Hallo!
Hier die Quelle:
http://www.reha.com/de/html/anschaffung ... aetige.php
Anschaffung "Nicht Berufstätige"
Wissenswertes zur Beantragung von Leistungen.
Schüler, Studenten, Rentner, Nichtberufstätige und Eltern behinderter Kinder
Zuständigkeit
Wenn Sie nicht oder nicht mehr berufstätig sind, bzw. eine Schule oder Universität besuchen, ist Ihr erster Ansprechpartner für Rehabilitationsleistungen die Hauptfürsorgestelle. Je nach Bundesland oder Region sind einige Leistungen an das örtliche Sozialamt ausgelagert. In diesem Fall leitet die Hauptfürsorgestelle Ihren Antrag umgehend an die zuständige Stelle weiter.
Wenn Sie nicht selbst behindert sind, aber ein Auto benötigen um Ihrem behinderten Kind ein möglichst normales Leben zu ermöglichen, ist die Hauptfürsorgestelle ebenfalls Ihr Ansprechpartner.
Antrag stellen
Bedenken Sie bei Ihrem Antrag, dass Sie diesen an Hand des § 4, I SGB IX zu begründen haben.
Dort heißt es: "Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern."
Am besten, Sie legen bereits im ersten Antragschreiben klar, warum Sie oder Ihr Kind zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ein Auto benötigt. Darüber hinaus sollten Sie erklären, wieso Sie Ihren Alltag - bzw. Ihr Kind seinen Alltag - nicht auch mit dem öffentlichen Personennahverkehr bewältigen können.
Leistung:
Die Grundlage für Ihren Leistungsanspruch bildet der § 4, SGB IX.
Für Sie bedeutet das, dass Sie auch dann ein Anrecht auf sämtliche Rehabilitationsleistungen haben können, wenn Sie diese nicht beruflich benötigen. Zu diesen notwendigen Sozialleistungen zählt auch die Kraftfahrzeughilfe, wie Sie im allgemeinen Teil beschrieben ist.
Die Leistungen umfassen auch hier:
Zuschüsse zum Fahrzeugkauf bis zu 9.500,00 €.
Kostenübernahme für die behindertengerechte Fahrzeugumrüstung.
Zuschüsse zum Erwerb des Führerscheins.