Politisches (17)

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                                                                                      Ostfildern den, 27.10.2022

Kondolenzschreiben

 

Liebe Angehörige und Freunde von Ilja Seifert!

 

Wir alle trauern aus tiefstem Herzen um unseren Freund Ilja. Wir haben ihn kennengelernt als es darum ging, die jahrzehntelange, den contergangeschädigten Menschen widerfahrene Ungerechtigkeit zu bekämpfen. Ilja war damals noch Bundestagsabgeordneter. Oft war er auf unseren Veranstaltungen. Selbst die für ihn sehr beschwerliche Reise nach Nürtingen (in Baden-Württemberg) nahm er dafür auf sich, um bei uns zu sein, uns beizustehen.

 

Auch wenn wir uns nachher nicht oft persönlich sahen. In aller Kommunikation war immer ein verbindendes Element, wofür auch er so brannte: die Inklusion und Gerechtigkeit!

 

Wir standen mehrfach am 5. Mai, dem Tag der Menschen mit Behinderung, auf der Demo in Berlin und forderten das gemeinsam! Ilja war ein Schlachtross, ein unermüdlicher Kämpfer, der selbst krank, im Regen oder Schnee für unsere Sache der inklusiven Behindertenpolitik zu Veranstaltungen oder auf die Straße ging.

 

Er bleibt uns unvergessen!

 

Wir sind in Gedanken bei allen um Ilja Trauernden!

 

Mit herzlichen Grüßen

 

Für das gesamte Contergannetzwerk Deutschland e.V.

 

Christian Stürmer

Vorsitzender

 

 

Vielen Angehörigen von Conterganbetroffenen drohen erhebliche Rentenverluste oder gar Altersarmut, weil sie contergangeschädigten Menschen Assistenz und/oder Pflege leisten.

 

So hat eine durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitveranlasste sozialwissenschaftliche Expertise von Dr. Ding-Greiner ergeben, dass 2/3 der unterstützungsleistenden Angehörigen Angst haben, dass sie im Alter auf Sozialleistungen angewiesen sein werden.[1]

 

Dies ist ein völlig untragbarer Zustand!

 

Der Staat hat – wie auch das Bundesverfassungsgericht feststellte - gegenüber den Conterganbetroffenen eine besondere Verantwortung übernommen, indem er mit § 23 Abs. 1 des Errichtungsgesetzes sämtliche Ansprüche der Conterganbetroffenen gegen die Schädigungsfirma Grünenthal, deren Eigentümer und Angestellten zum Erlöschen gebracht hat und hiernach in der Haftungsnachfolge steht.

 

Wie die Bundesregierung selbst einräumt und wie auch durch die Obergerichte mehrfach ausdrücklich festgestellt haben, sind die Contergangeschädigten dem sog. Sozialen Entschädigungsrecht (wie auch u.a. auch Kriegs- und Zivildienstgeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte, das Häftlingsentschädigungsgesetz) zuzurechnen.[2]

 

Trotzdem wird den Conterganbetroffenen der aus dem Sozialen Entschädigungsrecht - § 5 SGB I[3] -folgende Anspruch, dass auch Hinterbliebene „ein Recht auf angemessene wirtschaftliche Versorgung haben“, bislang nicht gewährt.

 

Viele Angehörige haben sich jahrzehntelang um die Geschädigten gekümmert. Sie konnten oft keiner oder nur einer geringen Arbeit nachgehen und vielmals keine oder nur geringe Rentenansprüche aufbauen.

 

Nach unseren Forderungen aus unserem Forderungskatalog gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach einer Hinterbliebenenversorgung hat das Ministerium nun ein Gutachten unter Federführung der Rechtsanwältin Karin Buder (nachfolgend "Gutachten Buder" genannt) eingeholt und vorgelegt:

 

Mit diesem Gutachten wird mit schier unfassbaren Konstruktionen zu begründen versucht, warum Hinterbliebene contergangeschädigter Menschen nur für 5 Jahre Leistungen erhalten sollen:

 

Dies wird in rechtssystematisch falscher Einordnung damit begründet, dass HiV-Geschädigte auch nur für 5 Jahre  Leistungen erhielten. Allerdings handelt es sich bei den HIV-Geschädigten um freiwillige Sozialleistungen, hingegen bei den Conterganopfern um soziale Entschädigungen, wie die Bundesregierung und auch das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich schriftlich niederlegten.

