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Am 09.12.2016 hat die Bundeskasse ihren Kassenschluss.
Dies bedeutet, dass die Conterganstiftung ab diesem Zeitpunkt keine Überweisungen mehr veranlassen kann.
Bitte beachten Sie, dass Zahlungsanweisungen, die uns nach dem 07.12.2016 erreichen, zwar bearbeiten, die Zahlungen aber erst wieder ab dem 02.01.2017 erfolgen können.
Es betrifft Auszahlungsaufforderungen zu Kapitalisierungen, Rechnungen zu den Spezifischen Bedarfen und Ähnliche.
Autor
Claudia Vasios
Erstellungsdatum
10.11.2016