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THEMA: Auseinandersetzungen nichtöffentl.Teile StiftungsR-Sitzungen

Auseinandersetzungen nichtöffentl.Teile StiftungsR-Sitzungen 14 Nov 2016 15:18 #41967

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Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen

73760 Ostfildern
Weiherhagstr. 6

Tel: 0711/3101676
0172/7935325

Fax: 0711/63346065
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


14.11.2016


An die
Conterganstiftung für behinderte Menschen
-Vorsitzenden des Stiftungsrates, Herrn Christoph Linzbach -
- Geschäftsstelle -






Willkürliche Verfügungen bezüglich des Ausschlusses der Öffentlichkeit zu einzelnen Tagesordnungspunkten
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr Linzbach, sehr geehrte Damen und Herren!

Leider ist nicht nur festzustellen, dass mit Vehemenz versucht wird, meine berechtigten Anträge zu den exorbitanten Kosten der Kanzlei Dolde, Mayen und Partner (wie nachfolgend näher ausgeführt) rechtswidrig in nichtöffentliche Bereiche der Stiftungsratssitzung zu verschieben, sondern zudem auch die Tagesordnungspunkte 5 und 6 der geplanten 103. Stiftungsratssitzung am 28.11.2016 (in Anlage).

Ein solches Verschieben in nicht-öffentliche Sitzungsbereiche haben zum einen zur Folge, dass eine Behandlung in der jeweiligen Sitzung zumeist deshalb schon nicht mehr möglich ist, weil die, an die öffentlichen Sitzungsbereiche anschließenden, nicht-öffentlichen Sitzungskomplexe aus zeitlichen Gründen gar nicht erst erreicht werden.

Zum anderen wird hierbei grundsätzlich rechtswidrig gehandelt: Aufgrund der Intransparent der Conterganstiftung hat der Gesetzgeber mit dem 3. ContStifÄndG mit § 6 Abs. 5 S. 2 und 3 ContStifG geregelt:

"Die Sitzung des Stiftungsrates sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern, über Gegenstände, bei den diese Voraussetzungen vorliegen, muss öffentlich verhandelt werden."


Hierbei wird außer Betracht gelassen, dass nach den oben genannten gesetzlichen Anordnungen insbesondere die Verpflichtung besteht, wie sie in der "Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" zu dem "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes" (Seite 10) B. "zu Artikel 1", "zu Buchstabe a (§ 6 Abs. 5)", Satz 2 ausgeführt wird(1):

"Die Nichtöffentlichkeit bestimmter Tagesordnungspunkte muss in jedem Fall begründet und beschlossen werden."

Ich halte damit fest, dass dadurch, dass seit Bestehen dieser Vorschrift kein einziges Mal entsprechend verfahren wurde und fortlaufende Rechtsverstöße vorliegen.

Auffällig ist insbesondere, dass gerade bei Belangen, die erheblichste Kosten aufwerfen (wie die Kosten der Kanzlei Dolde, Mayen und Partner und ferner aus den Anträgen zu den Tagesordnungspunkte 5 und 6 der Stiftungsratssitzung vom 28.11.2016) versucht wird, die Öffentlichkeit, einschließlich der Conterganopfer, auszuschalten.

Wegen alledem widerspreche ich ausdrücklichst der Behandlung der Tagesordnung 5 und 6 am 28.11.2016 in nicht-öffentlicher Sitzung. Insofern fordere ich auch dazu auf, die Veranlassungen, warum insofern in nicht-öffentlicher Sitzung zu verhandeln sei, umgehend zu begründen.

Überdies wurde mir zugesagt, dass meine Anträge bezüglich der Kanzlei Dolde Mayen und Partner in der nächsten Stiftungsratssitzung behandelt werden. Es ist inakzeptabel, dass dies nun wieder willkürlich zurückgestellt wird. Die Verträge mit der Kanzlei und die entsprechenden Kosten laufen weiter und sind immens!

Mit freundlichen Grüßen

Christian Stürmer


(1) BT-Drs. 17/13279: dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713279.pdf




