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THEMA: Anschaffung Pkw "Nicht Berufstätige"

Anschaffung Pkw "Nicht Berufstätige" 28 Apr 2009 11:35 #2644

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Hallo!

Hier die Quelle: http://www.reha.com/de/html/anschaffung ... aetige.php

Anschaffung "Nicht Berufstätige"
Wissenswertes zur Beantragung von Leistungen.
Schüler, Studenten, Rentner, Nichtberufstätige und Eltern behinderter Kinder
Zuständigkeit
Wenn Sie nicht oder nicht mehr berufstätig sind, bzw. eine Schule oder Universität besuchen, ist Ihr erster Ansprechpartner für Rehabilitationsleistungen die Hauptfürsorgestelle. Je nach Bundesland oder Region sind einige Leistungen an das örtliche Sozialamt ausgelagert. In diesem Fall leitet die Hauptfürsorgestelle Ihren Antrag umgehend an die zuständige Stelle weiter.

Wenn Sie nicht selbst behindert sind, aber ein Auto benötigen um Ihrem behinderten Kind ein möglichst normales Leben zu ermöglichen, ist die Hauptfürsorgestelle ebenfalls Ihr Ansprechpartner.

Antrag stellen
Bedenken Sie bei Ihrem Antrag, dass Sie diesen an Hand des § 4, I SGB IX zu begründen haben.

Dort heißt es: "Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern."

Am besten, Sie legen bereits im ersten Antragschreiben klar, warum Sie oder Ihr Kind zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ein Auto benötigt. Darüber hinaus sollten Sie erklären, wieso Sie Ihren Alltag - bzw. Ihr Kind seinen Alltag - nicht auch mit dem öffentlichen Personennahverkehr bewältigen können.

Leistung:

Die Grundlage für Ihren Leistungsanspruch bildet der § 4, SGB IX.

Für Sie bedeutet das, dass Sie auch dann ein Anrecht auf sämtliche Rehabilitationsleistungen haben können, wenn Sie diese nicht beruflich benötigen. Zu diesen notwendigen Sozialleistungen zählt auch die Kraftfahrzeughilfe, wie Sie im allgemeinen Teil beschrieben ist.

Die Leistungen umfassen auch hier:

Zuschüsse zum Fahrzeugkauf bis zu 9.500,00 €.
Kostenübernahme für die behindertengerechte Fahrzeugumrüstung.
Zuschüsse zum Erwerb des Führerscheins.

Anschaffung Pkw "Nicht Berufstätige" 07 Jul 2009 11:31 #3927

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[font=Comic Sans MS:prhck2fq][/font:prhck2fq] :thanks: Nochmals danke für diesen Beitrag. Bin selbst Conti und seit kurzem hier. Muss mich hier noch durchfinden.
Echt beruhigend, dass dieses Netzwerk gibt. Nochmals Danke und Liebe Grüße Eure Chrissy :stupids: Aber vielleich nicht mehr lange - habe hier noch viel nachzuholen. LG)

Anschaffung Pkw "Nicht Berufstätige" 07 Jul 2009 11:37 #3929

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Hallo Chrissy,

dann heiße ich dich hier im Contergannetzwerk herzlich willkommen! :welcome:

Solltest du Fragen haben, stehen wir dir selbstverständlich zur Verfügung!

LG

Femme

Anschaffung Pkw "Nicht Berufstätige" 07 Jul 2009 13:16 #3937

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hallo femme,


Bis zum Inkrafttreten des SGB IX zum 01.07.2001 war die Hauptfürsorgestelle für Aufgaben nach dem Schwerbehindertengesetz sowie für Aufgaben im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) zuständig.

Seit dem 01.07.2001 heißt die Behörde, die die Aufgaben nach dem neuen Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) wahrnimmt, Integrationsamt.

Die Hauptfürsorgestelle ist jetzt ausschließlich für die Aufgaben im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für individuelle Leistungen an Kriegsopfer und Wehrdienstbeschädigte (Kriegsopferfürsorge) sowie ihre Hinterbliebenen zuständig. Die Hauptfürsorgestelle ist zugleich auch Rehabilitationsträger.

Die Hauptfürsorgestellen sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. In einzelnen Ländern (z. B. Hessen und Schleswig-Holstein) werden die genannten Aufgaben der Hauptfürsorgestelle zum Teil von den örtlichen Fürsorgestellen wahrgenommen.

