich: admin, mitstreiter

Bundesverwaltungsgericht: Umgang erforderlicher Beweisführung 10 Jul 2025 11:11 #52161

  • werner
  • OFFLINE
  • Hochaktiv-Moderator(in)
  • Beiträge: 3069
  • Punkte: 6179
  • Honor Medal 2010
Das Urteil hat meiner Meinung auch Konsequenzen für Revisionen, demnach müsste auch dabei entsprechend gehandelt werden. Vielleicht sind sogar alte Entscheidungen anfechtbar. Das dürfte für die Stiftung teuer werden? Bei allen noch nicht entschiedenen Revisionen bestimmt, auch bei anhängigen Gerichtsverfahren!
Folgende Benutzer bedankten sich: admin, mitstreiter, Stefan Hirsch, Volley

Bundesverwaltungsgericht: Umgang erforderlicher Beweisführung 10 Jul 2025 12:34 #52162

  • Braunauge
  • OFFLINE
  • Vollmitglied
  • Beiträge: 3193
  • Punkte: 3980
  • Honor Medal 2010
Grüsse Euch

Braunauge
Folgende Benutzer bedankten sich: admin, mitstreiter, Stefan Hirsch, Volley

Bundesverwaltungsgericht: Umgang erforderlicher Beweisführung 10 Jul 2025 12:54 #52163

  • mitstreiter
  • OFFLINE
  • Vollmitglied
  • Beiträge: 552
  • Punkte: 2505
  • Honor Medal 2010
Danke

Bundesverwaltungsgericht: Umgang erforderlicher Beweisführung 10 Jul 2025 14:20 #52164

  • Stefan Hirsch
  • OFFLINE
  • Vollmitglied
  • Das Böse bleibt nicht für immer
  • Beiträge: 873
  • Punkte: 2455
  • Honor Medal 2010
Wenn man sich überlegt das einige hier wie in diesem Fall 14 Jahre auf Antwort warten , und Gutachten Falsch ausgewertet wurden was man nachweisen kann so muss die Stiftung auf unser verlangen hin in der Tat jeden Antrag der schon vorliegt oder eingereicht wird Prüfen. Was mich wundert das die Anzeige der Aachner davon sprach das 21 Mediziner innerhalb der Stiftung tätigt wäre, das ist eine Unwahrheit.

Hätte die Stiftung 21 Mediziner da wären alles bearbeite worden , Fakt ist das mir Persönlich nur 3 bis 4 Ärzte? in alle den Jahrzähnten unsere Akten entweder überhaupt nicht ausgewertet oder Falsche Gutachten erstellt haben.
Stefan
Folgende Benutzer bedankten sich: admin

Bundesverwaltungsgericht: Umgang erforderlicher Beweisführung 11 Jul 2025 08:27 #52166

  • Braunauge
  • OFFLINE
  • Vollmitglied
  • Beiträge: 3193
  • Punkte: 3980
  • Honor Medal 2010
Ich habe mir das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln in diesem Fall mal.angesehen. Es wird die ebenfalls möglicheTrisomie 8 mehrfach genannt. Trisomie 8 ließe sich aber durch eine Chromosomenanalyse und weiteren genetischen Tests ausschließen. Es würde mich mal interessieren, ob in diese Richtung geprüft wurde.
Grüsse Euch

Braunauge
Folgende Benutzer bedankten sich: admin, Volley

Bundesverwaltungsgericht: Umgang erforderlicher Beweisführung 11 Jul 2025 09:05 #52167

