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Politisches (17)

 

Zu der, anlässlich der Einweihung des Contergan-Denkmals am 31.08.2012 in Stolberg, vom Geschäftsführer der Firma Grünenthal, Dr. Harald F. Stock, ausgesprochenen „Entschuldigung“ nehmen wir wie folgt Stellung:

Das Contergannetzwerk Deutschland e.V. bedauert die verpasste Chance, anlässlich der auf neutralem Boden, dem Kulturzentrum der Stadt Stolberg, stattgefundenen Einweihung des Contergan-Denkmals,  eine wirkliche Zäsur im Umgang zwischen der Firma Grünenthal und den Conterganopfern durchzuführen:

Eine Zäsur, ein wirkliches aufeinander Zugehen, setzte nämlich mindestens voraus, dass die Firma Grünenthal ihre alten Positionen  zu ihrer Schuld den Geschädigten gegenüber aufgibt, bzw. zumindest nicht weiter wiederholt. So ist die Erklärung des Geschäftsführers,

 

"Grünenthal hat bei der Entwicklung von Contergan nach dem damaligen wissenschaftlichen Kenntnisstand gehandelt und allen Industriestandards für das Testen von neuen Medikamenten entsprochen, die in den 1950er und 1960er Jahren maßgeblich und anerkannt waren.“

 

unwahr und ein weiterer Tritt gegen die Conterganopfer! Alleine der Einstellungsbeschluss aus dem Grünenthal/Wirtz-Strafverfahren beweist exakt das Gegenteil!

Anstatt das begangene Unrecht zu entschuldigen, entschuldigt man sich für etwas anderes, nämlich das späte Zugehen auf die Opfer, und erreicht alleine durch den Ausspruch des Wortes „Entschuldigung“ in der Öffentlichkeit den Eindruck, dann es nun endlich soweit sei und Grünenthal Einsicht, Reue zeige und den damit verbundenen Schadensausgleich versu-che.

Wenn es aus rechtlichen Gründen (aus den vielzähligen Verfahren Thalidomidgeschädigter im Ausland gegen die Firma Grünenthal) zum jetzigen Zeitpunkt schwierig wäre, Schuld ein-zugestehen, so wäre es aber unbedingt und zwingend erforderlich gewesen, die alten Behauptung totaler Unschuld zumindest nicht zu wiederholen. Indem das aber erfolgte, wird für uns erkennbar, dass eben keine tiefgreifende Bewusstseinsänderung bei den Verantwortli-chen der Firma Grünenthal eingetreten ist.

„Weil wir das haben kommen sehen“, führt der Vereinsvorsitzende Christian Stürmer aus, „haben wir gegenüber dem Kulturzentrum am 31.08.2012 eine alternative, ehrliche Gedenk-veranstaltung durchgeführt“:

Hierbei wurde in einer christlichen Andacht der tausenden toten Conterganopfer und das Leid der überlebenden Geschädigten gedacht. Da im Zentrum der Macht des Wirtz-Konsortiums kein katholischer oder evangelischer Pfarrer hierzu bereit war, hielt ein serbo-kroatischer Erzprister die Andacht.  Hierbei wurden 2o Friedenstauben und 250 beschriftete Luftballons steigen gelassen. Die Ballons trugen den Text:

„Contergannetzwerk Deutschland e.V.

Wir gedenken der tausenden Toten, unseren
schwerstgeschädigten Schwestern und Brüdern.

Firma Grünenthal und
Eigentümerfamlie Wirtz: STELLEN  Sie sich der Verantwortung!!

www.contergannetzwerk.de“

Sonntag, 02 September 2012 19:09
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 Brief von NINA HAGEN an die Familie Wirtz - Eigentümer von Grünenthal - an jeden Einzelnen persönlich, per Eischreiben:

Freitag, 16 März 2012 00:30
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Ostfildern, den 19.04.2012

 

Contergan – der Skandal setzt sich fort!

 

Wie be­­kannt, wurde zwi­­schen den Jahren 1957-1961 das Schlaf- und Be­ru­hi­­gungs­­­mittel „Con­ter­­gan“ durch die Firma Grün­en­thal ver­­trieben, wo­nach welt­weit in ca. 10.000 Fällen Miss­­bil­­dungen an den im Mut­ter­leib her­an­wach­­senden Em­­bryonen ent­­standen.