Es müsste also das Integrationsamt zuständig sein.


gruß
?

Anschaffung Pkw "Nicht Berufstätige" 07 Jul 2009 16:01 #3955

  • Admei
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Hallo,

interessant wäre jetzt, in wieweit, eventuell vorhandenes Vermögen, Höhe der EU-Rente und Einkommen des Ehepartners relevant sind. Weiß jemand Zahlen bzw. hat jemand von euch schon mal auf diesem Wege, also nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit, ein Kfz bezuschusst bekommen?

Gruß
Admei

Anschaffung Pkw "Nicht Berufstätige" 07 Jul 2009 18:21 #3963

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Admei schrieb:
Hallo,

interessant wäre jetzt, in wieweit, eventuell vorhandenes Vermögen, Höhe der EU-Rente und Einkommen des Ehepartners relevant sind. Weiß jemand Zahlen bzw. hat jemand von euch schon mal auf diesem Wege, also nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit, ein Kfz bezuschusst bekommen?

Gruß
Admei


Ja, ich! Im Jahre 2001, bis auf 2000,00 DM (!) wurde mir mein Kfz, samt Umbau, vom Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern finanziert! Habe allerdings 18 Monate gekämpft! War damals schon Erwerbsunfähigkeitsrentnerin und allein erziehend zweier Töchter. Obwohl Kinder lt. dem Gesetz für diese Beantragung "belanglos" sind, wurde mein Anliegen nach Einlegen des Widerspruches, genehmigt.
Die finanzielle Offenbarung wird hier natürlich, wie bei jedem Antrag, gefordert!

LG
Femme

Anschaffung Pkw "Nicht Berufstätige" 08 Jul 2009 10:41 #3984

  • donibe
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Die Landeswohlfahrtsverbände wurden aufgelöst (2005?).

Zuständig ist jetzt in Baden-Württemberg der KVJS

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Postanschrift:
Postfach 10 60 22
70049 Stuttgart
Hausadresse:
Lindenspürstraße 39
70176 Stuttgart (West)
Tel.: 0711 63 75-0
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
8 - 12 Uhr, 12.30 - 16 Uhr
Freitag:
8 - 12 Uhr
?

Anschaffung Pkw "Nicht Berufstätige" 08 Jul 2009 14:03 #3993

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Kostenträger
Ein Antrag auf Kraftfahrzeughilfe wird bei den zuständigen Kostenträgern vor Abschluss eines Vertrages gestellt.

Wer ist zuständig?
In Deutschland sind unterschiedliche Kostenträger für die Vergabe von Kraftfahrzeughilfe verantwortlich.

Als Träger kommen die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI), die Kriegsopferfürsorge (BVG), die Bundesagentur für Arbeit sowie die Träger der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben (SGB III) in Betracht.

Die KfzHV umfasst folgende Leistung

Zuschüsse zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs
Übernahme der Kosten der behinderungsbedingten Zusatzausstattung
Zuschüsse zur Erlangung einer Fahrerlaubnis
Anstelle dieser Leistungen können in besonderen Fällen auch die Beförderungskosten übernommen werden.

Welcher Kostenträger für Sie zuständig ist - abhängig von Ihrem Status - entnehmen Sie der folgenden Tabelle:

Status Bedingung Kostenträger
Schüler Träger der Sozialhilfe
Studierende Träger der Sozialhilfe
Auszubildende Bundesagentur für Arbeit
Opfer eines Arbeits- oder Wegeunfalls Berufsgenossenschaften
Soldaten oder Kriegsversehrte Hauptfürsorgestelle / Versorgungsamt
Arbeiter, Angestellte weniger als 15 Jahre im Berufsleben Bundesagentur für Arbeit
Arbeitslose mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz Bundesagentur für Arbeit / Integrationsamt
Arbeiter, Angestellte mehr als 15 Jahre im Berufsleben Rentenversicherung
Verbeamtete Personen Integrationsamt
Selbstständig tätige Personen Integrationsamt
Berufs- oder erwerbsunfähige Rentner Rentenversicherung, egal wie lange Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden
Ist der Antrag gestellt, hat der Kostenträger die Verpflichtung, innerhalb von zwei Wochen zu prüfen, ob er für Ihren Antrag zuständig ist. Ist er nicht zuständig, ist er verpflichtet, Ihren Antrag unmittelbar an die zuständige Stelle weiterzuleiten und Sie darüber zu informieren.

