A+ A A-
Willkommen, Gast
Benutzername Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA: Schwerbehindertenrecht 23.10.2012

Schwerbehindertenrecht 23.10.2012 23 Okt 2012 20:03 #22319

  • Brigitte1959
Ihr Recht als Schwerbehinderter - Feststellung des Grades der Behinderung und Merkzeichen
Rechtsgebiete: Schwerbehindertenrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Rentenversicherungsrecht, Pflegerecht
Rechtstipp vom 23.10.2012
Der Begriff der Behinderung bezieht sich nicht nur auf Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben, sondern auf alle Lebensbereiche. Die Behinderung ist als Maß für den Mangel an körperlichem, geistigem oder seelischem Vermögen anzusehen, so dass aus dem Grad der Behinderung nicht direkt auf die (berufliche) Leistungsfähigkeit geschlossen werden kann. Das bedeutet, dass selbst ein hoher Grad der Behinderung nicht zwingend mit einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente einhergeht.

Die Behinderung darf nicht nur vorübergehend auftreten, d.h. die Prognose der weiteren Entwicklung der Funktionsbeeinträchtigung muss ergeben, dass sie mindestens 6 Monate anhalten wird.

Das Ausmaß der Behinderung wird mit dem Grad der Behinderung (GdB) angegeben, welcher in 10er Graden abgestuft dargestellt wird. Der geringste Ansatz ist 10, der höchste 100. Ein Anspruch auf Feststellung besteht allerdings nur ab einem GdB von 20. Ab einem (Gesamt-) GdB von 50 ist eine Schwerbehinderteneigenschaft gegeben.

Seelische Begleiterscheinungen und Schmerzen sind bei der Bewertung des GdB zu berücksichtigen; Gesundheitsstörungen, die erst in der Zukunft zu erwarten sind, hingegen nicht. Für die Feststellung des GdB wird in den meisten Fällen ein ärztliches Gutachten notwendig sein.

Für die Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des GdB ist ein Antrag des behinderten Menschen zwingend erforderlich, welcher schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Versorgungsamt zu stellen ist. Die weitere Sachverhaltsaufklärung, insbesondere auch die Einholung medizinischer Stellungnahmen und Gutachten, erfolgt dann von Amts wegen. Grundsätzlich wirkt dieser Antrag nur für die Zukunft, d.h. eine rückwirkende Feststellung des GdB für einen Zeitraum vor der Antragstellung scheidet regelmäßig aus.

Oft liegt nicht nur eine spezielle Beeinträchtigung vor, sondern der Antragsteller macht mehrere Gesundheitsstörungen geltend. In diesen Fällen ist auf Grundlage des höchsten Einzel- GdB eine Wertung der weiteren Funktionsbeeinträchtigungen vorzunehmen, inwieweit sich hierdurch das Ausmaß der Behinderung erhöht. Deshalb ist der festgestellte Gesamt- GdB meist geringer als die Summe der Einzel- GdB.

Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen wird auf Antrag das dem Nachteilsausgleich zugeordnete Symbol (sog. Merkzeichen) in den Schwerbehindertenausweis eingetragen. Diese Nachteilsausgleiche setzen in der Regel die Schwerbehinderteneigenschaft voraus.

Mit der Feststellung und Eintragung der Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis sind unterschiedlichste Vorteile des Berechtigten verbunden, beispielsweise kommt die Ermäßigung der KfZ- Steuer oder die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr bei Merkzeichen „G" oder die Gewährung von Parkerleichterungen („Behindertenparkplatz") bei Merkzeichen „aG", aber auch die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Merkzeichen „RF" in Betracht.

Oft erfolgt die Bewertung des GdB jedoch fehlerhaft.

Es ist deshalb anzuraten, bei Zweifeln an der korrekten Feststellung des GdB gegen den fehlerhaften Bescheid Widerspruch zu erheben. Dieser ist grundsätzlich nur innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides möglich.

