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Email i.S. Lebensbescheinigung an die Conterganstiftung
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THEMA: Email i.S. Lebensbescheinigung an die Conterganstiftung

Email i.S. Lebensbescheinigung an die Conterganstiftung 17 Jan 2025 14:04 #51932

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Email i.S. Lebensbescheinigung an die Conterganstiftung

Von: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
Gesendet: Freitag, 17. Januar 2025 09:27
An: xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: Anfrage zu den Rechtsgrundlagen hinsichtlich der Lebensbescheinigung und ihrer Kosten


Sehr geehrte Damen und Herren!

An mich sind als Betroffenenvertreter vielfach Anfrage bezüglich erhobener Gebühren für Lebensbescheinigungen herangetragen worden.

Meine eigenen Lebensbescheinigungen sind stets nicht nur kostenlos erteilt worden, sondern ich meine, dass auch mitgeteilt wurde, dass solche Bescheinigungen kostenlos zu erteilen seien.

Ich bitte daher um Mitteilung der Rechtsgrundlagen, sowohl bezüglich der Verpflichtung zur Abgabe der Lebensbescheinigung hinsichtlich eines Leistungsbezuges, als auch zu den spezifischen Gebühren.

Zugleich bitte ich um Mitteilung, dass Einverständnis zur Veröffentlichung Ihrer Antwort in unserem Forum besteht.

Besten Dank und alles Gute für das Jahr 2025 - bleiben Sie gesund!

Christian Stürmer
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Email i.S. Lebensbescheinigung an die Conterganstiftung 17 Jan 2025 14:52 #51933

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Sehr geehrter Herr Stürmer,

hiermit komme ich zurück auf Ihre Anfrage vom 17.01.2025.

Ob für die Ausstellung der Lebensbescheinigung Gebühren erhoben werden, hängt von der ausstellenden Stelle ab. Es kann sein, dass z. B. in den Bürgerämtern bestimmter Städte eigene Verwaltungsgebührenverordnungen die Erhebung einer Gebühr vorschreiben. Hierauf hat die Conterganstiftung keinen Einfluss. Um den Betroffenen die Abgabe der Lebensbescheinigung zu erleichtern, muss die Lebensbescheinigung seit einigen Jahren nicht mehr zwingend vom Bürgeramt unterzeichnet und gestempelt werden. Die Betroffenen können sich hierzu auch an andere Institutionen und Stellen, wie z. B. Kirchen, Ärzte oder Banken wenden und hierbei die für sie jeweils leichteste Lösung wählen. Durch die freie Wahl der ausstellenden Stelle kann auch leicht eine Gebührenerhebung umgangen werden.

Dass die Conterganstiftung regelmäßig eine Lebensbescheinigung anfordern muss, hat folgenden Hintergrund:

Die Zahlung der Conterganrente setzt voraus, dass die berechtigte Person lebt (vgl. §§ 12, 13 Abs. 2 und 3 ContStifG i. V. m. § 9 Abs. 2 der Satzung der Conterganstiftung).

Um dies nachzuhalten, fordern wir alle zwei Jahre von allen leistungsberechtigten Personen eine Lebensbescheinigung an. Vorbild für die Anforderung der Lebensbescheinigung ist die Deutsche Rentenversicherung. Rentenempfangende der Deutschen Rentenversicherung die in ausländischen Staaten leben, die nicht mit der deutschen Rentenversicherung vernetzt sind, müssen jährlich eine Lebensbescheinigung einreichen.

Diese Antwort dürfen Sie gerne in Ihrem Forum teilen.

Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Kommen Sie bei weiteren Fragen gerne wieder auf mich zu.



