Christian Stürmer

Christian Stürmer

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Vorstellung und Programm von Christian Stürmer als Kandidat für den Stiftungsrat der Conterganstiftung

 

 

 

 

 


25.04.2013                 

 


Presseerklärung
zur 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag:
„120 Millionen Euro jährlich mehr für Conterganopfer“
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Nach über 50 Jahren werden die Leistungen für Conterganopfer mit jährlichen Zusatzleistungen in Höhe von 120 Millionen Euro deutlich erhöht. Dies ergibt die heute von allen Fraktionen (mit Ausnahme der Linken) in den Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung eingebrachte Gesetzesinitiative. Die Leistungserhöhung folgt der Verpflichtung, die sich aus der Haftungsübernahme des deutschen Staates für die Conterganopfer ergibt.
Je nach Schädigungsgrad steigen damit die monatlichen Renten für die Betroffenen ab dem 1.8.2013 rückwirkend zum Jahresanfang auf ein Spektrum von 612 Euro bis zu 6.912 Euro.
Die massive 50jährige Unterversorgung der Geschädigten hat damit ein Ende“, so Christian Stürmer, Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.“
„Zum Erstaunen vieler wurde dies in nur wenigen Wochen noch vor Ende der Legislaturperiode möglich gemacht: Grundlage war hierbei, dass die Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) Baden-Württemberg bei Bundespolitikern Türen geöffnet hat, bis das Contergannetzwerk Deutschland e.V. auf den Landesvorsitzenden der CDU Baden-Württemberg traf, der sofort das Thema bei anderen Spitzenpolitkern anbrachte und durchsetzte, dass die Leistungsverbesserung in Höhe von 120 Millionen Euro jährlich am 31.1.2013 im Koalitionsausschuss beschlossen wurde. Unterstützt wurde diese Initiative
durch ein Forschungsbericht der Universität Heidelberg“, so Stürmer.
Eine enge Zusammenarbeit der Fachpolitiker, insbesondere der Abgeordneten Markus Grübel und Thomas Jarzombek, unter Einbindung von Thomas Strobl und Christian Stürmer und weiterer Betroffener, unterstütze dies. Zusätzlich zu den 90 Millionen für die Rentenerhöhungen wird bei der Conterganstiftung ein Sondertopf mit 30 Millionen angelegt, aus welchem die Geschädigten „spezifische Bedarfe“, wie Heilbehandlungen beantragen können.
Weiterhin wird mit dem Gesetz geregelt, dass bei behinderungsspezifischen Sozialleistungen das Einkommen und Vermögen der Geschädigten und ihrer Angehörigen anrechnungsfrei bleibt.
„Wir sind den Abgeordneten für ihre rasche Arbeit sehr dankbar, denn die Betroffenen brauchen das Geld“, so Stürmer abschließend.


Contergannetzwerk Deutschland e.V.
durch: Christian Stürmer
Vorsitzender


Pressekontaktmöglichkeiten
Telefon: 0711/3101676 und 01727935325
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Das Contergannetzwerk Deutschland fordert den Bundesverband Contergangeschädigter e.V. auf,

a) die Finanzmittel an die Conterganstiftung für behinderte Menschen auszuzahlen,

b) sich aufzulösen 

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Unsere Auffassung, dass der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. Jahrzehnte gegen die Interessen der Conterganopfer gehandelt hat und dabei alleine - über das im Kern von den Eltern von uns Contergangeschädigten stammende - Millionenvermögen verfügt, wird mit den nachfolgenden Ausführungen erläutert:

 

Sinn, Zweck und Vermögen des Bundesverbandes
Der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. ist nach seiner Satzung ausdrücklich ein Verein lediglich der Eltern Contergangeschädigter.  Mithin sind die eigentlichen Conterganopfer  insoweit völlig außen vor. Nach § 18 Abs. 5 der Satzung ist „bei Auflösung oder Aufhebung des Bundesverbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks“ das Vermögen der Conterganstiftung zu übertragen.  Da die Eltern aber ausgeschieden sind und damit ein „Wegfall des bisherigen Zwecks“ vorliegt, fordern wir deshalb den Bundesverband Contergangeschädigter e.V.  ausdrücklich auf, dass Vermögen, welches von den Eltern der Conterganstiftung angespart wurde, der Conterganstiftung für behinderte Menschen unverzüglich zuzuführen. Die Conterganopfer brauchen das Geld!