Es ist zu beachten, dass eine Überprüfung bindender Entscheidungen der Behörde gemäß § 44 I SGB X grundsätzlich nicht in Betracht kommt, da mit der Feststellung des Grades der Behinderung oder der Schwerbehinderteneigenschaft nicht unmittelbar über Sozialleistungen entschieden wird. Dies bedeutet, dass nach Ablauf der Widerspruchsfrist grundsätzlich nur eine Änderung für die Zukunft erfolgen kann. Ein rechtzeitiges Reagieren nach dem Zugang eines fehlerhaften Bescheides ist daher dringend anzuraten.

Wir unterstützen Sie hierbei gern. Wir prüfen die Erfolgsaussichten der Rechtsmittel und stellen Ihre Ansprüche im Widerspruchs- und Klageverfahren dar.

Aw: Schwerbehindertenrecht 23.10.2012 23 Okt 2012 22:23 #22321

  • nocontergan
  • OFFLINE
  • Vollmitglied
  • Moderator a. D.
  • Beiträge: 1179
  • Punkte: 2996
  • Honor Medal 2010
Brigitte1959 schrieb:
. . . Rechtstipp vom 23.10.2012

. . . . . .

auch die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Merkzeichen „RF" in Betracht.

. . . . . .


Noch ist das richtig, aber ab Januar 2013 ist es Schnee von gestern.



.
Gruß Markus

______________________________________________________________________
Folgende Benutzer bedankten sich: Braunauge, Tom 61

Aw: Schwerbehindertenrecht 23.10.2012 16 Nov 2012 08:31 #23336

  • donibe
  • OFFLINE
  • registrierter Gast
  • Beiträge: 373
  • Punkte: 303

Dateianhang:

