Deinem Eindruck kann ich leider nicht widersprechen.....
Wir sind aber dran! Wir müssen, wie immer, zusammenstehen und dann kommen wie wir mit guten Argumenten auch über die uns in den Weg gelegten Stolperfallen. Die Befristung ist quasi begründet mit Gleichheit des Conterganstiftungsgesetzes mit dem HIV-Hilfegesetz. Und das HIV-Hilfegesetz ist- sorry! - grundsätzlich anders ausgerichtet als das Conterganstiftungsgesetz.....
Und was noch zu sagen ist, wenn wir auch die Vorschläge aus dem Gutachten aus guten Gründen komplett ablehnen, so haben wir einen geraden Kurs. Mit unseren Ausgestaltungsvorschlägen einer Hinterbliebenenversorgung haben wir die Diskussion eröffnet. Jetzt gilt es, eine Diskussion zu führen und unter Berücksichtigung dessen, werden wir auf profund rechtswissenschaftlicher Basis klare endgültige Forderungen erarbeiten und erheben.
Wichtig ist, dass möglichst viele von uns da sind, wenn wir sie brauchen! Demnächst dazu mehr!
Herzliche Grüße
Euer Christian