Hierzu die rechtswissenschaftlichen Ausführungen, mit entsprechenden Belegen, in unserer Stellungnahme:

https://www.contergannetzwerk.de/Stellungnahme_zur_Expertise_Buder_zur_Hinterbliebenenversorgung.pdf

 

Dazu sagt Christian Stürmer (Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland und zugleich gewählter Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung): „Eine solche Argumentation betrachten wir als an den Haaren herbeigezogen“ und resümiert seine Auffassung: „Es ist erschütternd, dass mit solchen billigen Konstruktionen mittels eines Anwaltsgutachtens probiert wird, uns gegenüber den anderen Berechtigten des Sozialen Entschädigungsrechtes zu benachteiligen.“

 

So werden im Sozialen Entschädigungsrecht Hinterbliebenenversorgungen z.B. an Kriegs- und Zivildienstgeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte, Entschädigungen für Häftlingen gewährt - nicht aber bezüglich Contergangeschädigter, deren Leistungen im  separaten Conterganstftungsgesetz geregelt sind. Und eben dieses Conterganstiftungsgesetz enthält - im Gegensatz bezüglich aller anderen Leistungsberechtigten im Sozialen Entschädigunsrecht KEINE Hinterbliebenenversorgung....

 

Diese Leistungen der Witwen und Witwer aus § 38  des Bundesversorgungsgesetzes und auch gemäß dem - ab zum 1.1.2024 gültigen - § 85 SGB XIV  sind unbefristet. Das soll nach dem Anwaltsgutachten aber für Conterganopfer nicht gelten.

 

82 % der unterstützenden Personen der unterstützenden Angehörigen sind indessen selbst schwerbehindert, 82,7 % nennen Beschwerden im körperlichen Bereich, die im Laufe der Jahre zugenommen haben. 87,5 %. Die Leute sind aufgrund ihrer aufopferungsvollen Tätigkeit fertig und sollen einfach im Regen stehen gelassen werden.

 

Den Versuch im Anbetrachte der besonderen Verpflichtungen des Staates den Conterganopfern gegenüber, die Leistungen für die begrenzen zu wollen, die oft jahrzehntelang und aufopferungsvoll die Assistenz und Pflege durchgeführt haben, betrachten wir  schlicht als impertinent!

 

 Altersarmut ist Altersarmut – um 5 Jahre verschoben oder nicht!

 

Und das können und werden wir bei den Hinterbliebenen von contergangeschädigten Menschen  NICHT akzeptieren!

 

Bemerkenswwert ist ferner, dass das Gutachten von Karin Buder nicht eine einzige Position zur Hinterbliebenenversorgung aus dem Forderungskatalog unseres Verbandes richtig darstellt. In unserer Stellungnahme  (Link unten) werden die entprechenden Punkte herausgearbeitet und nachgewiesen.

 

Wir weisen das Gutachten jedenfalls nachhaltig zurück und fordern eine diskriminierungsfreie Hinterbliebenenversorgung für contergangeschädigte Menschen, wie sie der übernommen staatlichen Verantwortung entspricht!

 

 

 

 

Unsere Stellungnahme zur Expertise Buder:

https://www.contergannetzwerk.de/Stellungnahme_zur_Expertise_Buder_zur_Hinterbliebenenversorgung.pdf

 

 

 

______________________________________________________________________


[1] Sozialwissenschaftliches Gutachten Dr. Ding-Greiner, Seite 96 ff.: https://www.contergannetzwerk.de/02_Erhebung%20zu%20den%20M%C3%B6glichkeiten%20einer%20Versorgung%20von%20Hinterbliebenen%20contergangesch%C3%A4digter%20Menschen.pdf

[2] Vgl. unsere Stellungnahme hierzu mit den entsprechenden Nachweisen (insbesondere Links zu den Berichten der Bundesregierung und zu den Urteilen) : https://www.contergannetzwerk.de/Stellungnahme_zur_Expertise_Buder_zur_Hinterbliebenenversorgung.pdf

[3] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__5.html

Samstag, 09 April 2022 13:02
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Die Betroffenenvertreter im Stiftungsrat

der Conterganstiftung für behinderte Menschen

Andreas Meyer, Christian Stürmer

Bettina Ehrt, Udo Herterich

 

 

An die

Mitglieder des Ausschusses des Deutschen Bundestages

für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Viertes Conterganstiftungsgesetz - hier: 1.) Beibehaltung der Kompetenzverteilung der Organe der Conterganstiftung für behinderte Menschen und 2.) Hinzufügung von zwei weiteren stimmberechtigten Personen in den Stiftungsrat

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Wir erlauben uns, auf die wesentlichen Ergebnisse der öffentlichen Anhörung vom 28.11.2016 zurückzukommen.

