25.04.2013                 

 


Presseerklärung
zur 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag:
„120 Millionen Euro jährlich mehr für Conterganopfer“
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Nach über 50 Jahren werden die Leistungen für Conterganopfer mit jährlichen Zusatzleistungen in Höhe von 120 Millionen Euro deutlich erhöht. Dies ergibt die heute von allen Fraktionen (mit Ausnahme der Linken) in den Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung eingebrachte Gesetzesinitiative. Die Leistungserhöhung folgt der Verpflichtung, die sich aus der Haftungsübernahme des deutschen Staates für die Conterganopfer ergibt.
Je nach Schädigungsgrad steigen damit die monatlichen Renten für die Betroffenen ab dem 1.8.2013 rückwirkend zum Jahresanfang auf ein Spektrum von 612 Euro bis zu 6.912 Euro.
Die massive 50jährige Unterversorgung der Geschädigten hat damit ein Ende“, so Christian Stürmer, Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.“
„Zum Erstaunen vieler wurde dies in nur wenigen Wochen noch vor Ende der Legislaturperiode möglich gemacht: Grundlage war hierbei, dass die Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) Baden-Württemberg bei Bundespolitikern Türen geöffnet hat, bis das Contergannetzwerk Deutschland e.V. auf den Landesvorsitzenden der CDU Baden-Württemberg traf, der sofort das Thema bei anderen Spitzenpolitkern anbrachte und durchsetzte, dass die Leistungsverbesserung in Höhe von 120 Millionen Euro jährlich am 31.1.2013 im Koalitionsausschuss beschlossen wurde. Unterstützt wurde diese Initiative
durch ein Forschungsbericht der Universität Heidelberg“, so Stürmer.
Eine enge Zusammenarbeit der Fachpolitiker, insbesondere der Abgeordneten Markus Grübel und Thomas Jarzombek, unter Einbindung von Thomas Strobl und Christian Stürmer und weiterer Betroffener, unterstütze dies. Zusätzlich zu den 90 Millionen für die Rentenerhöhungen wird bei der Conterganstiftung ein Sondertopf mit 30 Millionen angelegt, aus welchem die Geschädigten „spezifische Bedarfe“, wie Heilbehandlungen beantragen können.
Weiterhin wird mit dem Gesetz geregelt, dass bei behinderungsspezifischen Sozialleistungen das Einkommen und Vermögen der Geschädigten und ihrer Angehörigen anrechnungsfrei bleibt.
„Wir sind den Abgeordneten für ihre rasche Arbeit sehr dankbar, denn die Betroffenen brauchen das Geld“, so Stürmer abschließend.


Contergannetzwerk Deutschland e.V.
durch: Christian Stürmer
Vorsitzender


Pressekontaktmöglichkeiten
Telefon: 0711/3101676 und 01727935325
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