  • admin
  • OFFLINE
  • Administrator/Vorsitzender
  • Beiträge: 3604
  • Punkte: 20438
  • Honor Medal 2010
Es ging in dem Verfahren um 2 Bereiche:
Der erste war bereits mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts erledigt, da die Stiftung hiernach sofort die Med. Kommission umgebaut hat. Es ging insoweit bei Gericht um die Frage: darf ein Gutachter alleine entscheiden oder muss es das Gesamtgremium tun. Letzteres ist der Fall. Die Stiftung hat aber sofort reagiert und so stand das beim Bundesverwaltungsgericht nicht mehr wirklich im Streit.
Wichtiger und bedeutungsvoll, war der 2. Komplex: der Bemessungsmaßstab. Wie hoch muss es wahrscheinlich sein, dass es sich bei einer Behinderung um einen Conterganschaden handelt?
Hierzu heißt es in § 12 Abs 1 Satz 1 des Conterganstiftungsgesetzes, dass "Leistungen wegen Fehlbildungen, die mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Grünenthal GmbH, Aachen, durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können (...)" erbracht werden - "können" ist hierbei das Wort, um das der Streit im Wesentlichen ging.
Wenn es nämlich 2 mögliche Ursachen für eine Behinderung gibt und davon eine Möglichkeit eine Conterganschädigung ist, lässt es die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht ausreichen, dass eine Behinderung mit einer Conterschädigung in Verbindung gebracht werden "kann". Dies halte ich ich auch für richtig, denn schließlich ist es ja möglich. Das Bundesverwaltungsgericht hat das nun gekippt und sagt, wenn es 2 gleichgewichtige Möglichkeiten als Ursache einer Behinderung gibt und eine davon ist eine Conterganschädigung, kann diese für sich genommen nicht anerkannt werden. Vielmehr muss die Conterganschädigung die wahrscheinlichere Möglichkeit sein.
Und damit sieht sich die Stiftung in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
Die Stiftung muss nun zwar neu entscheiden. Aber deshalb, weil das Gesamtgremium der Med. Kommission die Bewertung vornehmen muss. Also alles bei 0 - alles von vorne. Streit in den nächsten Jahren. An der Ablehnung wird dies kaum etwas ändern. Ansonsten wäre die Stiftung nicht bis zum Bundesverwalungsgericht gegangen.
Schlimm nur, dass das Urteil gestern von manchen dann noch als Erfolg gefeiert und bei der Presse so dargestellt wurde....
Folgende Benutzer bedankten sich: werner, susannelothar, Stefan Hirsch, Volley

Bundesverwaltungsgericht: Umgang erforderlicher Beweisführung 11 Jul 2025 09:52 #52168

  • Volley
  • OFFLINE
  • registrierter Nutzer
  • Beiträge: 242
  • Punkte: 3602
  • Honor Medal 2010
Bedeutet das jetzt für den Kläger Thomas K. daß sein langer Weg bis zum Bundesverwaltungsgericht quasi umsonst war ?
Bekommt die erneute Prüfung seiner eingereichten Schädigungen jetzt durch mehr Gutachter der zwei medizi. Kommissionen mehr Chancen auf Anerkennung ?
Selbst ein Weg von tausend Meilen beginnt mit einem Schritt
Folgende Benutzer bedankten sich: admin, werner, susannelothar

Bundesverwaltungsgericht: Umgang erforderlicher Beweisführung 11 Jul 2025 11:22 #52169

  • admin
  • OFFLINE
  • Administrator/Vorsitzender
  • Beiträge: 3604
  • Punkte: 20438
  • Honor Medal 2010
ja, das Bundesverwaltungsgericht hat die Stiftung zur neuen Entscheidung verpflichtet:
www.bverwg.de/pm/2025/53

Und das bedeutet, der Vorstand wird die Akten an die Med. Kommission schicken, diese legt dem Vorstand einen Entscheidungsvorschlag vor, es wiird dann durch den Vorstand ein Bescheid ergehen. Dieser dürfte aus meinen langjährigen Kenntnissen zum Stiftungsgeschehen höchstwahrscheinlich nicht anders ausfallen, wie bisher. Man wird das Medizinische intern und in den Gerichtsverfahren hin und her gewendet haben und sich über die die eingenommene Position sicher sein. Das wird man jetzt ohne neue Tatsachen nicht ändern! Jedenfalls aber kann dann gegen den Widerspruchsbescheid wieder geklagt werden - vor dem Verwaltungsgericht, mit deren ellenlangen Bearbeitungszeiten und dann gegen ein eventuell ablehnendes Urteil u.U. Berufung zum Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.....
Es wird viele, viele Jahre dauern!

Kurzum: alles auf Anfang - mit leider sehr wahrscheinlich vorprogrammierten Ausgang!
Folgende Benutzer bedankten sich: werner, susannelothar, marianne, Tom 61, tina 1961, Volley

Bundesverwaltungsgericht: Umgang erforderlicher Beweisführung 28 Jul 2025 09:31 #52183

  • admin
  • OFFLINE
  • Administrator/Vorsitzender
  • Beiträge: 3604
  • Punkte: 20438
  • Honor Medal 2010
Veröffentlichung der Conterganstiftung
contergan-infoportal.de/news/faqs-zum-ur...ts-vom-09-juli-2025/ :

Text der Veröffentlichung:

FAQ zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09. Juli 2025
28. Juli 2025

Eine Sammlung von Antworten auf häufig gestellte Fragen

Am 09. Juli 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem konkreten Einzelfall eines Antragstellers entschieden, dass die Conterganstiftung über dessen Antrag auf Anerkennung als Geschädigter neu entscheiden muss. Das BVerwG bestätigt damit die verfahrensrechtliche Kritik des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster im Urteil vom November 2023 - nämlich die Notwendigkeit, dass die Medizinische Kommission als Gremium mit Beteiligung aller, zuletzt 22 Kommissionsmitglieder entscheiden muss.