Auf der öffentlichen Anhörung stellten sämtliche Sachverständigen einmütig fest, dass eine Änderung der Kompetenzverteilung der Organe der Conterganstiftung für behinderte Menschen nicht dringlich ist.

Es wurde gemeinschaftlich von allen Sachverständigen die Empfehlung ausgesprochen, dass die Probleme zwischen den Organen und dem Bundesfamilienministerium innerhalb der Conterganstiftung in einer erneuten Evaluation analysiert und dann erst weitere Verbesserungen umgesetzt werden sollen.

Daher gehen die Betroffenenvertreter und deren Stellvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung davon aus, dass es im Rahmen der Evaluation 2015 / 2016 keine gesetzlichen und keine satzungsrechtlichen Veränderungen der Kompetenzverteilung der Organe und der bisherigen Rechte der Betroffenenvertreter geben wird.

Die Betroffenenvertreter und deren Stellvertreter im Stiftungsrat schließen sich ferner zur Entschärfung der konfliktgeladenen Situation innerhalb der Conterganstiftung dem Vorschlag eines der Sachverständigen an:

Durch eine sofortige Aktivierung, einer Anpassung der bereits bestehenden Vorschrift, dass zwei Personen aus der Wissenschaft berufen werden können (§ 6 Abs. 1 Satz 5 ContStifG) ließe sich zum einen auch Fachkompetenz, vor allem bezüglich der anstehenden wichtigen Entscheidungen, wie Kompetenzzentren und Servicestelle, generieren und zudem eine Versachlichung im Stiftungsrat und unter den Stiftungsorganen erreichen. Dies würde nach unserer Auffassung insbesondere gerade die verhärteten Fronten im Stiftungsgeschehen aufzuweichen vermögen.

 

Daher schlagen wir für das 4. Conterganstiftungsänderungsgesetz vor:

Mit dem Vierten Conterganstiftungsänderungsgesetz wird § 6 Abs. 1, Satz 5 ContStifG in eine verpflichtende Regelung umformuliert:

„Zwei weitere Mitglieder beruft das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Zustimmung der in Satz 4 genannten Personen aus der Wissenschaft; sollte hierüber keine Einigung erzielt werden, erfolgt ein Mediationsverfahren, wobei die Mediatorin oder der Mediator jeweils vom Ausschuss des Deutschen Bundestages für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestimmt wird.“

Mit den zwei Mitgliedern aus der Wissenschaft hätten sowohl das Ministerium, als auch die Betroffenenvertreter, die Chance, berechtigten Anliegen zum Erfolg zu verhelfen.

Damit sichergestellt wird, dass es zu einer für alle akzeptablen Übereinstimmung in der Berufung der beiden Mitglieder aus der Wissenschaft kommt, empfiehlt es sich, sofern sich die Parteien nicht einig werden, ein Mediationsverfahren nach dem Mediationsgesetz.[1] Die Berufung der Mediatorin, bzw. des Mediators, könnte der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages übernehmen.

Herr Christian Stürmer wird durch die Betroffenenvertreter mit der Versendung dieses Schreibens beauftragt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ordentliche Stiftungsratsmitglieder          Stellvertretende Stiftungsratsmitglieder

Andreas Meyer                                             Bettina Ehrt

Christian Stürmer                                          Udo Herterich

 


[1] http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mediationsg/gesamt.pdf

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 Foto Neujahrsempfang klein

 Christian Stürmer beim Neujahrsempfang des Bundespräsidenten mit anschließendem Essen

 

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 Anhörung im Deutschen Bundestag am 28.11.2016

 

Mittwoch, 30 November 2016 12:10
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25.04.2013                 

 


