Informationen an die Conterganopfer im Rahmen meiner Eigenschaft als Betroffenenvertreter im Stiftungsrat:
Das Bundesministerium (BMFSFJ) hat zur Vorbereitung des Evaluationsberichtes, gemäß § 25 Conterganstiftungsgesetz, das Gerentologische Institut - Prof. Kruse beauftragt, eine „Expertise über die Auswirkungen der Pauschalierung der Leistungen für spezifische Bedarfe und des Beratungs- und Behandlungsangebotes für die Leistungsberechtigten nach dem Conterganstiftungsgesetz durch das Vierte Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes“ zu erstellen.
Beginn der Studie: 1.3.2019, Laufzeit: 6 Monate
Das Ministerium beabsichtigt, die Ergebnisse dieser Expertise, zusammen mit einer Stellungnahme bezüglich einer Strukturreform der Conterganstiftung anschließend im Bundestag vorzulegen.
Wenn ich mich zwar über die Beauftragung des Gerontologischen Institutes freue, denn Professor Kruse war in der Vergangenheit ja stets auf unserer Seite, so sind die Gefahren, die mit der beabsichtigten Strukturreform der Stiftung zusammenhängen, umso größer. Bezüglich der Strukturreform wurde ein Gutachten von einem Prof. Schauhoff erstellt. dieser hat Vorschläge gemacht, die uns Betroffenenvertretern nach wie vor vorenthalten werden; wir bekommen keine Auskünfte.