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Christian Stürmer

73760 Ostfildern

Weiherhagstraße 6

Tel.: 017670967290,  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

PhotoChr klein

 

 

 

 

Liebe Mitgeschädigte!

 

Ich kandidiere nochmal als Betroffenenvertreter im Stiftungsrat, weil es mir wichtig ist, dass noch einige Dinge für contergangeschädigte Menschen verbessert werden, meine laufenden Arbeiten für Euch, bzw. meine unten aufgeführten Ziele bestmöglichst umgesetzt werden.

 

Ich bin 62 Jahre alt, selbst schwer contergangeschädigt. Mein Engagement für unsere Sache bringe ich als Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. , als ordentliches Mitglied im Stiftungsrat und in der Expertinnen- und Expertenkommission der Conterganstiftung (Betroffenenvertreter) ein.

 

Ich habe Rechtswissenschaften studiert, viel Spaß an der Materie und bin auch heute noch dieser Wissenschaft sehr verbunden. Grade die rechtlichen Fragen rund um das Thema Contergan interessieren mich sehr. So habe ich an der neuen (in diesem Jahr zur Abnahme stehenden) conterganspezifischen Studie der Universität Heidelberg mitgeschrieben. In dieser Studie geht es auch um den Contergan-Skandal und darum, wie damals die rechtliche Situation der Conterganbetroffenen war und welche Rechte sich hieraus auch heute noch ergeben.

 

Es war mir immer ein Anliegen, die Ungerechtigkeiten an den Conterganopfern bestmöglichst zu relativieren. So habe ich im Contergannetzwerk tolle Mitstreiter gefunden, mit denen wir durch die Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft der CDU Baden-Württemberg bei immer höherrangigeren Politikern Besuche abstatteten, bis wir schließlich bei Thomas Strobl, dem jetzigen stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenminister in Baden-Württemberg  (seinerzeit stv. Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Deutschen Bundestag) ankamen, der dann die große Rentenerhöhung und die Leistungen für spezifische Bedarfe durchsetzte. Hierbei habe ich mit ihm, seinem Büro und dem seinerzeitigen Berichterstatter der CDU/CSU im Familienausschuss des Deutschen Bundestages, Markus Grübel, intensiv zusammengearbeitet.

 

Vgl. hierzu das Video über die Rede des stv. Ministerpräsidenten und Innenministers Thomas Strobl auf dem Contergan-Symposium am 16.03.2024:

 

 

 

 

 

Meine conterganspezifischen Ämter habe ich immer auch so verstanden, für die unter uns da zu sein, die Unterstützung benötigen. Als sich zum Beispiel die brasilianischen Geschädigten an mich wandten, weil ihre Leistungen in Frage gestellt wurden, habe ich sofort anwaltliche Hilfe in Deutschland organisiert – mit dem Ergebnis des besonderen gesetzlichen Bestandsschutzes für unsere Renten.

 

Nicht nur um die Wahrheit herauszukristallisieren, sondern auch, um unsere tatsächlichen Rechtspositionen klarzustellen, ist mir die Beschäftigung mit der conterganspezifischen Historie wichtig, weshalb ich auch an der neuen Heidelberger Studie, die in diesem Jahr zur Abnahme ansteht, mitgewirkt und mitgeschrieben habe.

 

So sind der Rechtswissenschaftler Professor Stefan Geibel von der Universität Heidelberg, der auch an der Studie beteiligt war (siehe auch das Video unten) und ich der Überzeugung, dass sich aus einer korrekten Bewertungen des Conterganskandals mehr Rechte für die Geschädigten ergeben, als häufig kommuniziert. Dies ist auch bedeutend, um zu verhindern, dass uns Leistungen wieder weggenommen werden. Damit sind zudem gute Begründungen für unsere noch nicht erfüllten Forderungen möglich!

