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THEMA: Umlaufverfahren Änderung RL f. Kompetenzzentren

Umlaufverfahren Änderung RL f. Kompetenzzentren 24 Jan 2022 10:11 #48936

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Die Richtlinien bezüglich der Förderung der Kompetenzzentren sollen geändert werden. Hierbei ist die Intension auch die, Anschlussförderungen im Folgejahr nahtloser stattfinden zu lassen. Ich sehe ein Problem darin, dass Komptenzzentren sämtliche Kosten für das jeweilige Jahr komplett vorfinanzieren müssen und erst im Folgerjahr, auch nicht zu 100%, sondern zu 80 % erstattet bekommen. Bei dieser Verfahrensweise könnten uns Geschädigten unter Umständen gute Angebote verloren gehen. Hierauf richtet sich mein Schreiben:


Christian Stürmer

Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung
(Betroffenenvertreter)

73760 Ostfildern, Weiherhagstr. 6, Telefon: 017670967290




An die

Conterganstiftung





Umlaufverfahren bezüglich der Kompetenzzentren





Sehr geehrte Damen und Herren!

Zunächst bedanke ich mich beim Vorstand und bei der Geschäftsstelle für die gute Abwicklung der komplizierten Förderverfahren.

Bezüglich Punkt 7.5 der "Richtlinie für die Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren durch die Conterganstiftung" komme ich noch auf das Auszahlungsverfahren zurück und habe hierzu 2 Fragen:

Die Förderungsempfängerinnen und Förderungsempfänger müssen sämtliche Kosten im Hinblick auf Ihre Kompetenzzentrumseigenschaft in jeweiligen Tätigkeitsjahr vorfinanzieren und erhalten erst im Folgejahr das Geld zu 80 % erstattet. Insofern habe ich Bedenken, dass sich Personen/Unternehmen/Institute durch diese Finanzierungsregelungen von der Teilnahme hinsichtlich der Verfahren bezüglich der Kompetenzzentren abschrecken lassen und den Geschädigten so unter Umstände gute Angebote verloren gehen.


Insofern habe ich die Fragen,

1.) ob bekannt ist, dass Personen/Unternehmen/Institute von Ihrer Teilnahme am Förderverfahren bezüglich der Kompetenzzentren aufgrund der Finanzierungsbedingungen Abstand genommen haben und

2.) ob es nicht zur Vermeidung solcher Wirkungen möglich ist, wenigstens Abschlagszahlungen in das Finanzierungssystem zu implementieren.


Es handelt sich im Einzelfall ja oft um beträchtliche Jahresaufwendungen, wobei sicherlich häufig eine Vorfinanzierung aus den normalen, oft ja schon sehr knappen Budgets der jeweiligen Einrichtungen schlecht oder gar nicht möglich sein dürfte. Wenn schon eine 100%-Finanzierung nicht gewollt oder möglich ist, so halte ich Abschlagszahlungen als einen guten Mittelweg.


Ich bitte um Prüfung und Nachricht.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen


Christian Stürmer
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