Presseerklärung
zur 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag:
„120 Millionen Euro jährlich mehr für Conterganopfer“
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Nach über 50 Jahren werden die Leistungen für Conterganopfer mit jährlichen Zusatzleistungen in Höhe von 120 Millionen Euro deutlich erhöht. Dies ergibt die heute von allen Fraktionen (mit Ausnahme der Linken) in den Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung eingebrachte Gesetzesinitiative. Die Leistungserhöhung folgt der Verpflichtung, die sich aus der Haftungsübernahme des deutschen Staates für die Conterganopfer ergibt.
Je nach Schädigungsgrad steigen damit die monatlichen Renten für die Betroffenen ab dem 1.8.2013 rückwirkend zum Jahresanfang auf ein Spektrum von 612 Euro bis zu 6.912 Euro.
Die massive 50jährige Unterversorgung der Geschädigten hat damit ein Ende“, so Christian Stürmer, Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.“
„Zum Erstaunen vieler wurde dies in nur wenigen Wochen noch vor Ende der Legislaturperiode möglich gemacht: Grundlage war hierbei, dass die Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) Baden-Württemberg bei Bundespolitikern Türen geöffnet hat, bis das Contergannetzwerk Deutschland e.V. auf den Landesvorsitzenden der CDU Baden-Württemberg traf, der sofort das Thema bei anderen Spitzenpolitkern anbrachte und durchsetzte, dass die Leistungsverbesserung in Höhe von 120 Millionen Euro jährlich am 31.1.2013 im Koalitionsausschuss beschlossen wurde. Unterstützt wurde diese Initiative
durch ein Forschungsbericht der Universität Heidelberg“, so Stürmer.
Eine enge Zusammenarbeit der Fachpolitiker, insbesondere der Abgeordneten Markus Grübel und Thomas Jarzombek, unter Einbindung von Thomas Strobl und Christian Stürmer und weiterer Betroffener, unterstütze dies. Zusätzlich zu den 90 Millionen für die Rentenerhöhungen wird bei der Conterganstiftung ein Sondertopf mit 30 Millionen angelegt, aus welchem die Geschädigten „spezifische Bedarfe“, wie Heilbehandlungen beantragen können.
Weiterhin wird mit dem Gesetz geregelt, dass bei behinderungsspezifischen Sozialleistungen das Einkommen und Vermögen der Geschädigten und ihrer Angehörigen anrechnungsfrei bleibt.
„Wir sind den Abgeordneten für ihre rasche Arbeit sehr dankbar, denn die Betroffenen brauchen das Geld“, so Stürmer abschließend.


Contergannetzwerk Deutschland e.V.
durch: Christian Stürmer
Vorsitzender


Pressekontaktmöglichkeiten
Telefon: 0711/3101676 und 01727935325
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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Das Contergannetzwerk Deutschland fordert den Bundesverband Contergangeschädigter e.V. auf,

a) die Finanzmittel an die Conterganstiftung für behinderte Menschen auszuzahlen,

b) sich aufzulösen 

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Unsere Auffassung, dass der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. Jahrzehnte gegen die Interessen der Conterganopfer gehandelt hat und dabei alleine - über das im Kern von den Eltern von uns Contergangeschädigten stammende - Millionenvermögen verfügt, wird mit den nachfolgenden Ausführungen erläutert:

 

Sinn, Zweck und Vermögen des Bundesverbandes
Der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. ist nach seiner Satzung ausdrücklich ein Verein lediglich der Eltern Contergangeschädigter.  Mithin sind die eigentlichen Conterganopfer  insoweit völlig außen vor. Nach § 18 Abs. 5 der Satzung ist „bei Auflösung oder Aufhebung des Bundesverbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks“ das Vermögen der Conterganstiftung zu übertragen.  Da die Eltern aber ausgeschieden sind und damit ein „Wegfall des bisherigen Zwecks“ vorliegt, fordern wir deshalb den Bundesverband Contergangeschädigter e.V.  ausdrücklich auf, dass Vermögen, welches von den Eltern der Conterganstiftung angespart wurde, der Conterganstiftung für behinderte Menschen unverzüglich zuzuführen. Die Conterganopfer brauchen das Geld!

 

Dies begründet sich nicht nur aus formellen Gründen:

 


Demokratische Legitimation
Nachdem die Eltern der Conterganopfer aus ihrem Verband ausgeschieden sind, haben sich Leute (ohne Elternteile zu sein) von sog. Orts- und Landesverbänden in den Vorstand wählen lassen.  Hierbei verfügen Kleinstmitgliedsvereine über dasselbe Stimmrecht wie große Landesverbände. Mit der so gesicherten Macht kassiert die Vorsitzende irgendwelche Mieten und sonstige Beträge - alleine an Reisekosten produzierte der Verband 50.000 Euro in rd. 2 Jahren. Und das bei der vielfachen Not der Conterganopfer!