Mit freundlichen Grüßen



Christoph Umlau

Geschäftsstelle des Vorstandes

____________________



Conterganstiftung

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 221 3673-3312

Telefax: +49 221 3673-3636

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Email i.S. Lebensbescheinigung an die Conterganstiftung 18 Jan 2025 10:43 #51934

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-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Re: Anfrage zu den Rechtgrundlagen hinsichtlich der Lebensbescheinigung und ihrer Kosten
Datum: Sat, 18 Jan 2025 10:43:17 +0100
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An: Umlau, Christoph <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>


Sehr geehrter Her Umlau!

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich weise aber darauf hin, dass auf dem Formular der Lebensbescheinigung unter der Überschrift "Lebensbescheinigung" vermerkt ist: "gebührenfrei, da für Rentenzwecke". Dies bezieht sich sicher auf § 64 Abs 2, Satz 3 SGB X. Insofern dürfte Gebührenfreiheit nach Bundesrecht und damit für alle amtlichen Lebensbescheinigungen ableitbar sein.

Höflich bitte ich um Rückäußerung und verbleibe mit

freundlichen Grüßen

Christian Stürmer
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Email i.S. Lebensbescheinigung an die Conterganstiftung 18 Jan 2025 13:52 #51935

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ich hatte keine Probleme. Wahrscheinlich hat unser Rathaus keine finanzielle Probleme.
Gruß Mitstreiter
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Email i.S. Lebensbescheinigung an die Conterganstiftung 19 Jan 2025 15:05 #51936

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Nie Probleme gehabt--immer kostenfrei.
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Email i.S. Lebensbescheinigung an die Conterganstiftung 19 Jan 2025 15:47 #51937

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Bei mir war es auch immer kostenfrei. Viele beklagen sich aber, dass sie was zahlen müssen (vgl. "Contergan - mit dem Contergannetzwerk sind wir stark" auf facebook.
Und so schaue ich mal, ob da nicht eine gesetzliche Grundlage existiert, um zu gleichen Behandlung zu kommen.
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Email i.S. Lebensbescheinigung an die Conterganstiftung 25 Jan 2025 17:47 #51945

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Hello!
Ich hoffe ihr habt auch mein lebensbescheinigung erhalten!
Gruss yens

Email i.S. Lebensbescheinigung an die Conterganstiftung 26 Jan 2025 18:05 #51946

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@Yens60, wenn du deine Lebensbescheinigung an die Conterganstiftung gesendet hast, brauchst du dir keine Gedanken machen. Die Conterganstiftung hat drauf hingewiesen, falls jemand vergessen hat die erforderlichen Lebensbescheinigung an die Stiftung zu senden, bekommt von der Stiftung per Post oder Email den schriftlichen Hinweis das erforderlichen Nachweis nachzureichen.
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Email i.S. Lebensbescheinigung an die Conterganstiftung 27 Jan 2025 18:56 #51947

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Email i.S. Lebensbescheinigung an die Conterganstiftung 27 Jan 2025 18:56 #51948

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Einreichung digitaler Unterlagen und Lebensbescheinigungen
24. Januar 2025
Seit dem 23.01.2025 kann die Conterganstiftung nur noch E-Mails im Text-Format versenden und empfangen. Die Entscheidung wurde durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben getroffen, bei dem die Conterganstiftung administrativ angeschlossen ist. Sie ist eine reine Vorsichtsmaßnahme zur Schließung von Sicherheitslücken beim Versand und Erhalt von E-Mails im HTML-Format.

Bitte berücksichtigen Sie, dass durch diese Sicherheitsvorkehrung in die E-Mail integrierte Fotos oder Screenshots nicht mehr angezeigt werden. Wir bitten Sie daher darum, antragsrelevante Unterlagen oder Lebensbescheinigungen stets als Screenshot, Foto oder PDF-Scan der E-Mail anzuhängen. Der klassische Weg per Post steht Ihnen selbstverständlich ebenfalls offen. Hierfür können allerdings keine Kosten übernommen werden.

Sollten Probleme mit bereits eingegangen E-Mails auftreten, kommen wir unmittelbar auf Sie zu.
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