Bei der Stimmabgabe zur Wahl der Betroffenenvertreter sind Formvorschriften einzuhalten, widrigenfalls die Stimmabgabe ungülitig ist.
Vor allem muss die persönliche Erklärung beigefügt werden.
Man muss bei der Stimmabgabe wie folgt vorgehen:
1.) Stimmzettel ausfüllen
2.) den ausgefüllten Stimmzettel in den blauen Umschlag stecken
4.) dann den blauen Umschlag verschließen
5.) die "persönliche Erklärung der Wählerin oder des Wählers" ausfüllen, insbesondere unterschreiben
7.) die Erklärung und den blauen Umschlag in den großen weißen Umschlag geben - verschließen und ab in die Post....
Innerhalb Deutschlands ist das Porto frei. Sendungen aus dem Ausland müssen frankiert werden, wobei das Poro auf Antrag erstattet wird.
Ein Foto von dem Formular für die persönliche Erklärung füge ich bei.
Wenn Ihr Fragen habt:
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Herzliche Grüße
Christian Stürmer