 

Inkompetenz
Unseres Erachtens verfügt der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. über alles andere als die Fähigkeit die Contergangeschädigten: angemessen zu vertreten: Dies wird schon daraus ersichtlich, dass dieser Verein bis dato im Rahmen seines Forderungskataloges nicht in der Lage war, die Bedarfe der Geschädigten in Geld vernünftig zu beziffern. Pauschal eine Verdreifachung der Renten - ausgehend von dem damaligen Höchstrentensatz von 545 Euro monatlich -  zu fordern, lässt erkennen,  dass  es an einer profunden adäquaten Auseinandersetzung mit den Bedarfen der Geschädigten fehlt.
Jahrzehntelang war der Bundesverband außerstande, die angemessene Versorgung der Conterganopfer durchzusetzen und in geeigneter Weise der Politik gegenüber zu kommunizieren. Bis zum 1.7.2008 mussten sich Conterganopfer mit allerschwersten Behinderungen mit monatlich 545 Euro begnügen!!

 

Beispiele zum kontraproduktiven Wirken

 

Fernsehfilm „Eine einzige Tablette“
Während die Firma Grünenthal gegen den Fernsehfilm „Eine einzige Tablette“ (der für die Conterganopfer bahnbrechend war, die Rentenverdoppelung und auch sonstige Aktivitäten  des Gesetzgebers auslöste) durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht prozessierte, erklärte sich der Bundesverband in diesem Konflikt als neutral  - (..) „kann und wird sich der Bundesverband aus diesen Gründen für keine der beteiligten Parteien stark machen und wird deshalb die Klärung den zuständigen Gerichten überlassen“ . Angesichts der Intensität und Dauer des Leids der Opfer packt uns dabei heute noch die blanke entsetzte Sprachlosigkeit…


Forschungsprojekt
Gleichfalls bezüglich der Studie „über Probleme, spezielle Bedarfe und Versorgungsdefizite contergangeschädigter Menschen“, hat sich der Bundesverband mehr als fragwürdig verhalten:
Wenn die Studie daran leidet, dass sie um den „heißen Brei herumtanzt“, nämlich nicht abfragt, wie hoch jeweils die conterganopferspezifischen Bedarfe sind und was dem an conterganopferspezifischen Einkommen gegenübersteht, mithin wie hoch der tatsächliche behinderungsbedingte monatliche Bedarf jeweils in Geld ist, so wie dies bei der Ermittlung von „Versorgungsdefiziten“ Pflicht gewesen wäre, so brüstet sich der Bundesverband tatsächlich noch damit, die entsprechende Nachholung des Forschungsinstituts bezüglich einer Einkommens- und finanziellen Bedarfsermittlung verhindert zu haben.  Erst die Berechungen von Christian Stürmer, anlässlich der Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages, brachte über die finanzielle Bedarfshöhe Klarheit.

Aus alledem wird es Zeit, dass der Bundesverband das im Kern von unseren Eltern stammende Millionenvermögen an die Stiftung herausgibt, so dass das Geld ausschließlich und unmittelbar für die Conterganopfer verwendet werden kann. Damit bliebe diesem Verband wohl nur die Selbstauflösung. Dies scheint uns den dortigen demokratischen Umgangsformen gerecht werdend!

 

Ostfildern, den 23.04.2013 

Contergannetzwerk Deutschland e.V.
durch: Christian Stürmer
Vorsitzender

 

zum Diskussionsthread hier klicken

 

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Erläuterungen zum 3. ConterganStifÄndG am Vorabend der 2./3. Lesung im Dt. Bundestag

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 Hier geht es zu einem

 gemeinsamen Interview

zur Frage zum Thema "Contergan":

exorbitanten Leistungsverbesserungen und deren Entwicklung

mit

 

Markus Grübel

 

Grbel


 

Mitglied des Deutschen Bundestages &

Obmann im zuständigen Familienausschusses des Deutschen Bundestages

und

Christian Stürmer

Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. &

Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen (Stellvertreter)

 

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und einem Situationsbericht über die Conterganopfer

über

Petra Bader

 

Petra 

 

zum Thread des Contergannetzwerkes Deutschland e.V., d.h. Interview und Kommentare (hier klicken)
 

direkt zum Interview - (hier klicken)

 

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