 

Das alles folgt daraus, dass der Staat alle conterganspezifischen Haftungspflichten von Grünenthal übernommen hat, indem er, mit § 23 Abs. 1 des Errichtungsgesetzes der Conterganstiftung, sämtliche Ansprüche der Conterganbetroffenen gegen die Firma Grünenthal, deren Eigentümer und Angestellten zum Erlöschen brachte. Die damit auf den Staat übergeleitete Haftung gegenüber den Betroffenen umfasst somit sämtliche im Schadensersatzrecht üblichen Forderungspositionen und damit nicht nur die Renten, sondern u.a. auch die Hinterbliebenenversorgung!

 

Vgl. hierzu das Video über die Rede von Prof. Stefan Geibel, Direktor des Institutes für deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht und Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht und Nebengebiete,  insbesondere Stiftungsrecht mit seinen europäischen und internationalen Bezügen, auf dem Contergan-Symposium am 16.03.2024:

 

 

 

 

Es freut mich, dass wichtige, bereits in den Jahren 2008-2016 vom Contergannetzwerk erhobene Forderungen nun auch von anderen Verbänden und Betroffenenvertreter*innen übernommen wurden:

 

1. Hinterbliebenenversorgung [1] Die Personen, die sich oft viele Jahre, vielmals Jahrzehnte, um die Geschädigten gekümmert haben, dürfen ,„nicht im Regen stehenlassen“ werden, wenn die Betroffenen versterben. Der Staat, der schließlich auch die Haftung übernommen hat, muss sich auch um diesen Personenkreis adäquat kümmern, bzw. die Hinterbliebenen versorgen.

 

2.  - gerade für unsere Schwerstgeschädigten relevant - Sozialämtern muss untersagt werden, von Angehörigen verstorbener, schwergeschädigter Contergangeschädigter die geleistete Hilfe zur Pflege zurückzufordern (Härtefallklausel bezüglich § 102 SGB XII) [2] .

 

 

Ein wichtiges Anliegen von mir ist auch, dass die hörgeschädigten Conterganbetroffenen besser im Stiftungsgeschehen berücksichtigt werden: So habe ich in der letzten Stiftungsratssitzung am 08.Mai 2024 erneut gefordert, dass in der Conterganstiftung Gebärdensprachdolmetscher*innen eingestellt werden.[3]

 

 

 

 

Gesundheitliche Versorgung

 

Auch möchte ich eine bessere medizinische Versorgung für die Geschädigten erreichen. Denn die übernommene Verantwortung des deutschen Staates umfasst eben auch, dass die Betroffenen gut gesundheitlich versorgt sind.

 

Da ich auch insoweit helfen möchte, beschäftige ich mich intensiv mit den gesundheitlichen Fragen in der Expertinnen- und Expertenkommission. Zusätzlich beschäftige ich mich in der Kommission mit dem Thema "Wohnen".

 

Es ist übrigens nicht einsichtig, warum der Erfahrungsschatz der medizinischen Kommission nicht auch den Betroffenen zur Verfügung gestellt wird.

 

Auch das Wissen und die Fähigkeiten der Kompetenzzentren müssen für alle Geschädigten nutzbar gemacht werden.  Eine solche Nutzbarmachung kann beispielsweise durch Telemedizin und dadurch erfolgen, indem Ärzte vor Ort auf das Know-How der Kompetenzzentren zurückgreifen können.

 

Das System der Kompetenzzentren sollte zu einem Kompetenznetzwerk umgebaut werden, so dass eine wohnortnahe Versorgung besser sichergestellt wird.

 

 

 

Strukturelle Ungleichheit

 

Ein Herzensanliegen von mir ist ferner, dass die Conterganbetroffenen mehr in der Stiftung beteiligt werden und zwar Geschädigte aller Behinderungsformen und aus allen Ländern! Auch das verlangt die Historie rund um Contergan – vgl. dazu das Video von Professor Geibel oben.

 

Wir haben ein Recht „auf Augenhöhe“ behandelt zu werden – gem. dem Motto:

 

„Nichts ohne uns über uns!“

 

Dies folgt nicht nur aus den Grundsätzen moderner Behindertenpolitik, sondern auch aus den historischen Gegebenheiten – vgl. auch Video zum Vortrag von Prof. Geibel (oben).