Benötigt der Kostenträger weitere Unterlagen, um über den Antrag entscheiden zu können, so muss er dies innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags mitteilen. Wenn der Kostenträger zuständig ist, hat er innerhalb von drei Wochen zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird.

Wer können die Kostenträger sein?


Träger der (öffentlichen) Sozialhilfe (SGB XII), d. h.
überörtliche Träger (gem. jeweiligem Landesrecht entweder staatliche Behörden oder höhere Kommunalverbände)
örtliche Träger (Kreise und kreisfreie Städte, soweit nicht nach Landesrecht anderes bestimmt)
Integrationsämter


Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
Gemeindeunfallversicherungsverbände
Ausführungsbehörden für die Unfallversicherung = Unfallkassen des Bundes, der Länder und im kommunalen Bereich
Feuerwehrunfallkassen
Eisenbahn-Unfallkasse
Unfallkasse für Post und Telekom
gesetzliche Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn-See
Regionalträger
landwirtschaftliche Alterskassen
Kriegsopferfürsorge
Landesversorgungsämter und Versorgungsämter bzw. die nach Landesrecht dafür zuständigen Stellen (in NRW z. B. die Landschaftsverbände)
Hauptfürsorgestellen
örtliche Fürsorgestellen (nach Landesrecht)
Bundesagentur für Arbeit


Eingliederungshilfe
Neben den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach der KfzHV können behinderte Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung zum Zweck ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auf die regelmäßige Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind, im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in angemessenem Umfang Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges sowie zum Betrieb und zur Unterhaltung des Fahrzeuges erhalten (§§ 8, 10 der Eingliederungshilfe - Verordnung). Derartige Kraftfahrzeughilfen kommen allerdings nur unter besonderen Voraussetzungen in Frage, um eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
?

Anschaffung Pkw "Nicht Berufstätige" 04 Aug 2009 15:47 #4900

  • mbs
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[ ]So jetzt starte ich mal den ersten versuch hier drin. ist irgendwie noch sehr gewöhnungs bedürftig die handhabung.

danke für die tollen infos über den Auto kauf.Ich merke aber gerade das das alles totales Neuland für mich ist.
ich bin Conti seit61,und bin eigendlich bis 2007 ganz klar gekommen. Doch auf einmal ging es schnell körperlich bergab.
Jetzt muss ich erstmal seelisch damit klar kommen (klappt immer besser) und die einschränkungen durch die Spätfolgen kommen so rasch und schmerzhaft, dass ich jetzt dringend hilfe benötige.

Durch die Medikament lässt meine Konzentration nach.

Also zusammen fassend: Alle Anträge zum Intregationsamt ??!!
Auto, Badumbau, Küchenumbau.und evtuell Rollstuhl ???????

Anschaffung Pkw "Nicht Berufstätige" 05 Aug 2009 10:23 #4939

  • donibe
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mbs schrieb:
[ ]So jetzt starte ich mal den ersten versuch hier drin. ist irgendwie noch sehr gewöhnungs bedürftig die handhabung.

danke für die tollen infos über den Auto kauf.Ich merke aber gerade das das alles totales Neuland für mich ist.
ich bin Conti seit61,und bin eigendlich bis 2007 ganz klar gekommen. Doch auf einmal ging es schnell körperlich bergab.
Jetzt muss ich erstmal seelisch damit klar kommen (klappt immer besser) und die einschränkungen durch die Spätfolgen kommen so rasch und schmerzhaft, dass ich jetzt dringend hilfe benötige.

Durch die Medikament lässt meine Konzentration nach.

Also zusammen fassend: Alle Anträge zum Intregationsamt ??!!
Auto, Badumbau, Küchenumbau.und evtuell Rollstuhl ???????


Ich würde sagen:

Auto ---> wenn berufstätig --> Deutsche Rentenversicherung

Bad- u. Küchenumbau --> bei Pflegebedürftigkeit ---> Pflegekasse


Rollstuhl ---> Krankenkasse
?
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