Stiftungsrat

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Der Stiftungsrat

Grundsätzliches - Regierungsmehrheit

Im Stiftungsrat, der die Grundzüge der Conterganstiftung im Rahmen der Gesetze bestimmt, hat die Regierung die Mehrheit.

An ordentlichen Mitgliedern hat die Regierung 3 Vertreter und 2 Stimmen haben die Betroffenenvertreter, die per von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ) unter allen Conterganopfern durchgeführte Urwahl gewählt und von der Ministerin bestellt wurden.

Den Vorsitz des Stiftungsrates wird von Herrn Ministerialdirektor Hackler vom BFSFJ wahrgenommen.

Verbot der Teilnahme an Stiftungsratssitzungen

Die stellvertretenden Stiftungsratsmitglieder erhalten zwar die Beratungsunterlagen des Stiftungsrates, jedoch verweigern ihnen die Stiftung und das BFSFJ und zwar trotz ausdrücklicher Anträge, jegliche Teilnahme an Sitzungen.

Informationspolitik und Transparenz

Die Conterganstiftung für behinderte Menschen hat Christian Stürmer als stellvertretendes Stiftungsratsmitglied untersagt, wesentliche Informationen, z.B. zu den Ausgaben, zu veröffentlichen, insbesondere an die Mitglieder des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. weiterzuleiten.

Unsere Forderung

Wir fordern, dass wir Conterganopfer selbst die Mehrheit in den Organen unserer Stiftung erhalten.

Aufgrund der gesetzlich verankerten Rechtsaufsicht wäre hierbei auch hinlänglich sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Letzte Änderung am Mittwoch, 25 April 2012 10:52
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