 

Dies begründet sich nicht nur aus formellen Gründen:

 


Demokratische Legitimation
Nachdem die Eltern der Conterganopfer aus ihrem Verband ausgeschieden sind, haben sich Leute (ohne Elternteile zu sein) von sog. Orts- und Landesverbänden in den Vorstand wählen lassen.  Hierbei verfügen Kleinstmitgliedsvereine über dasselbe Stimmrecht wie große Landesverbände. Mit der so gesicherten Macht kassiert die Vorsitzende irgendwelche Mieten und sonstige Beträge - alleine an Reisekosten produzierte der Verband 50.000 Euro in rd. 2 Jahren. Und das bei der vielfachen Not der Conterganopfer!

 

Inkompetenz
Unseres Erachtens verfügt der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. über alles andere als die Fähigkeit die Contergangeschädigten: angemessen zu vertreten: Dies wird schon daraus ersichtlich, dass dieser Verein bis dato im Rahmen seines Forderungskataloges nicht in der Lage war, die Bedarfe der Geschädigten in Geld vernünftig zu beziffern. Pauschal eine Verdreifachung der Renten - ausgehend von dem damaligen Höchstrentensatz von 545 Euro monatlich -  zu fordern, lässt erkennen,  dass  es an einer profunden adäquaten Auseinandersetzung mit den Bedarfen der Geschädigten fehlt.
Jahrzehntelang war der Bundesverband außerstande, die angemessene Versorgung der Conterganopfer durchzusetzen und in geeigneter Weise der Politik gegenüber zu kommunizieren. Bis zum 1.7.2008 mussten sich Conterganopfer mit allerschwersten Behinderungen mit monatlich 545 Euro begnügen!!

 

Beispiele zum kontraproduktiven Wirken

 

Fernsehfilm „Eine einzige Tablette“
Während die Firma Grünenthal gegen den Fernsehfilm „Eine einzige Tablette“ (der für die Conterganopfer bahnbrechend war, die Rentenverdoppelung und auch sonstige Aktivitäten  des Gesetzgebers auslöste) durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht prozessierte, erklärte sich der Bundesverband in diesem Konflikt als neutral  - (..) „kann und wird sich der Bundesverband aus diesen Gründen für keine der beteiligten Parteien stark machen und wird deshalb die Klärung den zuständigen Gerichten überlassen“ . Angesichts der Intensität und Dauer des Leids der Opfer packt uns dabei heute noch die blanke entsetzte Sprachlosigkeit…


Forschungsprojekt
Gleichfalls bezüglich der Studie „über Probleme, spezielle Bedarfe und Versorgungsdefizite contergangeschädigter Menschen“, hat sich der Bundesverband mehr als fragwürdig verhalten:
Wenn die Studie daran leidet, dass sie um den „heißen Brei herumtanzt“, nämlich nicht abfragt, wie hoch jeweils die conterganopferspezifischen Bedarfe sind und was dem an conterganopferspezifischen Einkommen gegenübersteht, mithin wie hoch der tatsächliche behinderungsbedingte monatliche Bedarf jeweils in Geld ist, so wie dies bei der Ermittlung von „Versorgungsdefiziten“ Pflicht gewesen wäre, so brüstet sich der Bundesverband tatsächlich noch damit, die entsprechende Nachholung des Forschungsinstituts bezüglich einer Einkommens- und finanziellen Bedarfsermittlung verhindert zu haben.  Erst die Berechungen von Christian Stürmer, anlässlich der Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages, brachte über die finanzielle Bedarfshöhe Klarheit.

Aus alledem wird es Zeit, dass der Bundesverband das im Kern von unseren Eltern stammende Millionenvermögen an die Stiftung herausgibt, so dass das Geld ausschließlich und unmittelbar für die Conterganopfer verwendet werden kann. Damit bliebe diesem Verband wohl nur die Selbstauflösung. Dies scheint uns den dortigen demokratischen Umgangsformen gerecht werdend!

 

Ostfildern, den 23.04.2013 

Contergannetzwerk Deutschland e.V.
durch: Christian Stürmer
Vorsitzender

 

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