 

Zu oft und immer wieder wird dagegen in Sachen Contergan verstoßen:

 

Allen Widerständen von mir, insbesondere im Stiftungsrat zum Trotz, wurde in der jetzt arbeitenden „Expertinnen- und Expertenkommission“ die Leitung sn zwei nichtbehinderte Personen übertragen. Wir vier Betroffenenvertreter sind natürlich auch in der Minderheit…  Wenn wir auch der „Verschwiegenheit“ unterworfen wurden, so kann ich sagen, dass ich diese strukturelle Ungleichheit bereits deutlich gespürt habe. Dennoch glaube ich, dass ein gewisses Anliegen vorangetrieben werden kann.

 

Weiter ist es nicht zu akzeptieren, dass die Conterganopfer ihre(n) Betroffenenvertreter(in) im Stiftungsvorstand nicht selbst wählen dürfen, sondern diese Person einfach durch das Ministerium bestimmt wird.

 

Hinzu kommt, dass die Bundesministerien, von den fünf Sitzen im Stiftungsrat, drei Sitze, hingegen die Betroffenen nur zwei haben. Das darf nicht so bleiben!

 

 

 

Laufende Verfahren - was passiert gerade?

 

Sowohl Verbesserungen in der Stiftungsstruktur, aber auch die Hinterbliebenenversorgung befinden sich gegenwärtig in der parlamentarischen Beratung im Deutschen Bundestag.

 

Ich bin sicher, dass in beiden Bereichen etwas Positives für die Geschädigten erreicht werden kann.

 

Wegen der Hinterbliebenenversorgung war ich Im Jahr 2020 ich im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beim seinerzeitigen Abteilungsleiter und Stiftungsratsvorsitzenden, Herrn Linzbach, zu einem von mir erbetenen Gespräch. Hierbei habe ich den speziellen Forderungskatalog des Contergannetzwerkes zur Hinterbliebenenversorgung (hier klicken) vorgestellt. Insbesondere habe ich darauf verwiesen, dass sowohl die Bundesregierung und auch die Rechtsprechung die conterganspezifischen Leistungen als solche des Sozialen Entschädigungsrechtes einordnen. Ich habe die Ungerechtigkeit erläutert, dass Personen, welche jahre-/jahrzehntelang Pflege- und Assistenzleistungen erbringen, nach Versterben der jeweiligen geschädigten Person, schlicht „im Regen stehengelassen“ werden. Dem widerspricht schon alleine § 5 Satz 2 SGB I, der nämlich anordnet, dass im Sozialen Entschädigungsrecht auch Hinterbliebene Versorgungsansprüche haben. [5]

 

Da sowohl Herrn Linzbach, als auch die an dem Gespräch teilnehmende Frau Dr, Kürschner, davon überzeugt waren, entschloss man sich, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Dies aus dem Grund, da im Jahr 2020 die Legislaturperiode für ein Gesetzgebungsverfahren bereits zu knapp war. So sollte das Gutachen ein Anknüpfungspunkt in der Folgelegislaturperiode werden. So wurde dann auch verfahren.

 

In den Jahren 2023/24 haben dann zwei Anhörungen des Deutschen Bundestag (Familienausschuss) stattgefunden – eine zur Strukturreform der Conterganstiftung und eine zur Hinterbliebenenversorgung. An beiden Anhörungen habe auch ich teilgenommen. Über die Ergebnisse beraten nun die Abgeordneten. Wenn es auch noch ein finanzielles Problem ist, bin ich überzeugt, dass wir demnächst gute Gesetzgebungsvorschläge erwarten können. Entscheidungen fallen wohl noch in diesem Jahr.

 

 

Wie gehen wir mit Grünenthal um?

 

Zu betonen ist dass die durch den Staat von Grünenthal übernommene Verantwortung auch Scmerzensgeld beiinhaltet. Insoweit aind noch keine adäquaten Zahlungen erfolgt sind. Hinsichtlich dieser Beträge sehe ich, zumindest moralisch, auch zusätzlich Grünenthal weiter in der Pflicht.