Dieser neuen Vorgabe kam die Conterganstiftung sofort nach Vorlage und Prüfung der Urteilsgründe der Entscheidung des OVG nach. Mit Beschluss durch den Stiftungsrat der Conterganstiftung trat zum 01. November 2024 eine neue Geschäftsordnung in Kraft. Die seitdem tätigen zwei Medizinischen Kommissionen mit je 6 Mitgliedern setzen die vom OVG Münster im Urteil vom November 2023 erstmals geforderten und nun vom BVerwG bestätigten Anforderungen an die Gremienentscheidung vollständig um.

Den konkreten Einzelfall wird die Conterganstiftung auf der Grundlage der neuen Geschäftsordnung durch eine der Medizinischen Kommissionen erneut prüfen lassen.

Über den konkreten Einzelfall hinaus hat das BVerwG zudem eine wesentliche Grundsatzfrage entschieden, die zukünftige Anerkennungsverfahren betrifft: Wie wahrscheinlich muss es sein, dass eine Fehlbildung tatsächlich durch die Einnahme von Contergan in der Schwangerschaft verursacht wurde?

Vorausgegangen ist ebenfalls das Urteil des OVG Münster vom November 2023. Das OVG hatte erstmals entschieden, dass bereits dann anerkannt werden müsse, wenn andere mögliche Ursachen genauso wahrscheinlich sind wie Contergan. Mit dieser Ansicht wurde die jahrelange Rechtsprechung aufgegeben.

Die Conterganstiftung erkannte in diesem Urteil eine rechtliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung - insbesondere für Menschen und ihre Anerkennungsverfahren. Deshalb hat sie Revision gegen das Urteil des OVG Münster eingelegt und eine Entscheidung des BVerwG angestrebt, um Rechtsklarheit zu schaffen. Das OVG selbst hatte diese höchstrichterliche Überprüfung zur Schaffung von Rechtsklarheit ermöglicht, indem es die Revision zugelassen hatte.

Das BVerwG ist bei der Frage des Beweismaßstabs nicht der Rechtsauffassung des OVG Münster gefolgt. Es hat klargestellt, dass eine Gleichwahrscheinlichkeit verschiedener Ursachen nicht ausreicht. Contergan muss die wahrscheinlichste Ursache sein.

Das höchste Verwaltungsgericht der Bundesrepublik Deutschland hat damit die bisherige Anerkennungspraxis im Wesentlichen bestätigt: Eine Anerkennung erfolgt nur, wenn Contergan mit hoher Wahrscheinlichkeit die Hauptursache der Schädigung ist.

Zu diesem Thema haben wir durch das Urteil des BVerwG nun Rechtssicherheit und das begrüßen wir.

Die folgenden Fragen und Antworten sollen Ihnen helfen, das Urteil besser zu verstehen und einzuordnen, was es für Sie bedeuten kann. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung.

1. Frage: Hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09. Juli 2025 Auswirkungen auf mich als anerkannte Geschädigte bzw. anerkannter Geschädigter?

Antwort: Das Urteil hat keine direkten Auswirkungen auf anerkannt geschädigte Personen.



2. Frage: Was bedeutet es für mich, wenn die Medizinische Kommission auch in meinem Fall in unvollständiger Besetzung Befunde geprüft und bewertet haben sollte?

Antwort: In der Vergangenheit wurden nicht alle, zuletzt 21 fachärztlichen Kommissionsmitglieder in jede Antragsprüfung einbezogen, sondern zum Teil nur diejenigen fachärztlichen Kommissionsmitglieder, deren medizinisches Fachgebiet betroffen war. Diese Praxis war vor dem Urteil des OVG vom 23. November 2023 von den Gerichten nicht beanstandet, sondern bestätigt worden. Bescheide aus der Vergangenheit entstanden in einer Verfahrensweise, welche gerichtlich nicht beanstandet worden war, und sind rechtskräftig.



3. Frage: Sollte die Medizinische Kommission in der Vergangenheit über meine Anträge nicht mit einer Gremienentscheidung entschieden haben: Muss mein Fall dann überprüft werden? Werden alle Unterlagen noch einmal geprüft?