Dateiname: gdb_mde_tabelle.pdf
Dateigröße: 491 KB

Isch au wichtig

Bepunktung beim Schwerbehindertenausweis

vmg.vsbinfo.de/b/index.htm


Teil A: Allgemeine Grundsätze
Vorbemerkung:
Wenn mit dem Grad der Behinderung und dem Grad der Schädigungsfolgen das Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemeint ist, wird (im Text der VMG) einheitlich die Abkürzung GdS benutzt.
1. Schädigungsfolgen
2. Grad der Schädigungsfolgen (GdS), Grad der Behinderung (GdB)
3. Gesamt-GdS
4. Hilflosigkeit
5. Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen
6. Blindheit und hochgradige Sehbehinderung
7. Wesentliche Änderung der Verhältnisse
Teil B: GdS-Tabelle
1. Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle
2. Kopf und Gesicht
2.1 Narben nach Warzenfortsatzaufmeißelung
2.2 Sensibilitätsstörungen im Gesichtsbereich
2.3 Echte Migräne
2.4 Periphere Fazialisparese
3. Nervensystem und Psyche
3.1 Hirnschäden
3.1.1 Grundsätze der Gesamtbewertung von Hirnschäden
3.1.2 Bewertung von Hirnschäden mit isoliert vorkommenden bzw. führenden Syndromen
3.2 Narkolepsie
3.3 Hirntumoren
3.4 Beeinträchtigungen der geistigen Leistungsfähigkeit im Kindes- und Jugendalter
3.4.1 Entwicklungsstörungen im Kleinkindesalter
3.4.2 Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit im Schul- und Jugendalter
3.5 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
3.5.1 Tief greifende Entwicklungsstörungen (insbesondere frühkindlicher Autismus, atypischer Autismus, Asperger-Syndrom)
3.5.2 Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität
3.5.3 Störungen des Sozialverhaltens und Störungen sozialer Funktionen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
3.6 Schizophrene und affektive Psychosen
3.7 Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen
3.8 Psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
3.9 Rückenmarkschäden
3.10 Multiple Sklerose
3.11 Polyneuropathien
4. Sehorgan
4.1 Verlust eines Auges mit dauernder, einer Behandlung nicht zugänglichen Eiterung der Augenhöhle
4.2 Linsenverlust
4.3 Die augenärztliche Untersuchung
4.4 Augenmuskellähmungen, Strabismus
4.5 Gesichtsfeldausfälle
4.6 Ausfall des Farbensinns
4.7 Hornhauttransplantation
4.8 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen Augentumors
5. Hör- und Gleichgewichtsorgan
5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
5.2 Hörverlust
5.2.1 Ermittlung des prozentualen Hörverlustes - Tabelle A
5.2.2 Ermittlung des prozentualen Hörverlustes - Tabelle B
5.2.3 3-Frequenztabelle - Tabelle C
5.2.4 Ermittlung des GdS aus den Schwerhörigkeitsgraden für beide Ohren - Tabelle D
5.3 Gleichgewichtsstörungen
5.4 Chronische Mittelohrentzündung
5.5 Verlust einer Ohrmuschel
6. Nase
6.1 Völliger Verlust der Nase
6.2 Stinknase (Ozaena)
6.3 Völliger Verlust des Riechvermögens
7. Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege
7.1 Lippendefekt
7.2 Schwere Funktionsstörung der Zunge
7.3 Verlust eines Teiles des Unterkiefers
7.4 Umfassender Zahnverlust
7.5 Ausgedehnter Defekt des Gaumens
7.6 Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten bei Kindern
7.7 Schluckstörungen
7.8 Verlust des Kehlkopfes
7.9 Tracheostoma
7.10 Funktionelle und organische Stimmstörungen
7.11 Artikulationsstörungen
8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen
8.1 Brüche und Defekte der Knochen des Brustkorbs
8.2 Chronische Bronchitis, Bronchiektasen
8.3 Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion
8.4 Heilungsbewährung nach Lungentransplantation
8.5 Bronchialasthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion
8.6 Bronchialasthma bei Kindern
8.7 Schlaf-Apnoe-Syndrom
8.8 Tuberkulose
8.9 Sarkoidose
9. Herz und Kreislauf
9.1 Krankheiten des Herzens
9.1.1 Einschränkung der Herzleistung
9.1.2 Nach operativen und anderen therapeutischen Eingriffen am Herzen
9.1.3 Herzinfarkt
9.1.4 Heilungsbewährung nach Herztransplantation
9.1.5 Fremdkörper im Herzmuskel oder Herzbeutel
9.1.6 Rhythmusstörungen
9.2 Gefäßkrankheiten
9.2.1 Arterielle Verschlusskrankheiten, Arterienverschlüsse an den Beinen
9.2.2 Größere gefäßchirurgische Eingriff
9.2.3 Unkomplizierte Krampfadern
9.3 Hypertonie (Bluthochdruck)
10. Verdauungsorgane
10.1 Speiseröhrenkrankheiten
10.2 Magen- und Darmkrankheiten
10.2.1 Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwürsleiden
10.2.2 Chronische Darmstörungen (irritabler Darm, Divertikulose, Divertikulitis, Darmteilresektion)
10.2.3 Bauchfellverwachsungen
10.2.4 Hämorrhoiden
10.3 Krankheiten der Leber, Gallenwege und Bauchspeicheldrüse
10.3.1 Chronische Hepatitis
