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09.01.2019 Aktuelle Meldung Conterganstiftung
Dieter Hackler zum neuen Vorsitzenden der Conterganstiftung bestellt
Die Conterganstiftung setzt sich für die Belange von contergangeschädigte Menschen ein. Ab Januar 2019 wird der Theologe Dieter Hackler neuer Vorsitzender der Stiftung.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat am 9. Januar den Theologen Dieter Hackler zum neuen ehrenamtlichen Vorsitzenden des Vorstands der Conterganstiftung für behinderte Menschen bestellt. Damit löst er Marlene Rupprecht ab, die diese Aufgabe nach vier Jahren aus persönlichen Gründen abgibt.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
"Mit Dieter Hackler haben wir einen erfahrenen und profilierten Kenner des Conterganthemas für diese wichtige Position gewinnen können. Marlene Rupprecht möchte ich meinen sehr herzlichen Dank für ihren engagierten Einsatz für die contergangeschädigten Menschen aussprechen. Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Sozialpolitikerin hat sie die Stiftung für die Betroffenen in besonderer Weise weiterentwickelt. An der deutlichen Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen - vor allem durch die Auszahlung von Pauschalen für besondere Bedarfe - hat sie großen Anteil."
Zur Person
Dieter Hackler war von 2006 bis 2014 Leiter der Abteilung "Ältere Menschen" im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und von 2008 bis 2014 Stiftungsratsvorsitzender der Conterganstiftung für behinderte Menschen. Sein großes Engagement zugunsten der Betroffenen in dieser Zeit hat dazu geführt, dass seit 2009 jährliche Sonderzahlungen an die Betroffenen geleistet werden und es 2013 zu einer deutlichen Erhöhung der Conterganrenten sowie zur Einführung zusätzlicher Leistungen für besondere Bedarfe gekommen ist.
Contergangeschädigte Menschen unterstützen
Die öffentlich-rechtliche Conterganstiftung war 1972 mit Mitteln des Bundes und der Firma Grünenthal GmbH gegründet worden. Anlass hierfür war die unter der Bezeichnung "Contergan-Katastrophe" in das Bewusstsein der Öffentlichkeit getretene Schädigung ungeborener Kinder infolge der Einnahme des Arzneimittels Contergan durch die Mutter während der Schwangerschaft. Die Geschädigten erhalten je nach Schwere ihrer Beeinträchtigung eine einmalige Kapitalentschädigung, eine monatliche Rente, eine jährliche Sonderzahlung sowie jährliche Pauschalen für besondere Bedarfe über die Stiftung. Außerdem fördert die Stiftung Projekte, die den Betroffenen zugutekommen. Die Stiftung steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesfamilienministeriums und betreut rund 2700 Betroffene, die heute in der Regel zwischen 55 und 60 Jahre sind.