Beratung - Durchsetzung des Wunsch- und Wahlrechts
02. Dezember 2025
Das grundsätzlich bei der Beantragung einer Rehabilitation geltende Wunsch- und Wahlrecht ist für Betroffene von besonderer Bedeutung, da das komplexe und individuelle Schädigungsmuster ein speziell abgestimmtes Rehabilitationskonzept erfordert.
Der Beratungsbereich steht Ihnen bei der Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechts gerne unterstützend zur Seite. So konnte kürzlich im Rahmen einer Beratungsanfrage erfolgreich das Wunsch- und Wahlrecht einer betroffenen Person durchgesetzt werden, sodass der Rehabilitationsaufenthalt anschließend in der gewünschten Einrichtung durchgeführt werden konnte.
Da der Rehabilitationsbedarf von Menschen mit Conterganschädigung insgesamt weiter steigt, ist der Vorstand der Conterganstiftung mit Schreiben vom 18.08.2025 an den GKV-Spitzenverband herangetreten, um über das Wunsch- und Wahlrecht hinaus erneut für den erhöhten Bedarf zu sensibilisieren. (CIP berichtete hier)
In seiner Antwort vom 02.09.2025 hat der GKV-Spitzenverband den Appell der Stiftung bestätigt und in einem Rundschreiben den Hinweis erteilt, über Leistungsanträge von Menschen mit Conterganschädigung möglichst zügig und unbürokratisch zu bearbeiten. Bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen ist zugunsten der Contergangeschädigten von einer Verkürzung des Vierjahresintervalls auszugehen, wenn aus dem Antrag die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme hervorgeht.
Der Beratungsbereich der Geschäftsstelle stellt Ihnen alle entsprechenden Dokumente gerne bereit, wenn Sie diese bei der Beantragung einer Reha benötigen.
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