Antwort: Die bisherigen Bescheide sind rechtskräftig und müssen nicht überprüft werden. Im Falle einer gesundheitlichen Verschlechterung besteht weiterhin die Möglichkeit, auf der Basis neuer Befunde einen Revisionsantrag zu stellen. Dann prüft die Medizinische Kommission als Gesamtgremium den Antrag und wird eine Entscheidung treffen. In diesem Fall hat das Urteil Auswirkungen, weil die Kommission nun in einer anderen, neuen Besetzung den Antrag und die neuen Befunde prüfen und bewerten wird.



4.Frage: Was bedeutet „Beweismaßstab“ für die Conterganeinnahme durch die Mutter in der Schwangerschaft?

Antwort: Nicht immer lassen sich Dinge vollumfänglich beweisen. Dann muss geprüft werden, wie wahrscheinlich etwas geschah. Für die Conterganeinnahme durch die Mutter in der Schwangerschaft lässt sich im Falle von Neu-Anträgen selten beweisen, dass die Mutter Contergan einnahm: Die Mutter kann vielleicht nicht mehr befragt werden, die damals behandelnden Ärzte können nicht mehr befragt werden, an den Name des Medikaments wird sich nicht mehr erinnert. In jedem Einzelfall muss dann geprüft werden, wie wahrscheinlich die Mutter tatsächlich Contergan eingenommen hat.



5. Frage: Was bedeutet „Beweismaßstab“ für die Ursächlichkeit der Conterganeinnahme für die Schädigung?

Antwort: Für eine Anerkennung muss eine körperliche Schädigung vorliegen, welche sich als Funktionsstörung bemerkbar macht. Nicht jede Schädigung führt auch zu einer Funktionseinschränkung. Eine Funktionseinschränkung ist aber Bedingung für eine Anerkennung. Körperliche Fehlbildungen können sehr viele Ursachen haben, beispielsweise genetische Defekte, Viren, Medikamente wie Thalidomid. Daher ist es schwierig herauszufinden, ob eine Schädigung auf die Einnahme von Contergan zurückzuführen ist. In der Vergangenheit musste die Conterganeinnahme die wahrscheinlichste Ursache für die Schädigung sein. Diesen Bewertungsmaßstab hat das Bundesverwaltungsgericht als Beweismaßstab nun bestätigt.



6. Frage: Die Conterganstiftung hat meinen Neu-Antrag auf Anerkennung abgelehnt. Muss die Conterganstiftung meinen abgelehnten Neu-Antrag nun überprüfen?

Antwort: Wenn ein Bescheid oder ein Widerspruchsbescheid noch nicht vorliegen, ist das Antragsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Bescheid wird unter Beachtung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ergehen. Hat die Conterganstiftung bereits über Ihren Neu-Antrag rechtskräftig entschieden, hat dieser Bescheid Gültigkeit und muss von der Conterganstiftung nicht automatisch überprüft werden.
Folgende Benutzer bedankten sich: werner, Braunauge, Tom 61, tina 1961, Volley

Bundesverwaltungsgericht: Umgang erforderlicher Beweisführung 28 Jul 2025 13:38 #52185

  • Stefan Hirsch
  • OFFLINE
  • Vollmitglied
  • Das Böse bleibt nicht für immer
  • Beiträge: 873
  • Punkte: 2455
  • Honor Medal 2010
Und hier muss doch ein Gericht einsehen das wir keine Jahre warten können , viele von uns sind schon gegangen unsere aller Akten sind Dringend!!! da unsere Lebenszeit Läuft wenn wir nicht sofort einen Anerkennung erhalten ist das weitere Prozessieren sinnlos wenn hier ESIKALT auf unseren TOD spekuliert wird, mir Persönlich verschlägt es alle Menschlichkeit die der Vorstand und die MK hier Listig anwenden wird wie kann das sein das ein Gericht sowas einfach nicht mit berücksichtigt wir sind alle über 60 Jahre Alt.
Stefan
  • Seite:
  • 1
Moderatoren: admin, werner
Ladezeit der Seite: 0.35 Sekunden

Wir in Sozialen Netzwerken

FacebookMySpaceTwitterDiggDeliciousStumbleuponGoogle BookmarksRedditNewsvineTechnoratiLinkedinMixxRSS Feed
@ Contergannetzwerk Deutschland e.V. - alle Rechte vorbehalten!

Register

User Registration
or Abbrechen