Al­leine in Deutsch­­land gibt es 2.800 er­he­b­­lich ge­schä­­digte Über­­le­­bende, hier­unter man­­nig­fache Per­­sonen ohne Arme, ohne Beine, oder ohne jeg­­liche Glie­d­­maßen – oft auch mit wei­teren we­­sent­­li­chen Schäden.

Auf­­grund ihrer Be­hin­­de­rung konnten viele Opfer keiner Ar­­beit nach­­gehen, was auch dazu führte, dass oft keine, oder nur un­­zu­läng­­liche Ren­ten­an­sprüche er­worben wurden. Zudem stellen sich im zu­­neh­­menden Alter schwere Fol­­ge­schäden ein, die durch jah­re­lange Fehl­­be­las­tungen ent­­standen sind.

 

Der Staat hat „Con­ter­­gan“ nicht nur - wider bes­­serer Er­kenntnis – ver­­spätet vom Markt ge­nommen, son­­dern steht – selbst in der Ver­­ant­wor­tung, weil er säm­t­­liche An­sprüche gegen un­­seren Schä­­diger, die Firma Grün­en­thal, mit § 23 Abs. 1 des Er­rich­tungs­­­ge­­setzes über die Stif­tung, welche die Con­ter­g­an­­renten aus­­zahlt, aus­­ge­schlossen hat.

Nachdem der Firma Grün­en­thal per Gesetz ihre Ver­­pflich­tungen er­lassen worden sind braucht Grün­en­thal keinen Cent mehr zu zahlen, wes­halb nach einem Ur­­teil des Bun­­des­­ver­­fas­­sungs­­­ge­richts (BVerfGE 42,263) der Staat selbst in der Pflicht steht

Con­ter­­gan­­ge­schä­­digte er­hielten bis zum 01.07.2008 je nach Schä­­di­­gungs­­­grad mo­nat­­liche Renten, von höchs­tens 545 Euro. In­­dessen avan­­cierte die Ei­­gen­tü­­mer­fa­­milie von Grün­en­thal zur dreißig reichsten Fa­­milie Deutsch­­lands. die es in den Jahr­­zehnten nach Stif­tungs­­­grün­­dung weder für nötig be­fand, freiwillige Zah­­lungen zu leisten oder sich zu ent­­schul­­digen. Erst der Con­tergan-Fern­­seh­­film "Eine ein­­zige Ta­blette" löste für die Con­ter­­gan­­ge­schä­­digten eine "kleine Re­vo­lu­tion" und Druck auf die Po­­litik und Grün­en­thal aus. Die Po­­litik "ver­­­dop­­pelte" eilig zum 1.7.2008 die Renten und auch Grün­en­thal er­­brachte eine "Spende" von 50 Mio. Euro. Wäh­rend hier­nach die Con­ter­g­an­­renten 1127 Euro, wohl­­ge­­merkt: im Höchst­­satz, also im Schä­­di­­gungs­­­grad für Per­­sonen ohne Arme und/oder ohne Beine be­­tragen, werden die 50 Mil­­lionen aber nicht aus­­ge­­zahlt, son­­dern, auf Ver­­langen von Grün­en­thal, auf 25 Jahre ver­­­teilt, wo­nach ein Schwer­st­­ge­schä­­digter (z.B. keine Glie­d­­maßen) hiervon um­­ge­rechnet mo­nat­­lich 300 Euro und Per­­sonen ohne Arme oder ohne Beine, mit wei­teren we­­sent­­li­chen Be­hin­­de­rungen, mtl. rd. 191 Euro er­halten. Al­leine die Pfle­­ge­­kosten für eine Person, die weder Arme, noch Beine hat, be­­trägt rd. 12.000 Euro im Monat.

 

 

Beispiele aus dem Internationalen Vergleich:

 

Die jährlichen Leistungen betragen in Großbritannien an Thalidomidopfer jeweils bis zu 62.318,85 Euro; in Italien jeweils bis zu 49.716,24 Euro. In Irland bekommen die dortigen Geschädigten Renten aus der deutschen Stiftung, die der irische Staat nochmal verdoppelt.


Es muss er­reicht werden, dass die Con­ter­­ganopfer insgesamt eine Ent­schä­­di­­gung er­halten, mit der sie, die be­hin­­de­rungs­­­be­­dingten Be­ein­träch­ti­­gungen aus­glei­chend, ein selbst­­be­­stimmtes Leben zu führen in der Lage sind.

 

 

Contergannetzwerkes Deutschland e.V.

durch: Christian Stürmer

Vorsitzender

Samstag, 17 März 2012 14:41
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