Wir brauchen keine Almosen oder willkürlich festgesetzte Renten, sondern Zahlungen,die ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.
Der Staat soll, bzw. muss endlich seiner Verantwortung gerecht werden,die er durch die Haftungsübernahme mit den Conterganstiftungsgesetz übernommen hat.
Die im Jahr 2008 beschlossene Verdoppelung der Renten ist keine Besserstellung der Conterganopfer, sondern es wurde nur die schon in den70er Jahren durch das Bundesverfassungsgericht geforderte Anpassung der Renten nachgeholt
Wer behauptet ,dem sei nicht so, der vergisst , dass wir bei Beginn der Rentenzahlung Kinder waren. Die Rente hätte spätestens mit der Volljährigkeit von 60% (wie im Sozialrecht) auf 100% erhöht werden müssen.
Allein der dadurch entstandene Schaden des einzelnen Betroffenen liegt im sechsstelligen Bereich.
Die Folge davon ist eine teilweise Verarmung der Contergangeschädigten und deren Angehörige.
Abgesehen davon , dass nicht einmal unser behinderungsbedingter Mehraufwand beglichen wurde , ist weder jemals Schmerzensgeld noch der Erwerbsminderungsschaden ersetzt worden.
Deshalb halte ich es für unerlässlich , nach dem Forderungskatalog des CND entschädigt zu werden!
Unser Forderungskatalog:
www.contergannetzwerk.de/Forderungskatal...0Deutschland_e_V.pdf