 

Zwar sollte jede conterganbetroffene Person von der Möglichkeit Gebrauch machen, dass von der Schädigungsfirma, oder deren Stiftung einzelne Schäden, wie Hilfsmittel, ersetzt werden. Jeder von Grünenthal gezahlte Euro zählt! Allerdings wäre es wünschenswert, dass sich Grünenthal, wie nach englischen Vorbild, hinsichtlich der offenen Schadenspositionen, vor allem mit Schmerzensgeldzahlungen, in das conterganspezifische Gesamtversorgungssystem einbringen würde. Insoweit gibt es die Möglichkeit der Zustiftung, von denen dann alle Contergangeschädigten profitieren würden. Freiwillig wird das kaum geschehen, aber wenn die Stiftung Einfluss auf die Regierung nehmen würde und wir alle zusammenstehen, lässt sich vielleicht doch etwas erreichen.

 

Gerne stehe ich für Euch zur Verfügung und es würd mich freuen, wenn Ihr mir Euer Vertrauen schenken würdet. Ich werde weiter für unsere Sache und Euch kämpfen!

 

 

Meine wichtigsten Ziele für uns:

 

1.)   Sicherstellung der conterganspezifischen Leistungen;

2.)   Hinterbliebenenversorgung für Angehörige verstorbener Conterganbetroffener;

3.)   zu den Leistungen für spezifische Bedarfe:

  a) deutliche Erhöhung,

  b) Dynamisierung, d.h. jährliche Anhebung, wie die Renten und

  c) Kapitalisierungsmöglichkeit;

4.)   Verbesserung der Verfahren (z.B. bei Revisionsanträgen) und keine Kostengeltendmachung 

       der Stiftung bei Gerichtsverfahren;

5.)   Leistungen pro Schadenspunkte (nicht mit Staffelungen);

6.)   höhere Bepunktung bei schwer Gliedmaßengeschädigten;

7.)   Einstufung der Schwerst-Hörgeschädigten auf 100 Schadenspunkte;

8.)   Entfall der Formel für die Schadenspunkteberechnung;

9.)   Anhebung der Kapitalisierungsmöglichkeit der Conterganrente von 5 auf 10 Jahre;

10.)Ausschluss von Rückforderungen durch Sozialhilfeträger nach Versterben

       Contergangeschädigter (§102 SGB XII);

11.) eine gute gesundheitliche Versorgung aller Contergangeschädigter – weltweit;

12.) Umbau der Struktur der Kompetenzzentren – hin zu einem Netzwerk und zu mehr

       Bedarfsgerechtheit ; bestmöglichste weltweite Nutzbarmachung des spezifischen Wissens;

13.) Stiftungsrat: Erhöhung der Zahl der Betroffenenvertreter (mindestens Parität) und

       Kompetenzausweitung (mit Ausnahme der conterganspefischen Leistungen), Liveübertragung

      der Sitzungen;

14.) Wahl der Betroffenenvertreter(in) im Vorstand durch die Geschädigten;

15.) adäquate Einbindung der ausländischen Geschädigten;

16.) bessere Einbindung der Hörgeschädigten und Anstellung von Gebärdensprachdolmetschern in

       der Stiftung;

17.) ein beratendes Begleitgremium für den Vorstand und den Stiftungsrat, in welchem alle

       Verbände und alle Arten der Contergangeschädigungen und Betroffene auch außerhalb

       Deutschlands vertreten sind;

18.) medizinische Kommission: mehr Transparenz, Berufung durch den Stiftungsrat,

       Nutzbarmachung der Sachverständigenkompetenz;

19.) adäquate Schmerzensgeldzahlung durch Grünenthal.

 

 

 

 Hier geht es zu meinem Bericht zur letzten Stiftungsratssitzung -

bitte hier klicken... 

 

 

 

  

 

 

 Wer Fragen hat, kann sich gerne an mich wenden - 

 

nähere Informationen unter:

 

www.contergannetzwerk.de

 

 

Ich danke allen meinen Unterstützerinnen und Unterstützern – desto mehr es sind, desto kraftvoller kann ich wirken!

 

 Euer Christian Stürmer

 

 

 

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