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THEMA: Hinweise zu d. Pauschalauszahlungen f. die spezifischen Bedarfe

Hinweise zu d. Pauschalauszahlungen f. die spezifischen Bedarfe 15 Dez 2016 23:02 #42691

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Aufgrund von kursierenden Gerüchten unter den contergangeschädigten Menschen, hier eine Klarstellung:

Die Pauschalen für spezifische Bedarfe werden OHNE WEITERE NACHWEISE ( je nach Höhe der Schadenspunkte) pauschal gezahlt und zwar sowohl für den Sockelbetrag UND AUCH für den Zuschlag ( je nach Höhe der Schadenspunkte) - gem. § 13 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 n.F.
Es brauchen also künftig keine Nachweise für beabsichtigte Anschaffungen eingereicht werden

Dieses Modell hat das Contergannetzwerk Deutschland e.V. den Sachverständigen vorgeschlagen, die die Expertisen für die Evaluierung erstellt haben. Wir freuen uns, dass sich der Gesetzgeber hierfür entschieden hat.

Weiterhin weise ich darauf hin, dass in diesem Jahr noch Leistungen beantragt werden können. Es gilt also noch das alte Recht und zwar solange, bis das neue Gesetz rechtswirksam ist. Das wird dann der Fall sein, wenn der Bundesrat zugestimmt, der Bundespräsident unterschrieben hat und das Ganze im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Es muss damit klar sein, dass die in diesem Jahr beantragten Leistungen natürlich nicht von den Pauschalen abgezogen werden.

Anders wird es sich verhalten, in Fällen, in denen im nächsten Jahr Anträge gestellt werden, sofern das neue Gesetz noch nicht in Kraft wäre . Sollte das neue Gesetz beispielsweise im Februar oder März in Kraft treten und käme jemand auf die Idee, im Januar noch spezifische Bedarfe zu beantragen, so würden die insoweit erhaltenen Leistungen von den Pauschalen abgezogen.


Hier ein Auszug mit einer Tabelle hinsichtlich der Höhe der Leistungen (aus dem Bericht der Bundesregierung) - gestaffelt nach Schadenspunkten.....
Anhang:

Hinweise zu d. Pauschalauszahlungen f. die spezifischen Bedarfe 16 Dez 2016 00:07 #42694

  • L.Eben
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SuperErfolg. Danke für die harte Arbeit und Zähigkeit gegen die Stiftungsverantwortlichen.
Die Verantwortlichen aus den Ministerien und der Stiftungsvorstand haben die letzten drei Jahre versucht
den Geschädigten mit Vorsatz Stiftungsleistungen zu verwehren. Ca. 85 Mio€ in drei Jahren wurde den ConterganOpfern
mit maximaler Verhinderung vorenthalten.
Nur durch Rücktritt des Vorstands und der verantwortlichen Ministerialen kann die Stiftung weitergehen.
Danke Christian

Ludwig

Hinweise zu d. Pauschalauszahlungen f. die spezifischen Bedarfe 16 Dez 2016 13:40 #42717

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-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: dringliche Fragen bezüglich der Zurechnung zum Jahresbudget bei den spezifischen Bedarfen
Datum: Fri, 16 Dec 2016 13:40:57 +0100
Von: Christian Stürmer <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
An: Geschäftsstelle <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>



Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen


73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6

Tel: 0711/3101676
0172/7935325
Fax: 0711/63346065
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


16.12.2016


Sehr geehrte Damen und Herren!

Auf vielzählige Nachfrage von contergangeschädigten Menschen, bitte ich höflich um möglichst eine zeitnahe Beantwortung folgender Fragen:

In den vergangenen Jahren war es so, dass eine beantragten Leistung dann noch einem Kalenderjahr zugeordnet wurde, wenn in diesem die vollständigen Antragsunterlagen bei der Stiftung eingegangen sind.

Ist dies weiterhin noch so?

Beantragt jemand im Verlaufe dieses Jahres noch eine Leistung, wird diese also noch nach altem Recht behandelt? Gibt es Unterschiede zwischen Reha-Maßnahmen und Sachleistungen?

Ich bedanke mich sehr für Ihre Mühe

und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Stürmer

Hinweise zu d. Pauschalauszahlungen f. die spezifischen Bedarfe 16 Dez 2016 16:10 #42719

  • Stefan Hirsch
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Christian, ich bin dir überaus dankbar das du die Reha hier nochmals zur Klärung bringst meine wurde selbst mit ALLEN JA ALLEN von der Stiftung verlangten unterlagen Abgelehnt. Ich bekomme Pflegestufe I wegen meiner Schädigung und war auf ein Einzelzimmer angewiesen, dies wurde jedoch nicht von der Kasse Bezahlt und deshalb musste ich diese Geldleistung selber tragen. Ich finde dies ist ein unerträgliche Haltung der Stiftung, alle Nachweise wurden erbracht nur die der Stiftung nicht. Sicherlich bin ich kein Einzelfall werde ich daher und weitere Antragsteller auf den Kosten Sitzenbleiben, weit über 90 Millionen wurden durch solche Kaltblütigkeit eingespart Gelder die dafür vorgesehen waren um uns zu helfen jedoch niemals Angekommen sind.
Stefan
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