10.3.2 Fibrose der Leber ohne Komplikationen
10.3.3 Fettleber (auch nutritiv-toxisch) ohne Mesenchymreaktion
10.3.4 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen primären Lebertumors
10.3.5 Primäre biliäre Zirrhose, primäre sklerosierende Cholangitis
10.3.6 Chronische Krankheit der Bauchspeicheldrüse (exkretorische Funktion)
11. Brüche (Hernien)
11.1 Leisten- oder Schenkelbruch
11.2 Nabelbruch oder Bruch in der weißen Linie
11.3 Zwerchfellbrüche (einschl. Zwerchfellrelaxation)
12. Harnorgane
12.1 Nierenschäden
12.1.1 Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere
12.1.2 Nierenschäden ohne Einschränkung der Nierenfunktion
12.1.3 Nierenschäden mit Einschränkung der Nierenfunktion
12.1.4 Heilungsbewährung nach Nierentransplantation
12.2 Schäden der Harnwege
12.2.1 Chronische Harnwegsentzündungen
12.2.2 Entleerungsstörungen der Blase
12.2.3 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen Blasentumors
12.2.4 Harninkontinenz
13. Männliche Geschlechtsorgane
13.1 Verlust des Penis
13.2 Unterentwicklung, Verlust oder Schwund eines Hodens
13.3 Hydrozele (sog. Wasserbruch)
13.4 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen Hodentumors
13.5 Chronische bakterielle Entzündung der Vorsteherdrüse oder abakterielle Prostatopathie
13.6 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen Prostatatumors
14. Weibliche Geschlechtsorgane
14.1 Verlust der Brust (Mastektomie)
14.2 Verlust der Gebärmutter und/oder Sterilität
14.3 Verlust eines Eierstockes
14.4 Chronischer oder chronisch-rezidivierender entzündlicher Prozess der Adnexe
14.5 Endometriose
14.6 Scheidenfisteln
15. Stoffwechsel, innere Sekretion
15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
15.2 Gicht
15.3 Fettstoffwechselkrankheit
15.4 Phenylketonurie
15.5 Mukoviszidose (zystische Fibrose)
15.6 Schilddrüsenkrankheiten
15.7 Chronische Nebennierenrindeninsuffizienz (Addison-Syndrom)
15.8 Porphyrien
16. Blut, blutbildende Organe, Immunsystem
16.1 Verlust der Milz
16.2 Hodgkin-Krankheit
16.3 Non-Hodgkin-Lymphome
16.3.1 Chronische lymphatische Leukämie und andere generalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome
16.3.2 Hochmaligne Non-Hodgkin-Lymphome
16.4 Plasmozytom (Myelom)
16.5 Myeloproliferative und myelodysplastische/myeloproliferative Neoplasien
16.5.1 Chronische myeloische Leukämie, BCR/ABL-positiv
16.5.2 Atypische chronische myeloische Leukämie, BCR/ABL-negativ; chronische Neutrophilen-Leukämie; chronische myelomonozytäre Leukämie
16.5.3 Primäre Myelofibrose (Chronische idiopathische Myelofibrose)
16.5.4 Chronische Eosinophilen-Leukämie/Hypereosinophilie-Syndrom
16.5.5 Polycythaemia vera
16.5.6 Essentielle Thrombozythämie
16.5.7 Juvenile myelomonozytäre Leukämie
16.6 Akute Leukämien
16.7 Myelodysplastische Syndrome
16.8 Knochenmark- und Stammzelltransplantation
16.9 Anämien
16.10 Hämophilie und entsprechende plasmatische Blutungskrankheiten
16.11 Immundefekte
17.Haut
17.1 Ekzeme
17.2 Chronisch rezidivierende Urtikaria / Quincke-Ödem
17.3 Akne
17.4 Rosazea, Rhinophym
17.5 Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten des Bindegewebes (z.B. Lupus erythematodes, Dermatomyositis, progressive systemische Sklerodermie)
17.6 Blasenbildende Hautkrankheiten (z.B. Pemphigus, Pemphigoide)
17.7 Psoriasis vulgaris
17.8 Erythrodermien
17.9 Ichthyosis
17.10 Mykosen
17.11 Totaler Haarausfall
17.12 Naevus
17.13 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut
18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
18.1 Allgemeines
18.2.1 Entzündlich-rheumatische Krankheiten (z.B. Bechterew-Krankheit)
18.2.2 Kollagenosen (z.B. systemischer Lupus erythematodes, progressiv-systemische Sklerose, Polymyositis/Dermatomyositis)
18.2.3 Vaskulitiden (z.B. Panarteriitis nodosa, Polymyalgia rheumatica)
18.3 Nicht-entzündliche Krankheiten der Weichteile
18.4 Fibromyalgie
18.5 Chronische Osteomyelitis
18.6 Muskelkrankheiten
18.7 Kleinwuchs
18.8 Großwuchs
18.9 Wirbelsäulenschäden
18.10 Beckenschäden
18.11 Gliedmaßenschäden, Allgemeines
18.12 Endoprothesen der Gelenke
18.13 Schäden der oberen Gliedmaßen
18.14 Schäden der unteren Gliedmaßen
?
Folgende Benutzer bedankten sich: Braunauge, Brigitte1959, marianne, Tom 61, tina 1961
  • Seite:
  • 1
Moderatoren: admin, werner
Ladezeit der Seite: 0.31 Sekunden

Wir in Sozialen Netzwerken

FacebookMySpaceTwitterDiggDeliciousStumbleuponGoogle BookmarksRedditNewsvineTechnoratiLinkedinMixxRSS Feed
@ Contergannetzwerk Deutschland e.V. - alle Rechte vorbehalten!

Register

User Registration
or Abbrechen