Im Jahr 2015 haben wir diese beiden Spezifischen Bedarfe> Infrarotkabine ( 900 € ) und PowerPlate ( auch als "Galileo" bekannt ) für 1.700 € geltend gemacht, was abgelehnt wurde. Wir legten Widerspruch ein.
"Selbstverständlich" kam am Freitag die Ablehnung unseres Widerspruchs. Und ebenso selbstverständlich werden wir uns dann vor dem Verwaltungsgericht wiedersehen.
Denn neben dem bekannten Urteil zum Boxspringbett kann ich jetzt auch aus dem Rechtsgutachten zitieren, das die Stiftung ja selbst in Auftrag gegeben hat:
"Dabei kann sie insbesondere nicht darauf zurückgreifen, dass Maßnahmen ausgeschlossen sein sollen, deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist oder die eher der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind. Denn damit begründet bereits der Gemeinsame Bundes-ausschuss nach § 5 HeilmittelRL den Ausschluss von Heilmitteln aus der Leistungspflicht der Krankenversicherung."
( s. 112 )
"Warum werden die Kosten für Infrarotlampen, Lagerungskissen, Nackenstützkissen, Pflegesessel, maßgeschneiderte Handschuhe, Eintrittsgelder für Sauna und Thermal-bad übernommen, die Kosten für elektronische Küchengeräte, den Mitgliedsvertrag für ein Fitnessstudio, Schuh-Spikes, elektrische Markisen oder Infrarotwärmekabinen jedoch nicht?
...
Die aktuelle Bewilligungspraxis der Conterganstiftung kratzt vor diesem Hintergrund gegenwärtig nicht nur am Gerechtigkeitsempfinden der Betroffenen, sondern vollführt auch in Hinblick auf die Gewährleistung von Rechtssicherheit und das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG einen Balanceakt.
" ( S 127 f. )
im Übrigen ist laut Gutachten fast gar nichts von der Leistung ausgeschlossen, denn die Einschränkungen aus den Richtlinien werden als rechtlich unwirksam dargestellt. Ein Anwalt ( ich also nicht ) würde jetzt dazu raten, immer einen Antrag zu stellen und bei Ablehnung zu klagen statt zu schimpfen.
( Ist doppelt, aber der ursprüngliche Text steht im Vollmitgliederbereich und ist somit nicht allen sichtbar, die es angeht. )