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THEMA: 3Jahre Conterganstiftungsänderungsge. Eine ernüchternde Bilanz

3Jahre Conterganstiftungsänderungsge.​ Eine ernüchternde Bilanz 01 Aug 2016 19:40 #41145

3 Jahre Conterganstiftungsänderungsgesetz – Eine ernüchternde Bilanz
„Anlässlich des 3. Jahrestages des Inkrafttretens des Dritten Änderungsgesetz zum Conterganstiftunggesetz (1.8.2013) zieht
der Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.), eine der Interessenvertretungen deutscher Conterganopfer, eine
ernüchternde Bilanz.
Zwar habe die Erhöhung der monatlichen Renten eine substantielle Lebensverbesserung der Betroffenen bewirkt, dies dürfe
aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich in den Jahrzehnten vorher, wo die monatlichen Zuwendungen auf einem
Minimalniveau gelegen haben, ein Investitionsstau z.B. in den Bereichen Mobilität, Heil- / Hilfsmittel, Barrierefreiheit und
Teilhabe angesammelt habe, der auch mit den heutigen Renten nicht abzuarbeiten sei.
Die zusätzlichen Haushaltsmittel für ´Spezifische Bedarfe´, die hierfür eigentlich zur Verfügung stehen sollten, würden nur in
geringem Umfang an die Geschädigten ausgezahlt.
Hierzu erklärte der Sprecher des U.A.C., Stephan Nuding: ´Bei Inkrafttreten des 3. Änderungsgesetzes im Jahr 2013 sind wir
davon ausgegangen, dass die Gelder für die ´spezifischen Bedarfe´, wie es uns versprochen wurde, schnell und
unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Dies war und ist aber leider nicht der Fall. Stattdessen werden, aus meiner
Sicht, fortlaufend neue Hindernisse aufgebaut, damit uns das Geld nicht zu Gute kommt. Es ist ein Skandal, dass Betroffene
sogar den Klageweg bestreiten müssen, um ihre Rechte gegen die Conterganstiftung für behinderte Menschen durch zu
setzen. Überhaupt lässt die Arbeitsweise des Stiftungsvorstandes und von Teilen des Stiftungsrates sehr zu wünschen übrig.
Anstatt, dass man in unserem berechtigten Interesse arbeitet, hat man den Eindruck, dass alles Mögliche unternommen wird,
um uns das Dasein zu erschweren. In diesen Zusammenhang fällt auch die zögerliche und intransparente Evaluierung des
Conterganstiftungsgesetzes, die alle 2 Jahre turnusmäßig zu erfolgen hat. Was wir hier und jetzt brauchen, ist ein 4.
Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz, das die Anregungen der diversen, von der Conterganstiftung in Auftrag
gegebenen, wissenschaftlichen Studien 1:1 umsetzt. Alles andere ist nur wieder Flickwerk.´
Nach Angaben des U.A.C.´s hat sich die gesundheitliche Situation vieler Betroffener, ganz besonders durch
conterganbedingte Spät- und Folgeschäden, in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Daher sei eine schnelle und effektive
Beseitigung der Versorgungslücken und Versorgungsmängel der Opfer des Conterganverbrechens unaufschiebbar.
´Nach Allem, was wir erleben und erleiden mussten, ist es die juristische und moralische Pflicht des Staates, dass er uns
zumindest jetzt ein Dasein ohne materielle Sorgen, bürokratische Schikanen und Nöte ermöglicht´, fordert der U.A.C.
U.A.C.-Sprecher
Stephan Nuding
Im Aehlemaar 1 c
51467 Bergisch-Gladbach“
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