Vielen Dank Christian Stürmer für deinen Einsatz! Das zeigt wie wichtig es war deine Bedenken den Abgeordneten mitzuteilen.Gut ,das Du die Politik darauf hingewiesen hast,welche Schwierigkeiten es geben kann,wenn man nur "unvollständig" schreibt. Das sieht man schon daran wie der Rechtsanwalt Jens Beek dies ausdrücklich erklärt ,wie groß der Unterschied ist, wenn das Wort vorsätzlich entfällt. Ich zitiere :Hierzu sagte der Bundestagabgeordnete, Rechtsanwalt Jens Beek (FDP) in der Lesung des Gesetzes am Donnerstag im Deutschen Bundestag:
„Die Betroffenen werden von uns gehört. Und auch die Eingaben die es noch zum 5.Conterganstiftungsänderungsgesetz gegeben hat sind deswegen mit eingeflossen – beispielsweise in der Formulierung, dass nur vorsätzlich unvollständige Angaben überhaupt zu Überprüfungsverfahren führen können. Ein Wort macht einen großen Unterschied“