Am 14.11.2016 um 11:28 schrieb Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!:
>
>
>
> Sehr geehrter Herr Stürmer,
>
>
>
> Die Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil der 103. Stiftungsratssitzung finden Sie in den von der Geschäftsstelle versandten Unterlagen ( zu TOP 1 - Tagesordnung).
>
>
>
> Die Tagesordnung kann angesichts der kurzen Sitzungszeit nicht erweitert werden.
>
>
>
> Der Termin der Anhörung im Deutschen Bundestag war seinerzeit nicht voraussehbar.
>
>
>
> Die Antwort zu den von Ihnen angesprochenen Fragen werden Sie vor der 104. Stiftungsratssitzung rechtzeitig erhalten.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
>
> Christoph Linzbach
>
>
>
>
>
>
>
> Christoph Linzbach
>
> Ministerialdirigent
>
> Leiter der Projektgruppe Fonds, Stiftungen
>
> Abteilung 5 „Kinder und Jugend“
>
> _____________________________________
>
> Bundesministerium für Familie,
>
> Senioren, Frauen und Jugend
>
> Federal Ministry for Family Affairs,
>
> Senior Citizens, Women and Youth
>
>
>
> Glinkastraße 24, 10117 Berlin
>
> Telefon:
>
> Fax:
>
> E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
>
>
>
> Besucheranschrift: Kapelle-Ufer 2, 10117 Berlin
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
> Von: Christian Stürmer [mailto:law@stuermerweb.de]
> Gesendet: Donnerstag, 10. November 2016 10:50
> An:
> Cc: Kruse, Kristina; Kummert-Gnewuch, Silvana
> Betreff: Tagesordnung der 103. Stiftungsratssitzung - insbesondere: fehlende Informationen
>
>
>
> Christian Stürmer
>
> Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
>
> Ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen
>
>
> 73760 Ostfildern
>
> Weiherhagstr. 6
>
> Tel: 0711/3101676
>
> 0172/7935325
>
> Fax: 0711/63346065
> Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
>
>
>
> 10.11.2016
>
>
>
> An die
>
> Conterganstiftung für behinderte Menschen
> - Stiftungsrat, Insbesondere: zu Händen des Vorsitzenden, Herrn Ministerialdirigenten Christoph Linzbach -
> - Geschäftsstelle -
>
>
>
> Sehr geehrte Damen und Herren!
>
> Zunächst muss ich anmerken, dass ich es sehr positiv finde, dass versucht wurde, die beiden conterganspezifischen Ereignisse vom 28.11.2016 zeitlich miteinander in Einklang zu bringen.
>
> I.
> Ich bitte noch um Mitteilung der Tagesordnung bezüglich des nicht-öffentlichen Teils.
>
> II.
> Der Tagesordnung der Stiftungsratssitzung insgesamt widerspreche ich.
>
> 1.
> Zum einen, weil die in meiner E-Mail vom 2.11.2016 aufgeführten Belange, bezüglich der angeblich fehlgeleiteten E-Mail vom 4.3.2016, nicht berücksichtigt wurden, insoweit ich ausgeführt habe:
>
> "Zu der angeblich fehlgeleiteten E-Mail vom 4.3.2016, wobei ich unter Druck gesetzt wurde, diese, mitsamt ihrer Anlagen (eine Auflistung sämtlicher spezifischen Bedarfe aller Conterganbetroffenen und zwar ungesichert und unverschlüsselt), zu verschweigen, weshalb ich als Stiftungsratsmitglied vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht habe, ersuche ich auf der kommenden Stiftungsratssitzung einen eigenen Tagesordnungspunkt. Dieser Vorgang ist so bedeutsam, dass er absolut prioritär zu behandeln ist."
>
> 2.
> Zum anderen: In der letzten Stiftungsratssitzung wurde mir ausdrücklich versprochen, dass ich rechtzeitig vor der nächsten Sitzung eine Auflistung darüber erhalte, welche Punkte hinsichtlich meiner Anträge zu den Geschäftsbeziehungen zwischen der Stiftung und der Kanzlei Dolde, Mayen Partner nicht-öffentlich verhandelt werden sollen und aus welchem Grunde. Diese Auflistung fehlt, trotz meiner Aufforderung vom 2.11.2016, bis heute. Ich bitte um umgehende Nachholung.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Christian Stürmer
>
>
>
>
>
>

Auseinandersetzungen nichtöffentl.Teile StiftungsR-Sitzungen 14 Nov 2016 17:16 #41971

  • Femme
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Ich bin sprachlos! Explizit von der so offenen gesetzeswidrigen Vorgehensweise, gepaart von einer Hinhaltetaktik unterster Schublade!

Und... es scheint keinen der oberen Zehntausend zu interessieren, wie hier vorgegangen wird!

Nicht zu fassen!

Lg
Femme

Auseinandersetzungen nichtöffentl.Teile StiftungsR-Sitzungen 14 Nov 2016 18:40 #41973

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Das ist wirklich nicht zu fassen, wir müssen für "alles und jenes" Anträge stellen und Bescheide, Ablehnungen usw. vorlegen und die Stiftung darf so ohne weiteres so eine teure Kanzlei beauftragen und denen auch noch unser Geld in Rachen werfen. Man fragt sich schon langsam ob da nicht einfach nur Machtspielchen dahinter stecken ?!

Liebe Grüße
Lilly
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Auseinandersetzungen nichtöffentl.Teile StiftungsR-Sitzungen 15 Nov 2016 08:30 #41979

  • monika
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Femme, dass die Conterganstiftung so offen rechtwidrig handelt, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, macht auch mich sprachlos. Offensichtliches betrügen bei Gericht durch falsche Tatsachenbehauptungen und fälschen von Urkunden, so dass das Gericht wichtige Informationen
vorenthalten werden, dazu Datenschutzmissbrauch und ein Vorstand, der nach wie vor wohl nicht rechtmäßig im Amt und keinen interessiert es.
Herzliche Grüße
Monika
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