Stellungnahme als Betroffenenvertreter zum Bestandsschutz für Conterganopfer vom 17.05.2020

Stellungnahme als Betroffenenvertreter zum Bestandsschutz für Conterganopfer 17.05.2020
 
Nach Veröffentlichung des Lodde-Gutachtens (siehe unten) war ich vielzähligen Fragen nach dem (im Zuge der Brasilen-Fälle diskutierten) Bestandschutz für Conterganopfer ausgesetzt.
 
Hierzu teile ich mit:
Die Pläne zum Gesetzgebungsverfahren sind nun auf einem guten Weg. Zunächst erschienen mir die gepanten Überlegungen zu löchrig - so sollte der Bestandsschutz im Einzelfall an zwei Bedingungen geknüpft werden. Von mir beanstandet wurde dabei ein Begriff, der in Einzelfällen den Bestandsschutz zu leicht angreifbar gemacht hätte. Diese Einwände habe ich in der Politik geltend gemacht und das hat nun dazu geführt, dass nach einer Prüfung der Juristen der Regierungsfraktionen der beanstandete Begriff durch Zufügung eines Wortes wohl so entschärft wird, dass auch ich damit einverstanden bin. Als Betroffenenvertreter fordere ich einen Bestandschutz OHNE WENN UND ABER! Das war nicht einfach, da (sagen wir es sehr freundlich) ich alles andere als wahrgenommen habe, dass meine Einwände von Seiten des Bundesverbandes und auch von Seiten meiner Mit-Betroffenenvertreterin geteilt würden.
Wenn nun das Ergebnis so durchkommt, wie gedacht, können wir wir uns aber alle freuen. Es gelten dann klare Verhältnisse, mit denen wir gut alt werden können!
Herzliche Grüße
Euer Christian Stürmer
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